Drohende Hinrichtung

Karte des Iran

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Der Iraner Saman Naseem könnte bereits am 19. Februar hingerichtet werden. Er war in einem unfairen Verfahren wegen Verbrechen zum Tode verurteilt worden, die er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid
Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über das Kontaktformular: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter
Twitter: @khamenei_ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[c/o] Public Relations Office
Number 4, 2 Azizi Street intersection
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street
Pasteur Square
Tehran
IRAN
Twitter: @HassanRouhani (Englisch)
@Rouhani_ir (Persisch)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 19. Februar 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Spanisch, Französisch oder auf Deutsch.

Sachlage

Die Familie von Saman Naseem hat verlässliche Informationen darüber erhalten, dass er am 19. Februar hingerichtet werden soll. Nach Kenntnisstand von Amnesty International haben die Behörden seinem Rechtsbeistand die weitere Vertretung von Saman Naseem untersagt und diesem nicht gestattet, einen neuen Rechtsbeistand zu bestellen.

Saman Naseem war im April 2013 von einem Strafgericht in Mahabad in der Provinz West-Aserbaidschan wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) und "Verdorbenheit auf Erden" (ifsad fil-arz) zum Tode verurteilt worden. Grund dafür waren seine Mitgliedschaft in der bewaffneten kurdischen Oppositionsgruppe "Partei für ein Freies Leben in Kurdistan" (PJAK) und seine Teilnahme an bewaffneten Auseinandersetzungen mit den Revolutionsgarden. Das gegen ihn verhängte Todesurteil wurde im Dezember 2013 durch den Obersten Gerichtshof des Iran bestätigt.

Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass Saman Naseem zu Beginn der Ermittlungen zugegeben haben soll, im Juli 2011 Schüsse in die Richtung der Revolutionsgarden abgegeben zu haben. Diese Aussage zog er allerdings in der ersten gerichtlichen Anhörung zurück und sagte stattdessen, er habe nur in die Luft geschossen. Zudem gab er an, sich des Inhalts der schriftlichen "Geständnisse" nicht bewusst gewesen zu sein, die er unter Zwang unterzeichnet hatte, da ihm während des gesamten Verhörs die Augen verbunden gewesen seien. Saman Naseem hatte zu Beginn der Ermittlungen keinen Zugang zu seinem Rechtsbeistand. Außerdem gab er an, gefoltert worden zu sein, indem man ihn längere Zeit kopfüber aufgehängt habe.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

E-MAILS, TWITTER-NACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich bitte Sie eindringlich, die Hinrichtung von Saman Naseem zu stoppen und unverzüglich ein Wiederaufnahmeverfahren anzuordnen.

  • Außerdem möchte ich Sie daran erinnern, dass der Iran Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist, welche die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren, ausdrücklich verbieten.

  • Bitte untersuchen Sie die erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe und stellen Sie sicher, dass durch Folter erzwungene "Geständnisse" nicht als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden.

[APPELLE AN]

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid
Keshvar Doust Street
Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über das Kontaktformular: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter
Twitter: @khamenei_ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
[c/o] Public Relations Office
Number 4, 2 Azizi Street intersection
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(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

KOPIEN AN
PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
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S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 19. Februar 2015 ankommen. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Spanisch, Französisch oder auf Deutsch.

[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]

Am 20. November 2014 trat Saman Naseem gemeinsam mit 23 Mitgefangenen, die wie er der kurdischen Minderheit im Iran angehören, in den Hungerstreik, um gegen die Haftbedingungen in Trakt 12 des Zentralgefängnisses von Urmia in der Provinz West-Aserbaidschan zu protestieren. In diesem Gefängnistrakt werden die politischen Gefangenen untergebracht. Als Gegenmaßnahme drohten die Behörden damit, die Hinrichtung von Saman Naseem und neun weiteren Todestraktinsassen umgehend auszuführen. Nach 33 Tagen beendeten die Männer den Hungerstreik, nachdem man ihnen zugesichert hatte, ihre Forderungen zu erfüllen.

