Konstruierte Anklagen gegen Indigene

Eine Karte von Honduras

Karte von Honduras

Drei honduranische IndigenensprecherInnen müssen sich aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit wegen unbegründeter Anklagen vor Gericht verantworten. Die erste Anhörung ist für den 12. September angesetzt. Sollten sie inhaftiert werden, wären sie als gewaltlose politische Gefangene zu betrachten.

Appell an

PRÄSIDENT
Porfirio Lobo Sosa

Casa Presidencial, Barrio Las Lomas
Boulevard Juan Pablo II
Tegucigalpa, HONDURAS
(Anrede: Dear President / Sr Presidente / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax (00 504) 2290 5088

GENERALSTAATSANWALT
Oscar Chinchilla Banegas
Ministerio Público, Lomas del Guijarro
Avenida República Dominicana
Edificio Lomas Plaza II, Tegucigalpa, HONDURAS
(Anrede: Dear Attorney General / Sr Fiscal General de la República / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 504) 2221 5667
Twitter: @MP_Honduras

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK HONDURAS
S. E. Herrn Ramón Custodio Espinoza
Cuxhavener Straße 14
10555 Berlin
Fax: 030-3974 9712
E-Mail: informacion.embahonduras.de@gmail.com

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 24. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, LUFTPOSTBRIEFE ODER TWITTERNACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stellen Sie unverzüglich alle unbegründeten und lediglich auf rechtmäßiger Menschenrechtsarbeit beruhenden Strafverfahren gegen Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina ein.

  • Sollten Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina in Haft genommen werden, so würden sie von Amnesty International als gewaltlose politische Gefangene betrachtet.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to cease all unfounded criminal proceedings against Bertha Cáceres, Tomás Gómez and Aureliano Molina in light of their legitimate role as human rights defenders.

  • Stating that Bertha Cáceres, Tomás Gómez and Aureliano Molina will be considered prisoners of conscience if they are imprisoned.

Sachlage

Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina sind auf der Grundlage unbegründeter Vorwürfe wegen Vereinnahmung, Nötigung und anhaltender Schädigung (usurpación, coacción y daños continuados) eines Unternehmens angeklagt, das ein Wasserkraftwerk auf dem Land der indigenen Gemeinschaft betreibt. Ihnen wird zudem vorgeworfen, andere Personen zu diesen Straftaten angestiftet zu haben. Ausgehend von ihren Zeugenaussagen und Informationen aus zahlreichen anderen Quellen, auch von den Behörden, ist Amnesty International der Ansicht, dass Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina nur deshalb strafrechtlich verfolgt werden, weil sie eine führende Rolle bei den Menschenrechtsaktivitäten für die Rechte der indigenen Gemeinschaft der Lenca spielen.

Bertha Cáceres ist die Koordinatorin des Bürgerrats der indigenen Organisationen Consejo Civico de Organizaciones Populares e Indígenas de Honduras (COPINH) und bekannt dafür, dass sie sich für die Menschenrechte der indigenen Gemeinschaft der Lenca im Nordwesten von Honduras einsetzt. Tomás Gómez und Aureliano Molina sind ebenfalls Mitglieder des COPINH und darüber hinaus Gemeindesprecher, Menschenrechtler und Mitarbeiter der Radiosender La Voz Lenca und Guarajanbala.

COPINH setzt sich seit 1993 für bessere Lebensbedingungen der indigenen Gemeinschaft der Lenca ein und verteidigt ihre Landrechte sowie die Rechte auf natürliche Ressourcen und eine intakte Umwelt. Seit April 2013 demonstriert die indigene Gemeinschaft der Lenca aus Río Blanco im Departamento Santa Barbara gegen ein Wasserkraftwerk. Das Wasserkraftwerk befindet sich auf dem Land, auf dem die Angehörigen der Gemeinschaft seit Jahrhunderten leben, und sie kritisieren, dass für das Projekt nicht ihre freie, vorherige und informierte Zustimmung eingeholt wurde. Im Juli eröffnete die Armee das Feuer auf friedlich demonstrierende Mitglieder von COPINH. Dabei wurde der Indigenensprecher Tomás García getötet und dessen minderjähriger Sohn verletzt.

