TV-"Geständnisse"

Sakineh Mohammadi Ashtiani

Sakineh Mohammadi Ashtiani

Am 15. November machten Sakineh Mohammadi Ashtiani, ihr Sohn Sajjad Qaderzadeh, ihr Anwalt Javid Houtan Kiyan und zwei deutsche Journalisten im iranischen Fernsehen Aussagen, in denen sie sich selbst beschuldigten. Sie sind derzeit alle im Iran inhaftiert. Solche Aussagen, die wahrscheinlich unter Zwang gemacht wurden, dürfen nicht als Beweise vor Gericht akzeptiert werden.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed ’Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader, Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran,
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir, über die Website:
http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh
(Office of the Head of the Judiciary)
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)

Sende eine Kopie an

LEITER DER IRANISCHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
His Excellency Mohammad Javad Larijani
Bureau of International Affairs
Office of the Head of the Judiciary,
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
Fax: (00 98) 21 5537 8827
E-Mail: info@humanrights-iran.ir

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Dezember 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Sajjad Qaderzadeh, Javid Houtan Kiyan und die beiden deutschen Journalisten unverzüglich und bedingungslos freizulassen, wenn sie nur deshalb festgehalten werden, weil sie friedlich Informationen zum Fall von Sakineh Mohammadi Ashtiani erhalten oder weitergegeben haben.

  • Ich bin besorgt darüber, dass die vier Männer und Sakineh Mohammadi Ashtiani anscheinend dazu gezwungen wurden, sich im Fernsehen selbst zu beschuldigen. Ich weise Sie darauf hin, dass diese Aufnahmen gemäß Artikel 14(g) des ICCPR vor Gericht nicht als Beweise gegen die fünf Personen verwendet werden dürfen.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle fünf sofortigen Zugang zu einer Rechtsvertretung ihrer Wahl und zu ihren Familien erhalten.

  • Ich fordere Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani unter keinen Umständen hingerichtet wird. Sollte sie nur aufgrund einvernehmlicher sexueller Beziehungen festgehalten werden, fordere ich ihre Freilassung, da sie von Amnesty International in diesem Fall als gewaltlose politische Gefangene betrachtet wird.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling for Javid Houtan Kiyan and Sajjad Qaderzadeh and the two German journalists to be released immediately and unconditionally if, as appears, they are held solely for peacefully receiving or imparting information about the case of Sakineh Mohammadi Ashtiani;

  • Expressing concern that they appear to have been forced to make self-incriminating statements on state TV and urging that in line with Article 14(g) of the ICCPR, these recordings are not used as evidence against them in court;

  • Calling for them to be granted immediate access to lawyers of their choice and to their families;

  • Calling for Sakineh Mohammadi Ashtiani not to be executed by any means and to be released if she is now held solely on the grounds of consensual sexual relations, in which case she would be a prisoner of conscience.

Sachlage

Der Moderator des iranischen Fernsehsenders IRTV1 bezeichnete die internationalen Reaktionen auf die mögliche Hinrichtung von Sakineh Mohammadi Ashtiani als "Propaganda gegen den Iran". In ihrem dritten Fernsehauftritt seit August beschrieb Sakineh Ashtiani sich selbst als "Sünderin" und sagte über die Menschen, die sich für sie engagieren: "Sie treten ohne jeden Grund für mich ein. Ich kenne diese Leute nicht einmal." Ihr Sohn "gestand" über die Behandlung seiner Mutter im Gefängnis gelogen zu haben. Eine Stimme aus dem Off sagte, Javid Houtan Kiyan habe bestätigt, er habe Sajjad gesagt, er solle über den Fall lügen. Es wird davon ausgegangen, dass sie seit ihrer Festnahme keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand oder ihren Familien gehabt haben. Die beiden deutschen Journalisten haben der persischen Stimme aus dem Off zufolge gesagt, sie wären von Mina Ahadi "getäuscht" worden. Die Iranerin lebt in Deutschland und engagiert sich für Sakineh. Sie soll die Journalisten in den Iran geschickt haben, was sie aber bestreitet.