Saman Naseem wurde am 17. Juli 2011 im Zuge einer bewaffneten Auseinandersetzung zwischen den iranischen Revolutionsgarden und der PJAK in Sardasht in der Provinz West-Aserbaidschan festgenommen. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass bei dieser Auseinandersetzung ein Angehöriger der Revolutionsgarden getötet und drei weitere verletzt wurden. Im September 2011 wurde Saman Naseem gezwungen, ein "Geständnis" abzulegen, welches gefilmt und anschließend im iranischen Staatsfernsehen ausgestrahlt wurde. Vor Gericht gab er an, dass ihm während der Verhöre die Augen verbunden worden seien und man ihn kopfüber an der Decke aufgehängt habe. Die Vernehmungsbeamt_innen sollen zudem seine Fingerabdrücke auf das "Geständnis" aufgebracht haben, dessen Inhalt ihm unbekannt war. Außerdem gab er an, dass ihm die Zeh- und Fingernägel gezogen worden seien und dass man ihm Schläge zugefügt habe, durch die er Hämatome an Rücken, Beinen und Bauch davongetragen habe. Das Gericht wies seine Aussagen zurück und ließ die Verwendung des "Geständnisses" als Beweismittel zu.

Saman Naseem war ursprünglich im Januar 2012 von einem Revolutionsgericht zum Tode verurteilt worden. Dieses Urteil wurde jedoch im August 2012 vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und sein Fall für eine Neuverhandlung an das Revolutionsgericht zurücküberstellt, da er zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Taten noch minderjährig war. Während der Neuverhandlung lies das Gericht sein "Geständnis" ein weiteres Mal als Beweismittel zu und verurteilte ihn erneut zum Tode.

Das Islamische Strafgesetzbuch erlaubt die Hinrichtung von zur Tatzeit Minderjährigen in Fällen von Mord nach dem Prinzip "Qesas" (Vergeltung) und "Hodoud" (Vergehen, für die nach islamischem Recht bestimmte Strafen vorgesehen sind). Im Fall von zur Tatzeit Minderjährigen schließt Artikel 91 die Todesstrafe bei "Qesas" oder "Hodoud" jedoch aus, wenn der oder die Jugendliche die Art der Straftat oder die Konsequenzen nicht begreift oder Zweifel an der geistigen Zurechnungsfähigkeit der Person bestehen.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewendeten Hinrichtungsart. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird, und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe dar.

Die Hinrichtung von zur Tatzeit minderjährigen – d. h. unter 18-jährigen – Straftäter_innen ist nach dem Völkerrecht verboten. In Artikel 6(5) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und in Artikel 37 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes ist festgelegt, dass niemand für ein Verbrechen hingerichtet werden darf, das er vor Vollendung des 18. Lebensjahrs begangen hat. Der Iran ist Vertragsstaat beider Abkommen. Artikel 37(d) und 40(2)(b)(ii) des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes schreiben fest, dass Kinder, denen ihre Freiheit entzogen wurde oder denen Straftaten vorgeworfen werden, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem Rechtsbeistand bzw. anderen geeigneten Beistand haben, um ihre Verteidigung vorbereiten und präsentieren zu können. Das Kindeswohl muss bei allen Gerichtsverfahren, die Kinder betreffen, die zentrale Entscheidungsgrundlage darstellen. Dies bedeutet, dass insbesondere das Recht des Kindes, nicht zu Schuldeingeständnissen oder selbstbelastenden Aussagen gezwungen zu werden, gewahrt werden muss. Aufgrund der Unumkehrbarkeit der Todesstrafe ist es von grundlegender Bedeutung, dass in Gerichtsverfahren, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann, alle relevanten internationalen Standards zur Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren gewissenhaft beachtet werden. Dazu gehört auch der Zugang zu kompetenten Verteidiger_innen in allen Phasen der strafrechtlichen Verfolgung, einschließlich des Ermittlungsverfahrens.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Iranian authorities to halt the execution of Saman Naseem immediately and order a retrial in proceedings which comply with fair trial standards, without recourse to the death penalty.

  • Reminding them that executing anyone for crimes committed while they were under 18 is strictly prohibited by the International Covenant on Civil and Political Rights and the Convention on the Rights of the Child, both of which Iran has ratified.

  • Urging them to investigate the allegations that he was tortured or otherwise ill-treated and ensure that "confessions" obtained under torture are not used as evidence in court.