Amnesty International hat bereits in der Vergangenheit ihre Besorgnis darüber ausgedrückt, dass das Justizsystem missbraucht wird, um die rechtmäßige Menschenrechtsarbeit von Bertha Cáceres, Tomás Gómez und Aureliano Molina zu verhindern, einzuschränken oder zu bestrafen. Die Organisation erhielt damals zwar eine schriftliche Antwort der honduranischen Behörden, ist jedoch der Ansicht, dass die Behörden nicht genug unternehmen, um diese Bedenken auszuräumen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Als Reaktion auf die Tötung von Tomás García und Verwundung seines Sohnes Allan García Domínguez im Juli hat Amnesty International eine Urgent Action herausgegeben, in der sowohl eine Untersuchung des Vorfalls als auch Schutz für die führenden Mitglieder von COPINH und die Demonstrierenden gefordert wurden. Berichten zufolge wird derzeit ein Soldat im Zusammenhang mit diesen Taten vernommen (siehe UA-188/2013).

Am 13. Juni schrieb Amnesty International an das honduranische Büro des Generalstaatsanwalts bezüglich einer Strafsache gegen Bertha Cáceres und Tomás Gómez. Den beiden wurde vorgeworfen, eine nicht genehmigte Schusswaffe hinten in einem Pickup-Truck mitgeführt zu haben. Damals waren die beiden führenden COPINH-Mitglieder auf dem Weg zu einer Demonstration gegen das Staudammprojekt Agua Zarca in Río Blanco gewesen, als sie an einem Kontrollpunkt der Armee angehalten wurden. Bertha Cáceres sagte aus, dass Angehörige des Militärs die Waffe während der Durchsuchung des Wagens dort deponiert hätten. Die Verhandlung gegen Bertha Cáceres läuft noch, wohingegen die Vorwürfe gegen Tomás Gómez fallengelassen worden sind. Amnesty International drückte in dem Schreiben Besorgnis darüber aus, dass das Justizsystem missbraucht wird, um rechtmäßige Aktivitäten für die Verteidigung der Menschenrechte zu verhindern, einzuschränken oder zu bestrafen.
Amnesty International hat die systematische Verletzung der Menschenrechte von MenschenrechtsverteidigerInnen in Lateinamerika dokumentiert, so z. B. der Missbrauch des Justizsystems, um rechtmäßige Aktivitäten einzuschränken oder zu bestrafen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem englischen Bericht Transforming Pain into Hope: Human Rights Defenders in the Americas: AMR 01/006/2013), online unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/AMR01/006/2012/en.

Bezüglich Honduras dokumentiert Amnesty International in diesem Bericht eine steigende Zahl von Morddrohungen und Angriffen gegen GemeindesprecherInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und JournalistInnen. Im März 2013 verabschiedete der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen (A/HRC/22/L.13), die unterstreicht, wie wichtig es ist, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch gesetzlicher Bestimmungen zur Einschränkung der Fähigkeit von MenschenrechtsverteidigerInnen, ihrer Arbeit nachzugehen, zu verhindern und zu stoppen. Der Amnesty-Bericht ermahnt Staaten zudem, sicherzustellen, dass in Übereinstimmung mit den internationalen Menschenrechtsnormen auch in Strafverfahren gegen MenschenrechtsverteidigerInnen Verfahrensgarantien gewährleistet sind. So werden die Verwendung unzulänglicher Beweismittel sowie ungerechtfertigte Untersuchungen und verfahrensbedingte Verzögerungen verhindert. Derartige Verfahrensgarantien können außerdem zu einem raschen Abschluss aller auf unbegründeten Anklagen basierenden Verfahren beitragen.

Das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung indigener Völker ist in der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker und der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation bezüglich indigener Völker in unabhängigen Ländern verankert. Beide Abkommen wurden 1995 von Honduras ratifiziert. Honduras unterliegt somit der Verpflichtung, indigene Gemeinschaften zu konsultieren, um eine vorherige und freie Einverständniserklärung zu erhalten, bevor Projekte eingeleitet werden, die das Land oder die Bodenschätze indigener Völker betreffen.