Die beiden deutschen Journalisten, die sich in Täbris befinden, sollen auch wegen "Spionage" angeklagt werden. Dies soll die Oberste Justizautorität der Provinz Ostaserbaidschan, Malek Ezhder Sharifi, in einem am 16. November 2010 von der Nachrichtenagentur Fars verbreiteten Artikel gesagt haben. Die Fars News Agency steht den iranischen Behörden nahe. Die beiden Journalisten haben inzwischen Zugang zu deutschen Konsularangestellten erhalten.

Alle Personen, die nur deshalb festgehalten werden, weil sie friedlich von ihren Rechten auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit Gebrauch gemacht und sich für das Leben von Sakineh Mohammadi Ashtiani eingesetzt haben, sollten unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden. Andernfalls sollten sie einer als Straftat erkennbaren Handlung angeklagt werden und in Übereinstimmung mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), dessen Vertragsstaat der Iran ist, umgehend ein faires Gerichtsverfahren erhalten.

[HINTERGRUNDINFORMATIONEN ]

Sakineh Mohammadi Ashtiani wurde 2005 festgenommen, nachdem ihr Mann ermordet worden war. Sie wurde zunächst des Mordes angeklagt, doch ihre Kinder erhoben keine Anklage gegen sie, wie es gemäß der iranischen Gesetzgebung ihr Recht ist. Stattdessen wurde sie nach Artikel 612 des iranischen Strafgesetzbuches der mutmaßlichen Beteiligung an der Tötung für schuldig befunden und zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt. Ihr Anwalt Javid Houtan Kiyan erklärte gegenüber Amnesty International, dass der Oberste Gerichtshof des Iran die Strafe im Jahr 2009 auf fünf Jahre herabgesetzt habe - was die Höchststrafe für "Beteiligung am Mord" ist -, nachdem er erfolgreich dargelegt hatte, dass sie nichts getan habe, das direkt zum Tod ihres Mannes geführt hatte. Obwohl Gerichtsdokumente beweisen, dass sie in Zusammenhang mit dem Mord zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist, versuchen die iranischen Behörden jetzt geltend zu machen, dass die Verfahren im Mordfall noch nicht abgeschlossen seien, und sie als gefährliche Mörderin darzustellen, die es verdient hat, hingerichtet zu werden.
Nähere Informationen finden Sie im Bericht: Iran: Sakineh Mohammadi Ashtiani, A life in the balance, Index MDE 13/089/2010, September 2010, http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE13/089/2010/en.

Ihr Fall erregte im Juni 2010 international Aufmerksamkeit und führte zu den Festnahmen und Schikanen ihres Sohns und ihres Anwalts. Sajjad Qaderzadeh und Javid Houtan Kiyan wurden am 10. Oktober im Büro des Anwalts zusammen mit zwei deutschen Journalisten inhaftiert, welche die beiden gerade zu dem Fall interviewten. Am 11. November bestätigte die iranische Botschaft in Uruguay Amnesty International gegenüber, dass Sajjad Qaderzadeh in Haft ist. Ein anderer Anwalt von Sakineh Mohammadi Ashtiani, Mohammad Mostafaei, musste im Juli aus Angst um seine Sicherheit aus dem Land fliehen, nachdem er zum Verhör vorgeladen worden war.
Seine Frau und sein Schwager wurden ebenfalls verhaftet. Damit sollte er dazu gebracht werden, sich den Behörden zu stellen. Mohammed Mostafaei wurde inzwischen in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Ihm werden "Handlungen gegen die nationale Sicherheit durch das Sprechen über Sakineh Mohammad Ashtiani mit ausländischen Medien" und "Propaganda gegen das System" zur Last gelegt.

In den vergangenen Monaten wurden VerteidigerInnen im Iran verstärkt ins Visier genommen. Nasrin Sotoudeh befindet sich weiterhin in Haft (siehe UA-197/2010). Mohammad Oliyaeifard, ein Anwalt und Vorstandsmitglied der Menschenrechtsorganisation "Komitee zur Verteidigung politischer Gefangenen im Iran", (Committee for the Defence of Political Prisoners in Iran) verbüßt eine einjährige Haftstrafe, weil er sich in Interviews mit internationalen Medien gegen die Hinrichtung eines Klienten ausgesprochen hatte. Zwei weiteren AnwältInnen und gleichzeitig KollegInnen der Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi in der NGO 'Zentrum für MenschenrechtsverteidigerInnen’ (Centre for Human Rights Defenders - CHRD), droht ebenfalls ein Strafverfahren wegen ihrer Menschenrechtsaktivitäten. Abdolfattah Soltani und Mohammad Ali Dadkhah waren im Zuge der umstrittenen Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 festgenommen worden. Beide wurden gegen Kaution freigelassen, die Gerichtsverfahren gegen sie stehen jedoch noch aus bzw. laufen noch und sie könnten wegen vage formulierter Anklagen zu Haftstrafen verurteilt werden und ein Berufsverbot erhalten. Der bekannte Anwalt Mohammad Seyfzadeh wurde kürzlich zu einer neunjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Anklagepunkte "Gründung und Mitgliedschaft einer Vereinigung mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu stören" beziehen sich auf seine Mitbegründung und Mitgliedschaft des CHRD. In den vergangenen Tagen wurden noch fünf weitere AnwältInnen verhaftet, drei davon auf einem Flughafen in Teheran, als sie aus der Türkei zurückkehrten. Eine von ihnen, Sara Sabaghian, vertritt unter anderem Sakineh Mohammadi Ashtiani. (Weitere Informationen finden Sie im Bericht: Iran: Lawyers’ defence work repaid with loss of freedom, Index: MDE 13/093/2010, 1 October 2010, http://www.amnesty.org/en/library/info/MDE13/093/2010/en )
Laut Artikel 14 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) muss ein Angeklagter hinreichend Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung und zum Austausch mit einem Rechtsbeistand seiner Wahl haben.

Gemäß den UN-Grundprinzipien betreffend die Rolle der Rechtsanwälte müssen AnwältInnen ihre beruflichen Aufgaben "ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikanen oder unstatthafte Beeinflussung" wahrnehmen können. Weiterhin wird das Recht von AnwältInnen auf freie Meinungsäußerung unterstrichen, das auch in Artikel 19 des IPBPR festgeschrieben ist und das Recht einschließt, "sich an öffentlichen Erörterungen über Angelegenheiten des Rechts, der Rechtspflege und der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte zu beteiligen". Laut Artikel 14(g) des IPBPR darf kein Angeklagter "gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen".

Dem UN-Sonderberichterstatter über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten wurde die Einreise nicht gestattet, obwohl der Iran 2002 eine ständige Einladung an alle UN-Menschenrechtsmechanismen ausgesprochen hat.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Sajjad Qaderzadeh, Javid Houtan Kiyan und die beiden deutschen Journalisten unverzüglich und bedingungslos freizulassen, wenn sie nur deshalb festgehalten werden, weil sie friedlich Informationen zum Fall von Sakineh Mohammadi Ashtiani erhalten oder weitergegeben haben.

  • Ich bin besorgt darüber, dass die vier Männer und Sakineh Mohammadi Ashtiani anscheinend dazu gezwungen wurden, sich im Fernsehen selbst zu beschuldigen. Ich weise Sie darauf hin, dass diese Aufnahmen gemäß Artikel 14(g) des ICCPR vor Gericht nicht als Beweise gegen die fünf Personen verwendet werden dürfen.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass alle fünf sofortigen Zugang zu einer Rechtsvertretung ihrer Wahl und zu ihren Familien erhalten.

  • Ich fordere Sie auf, dafür Sorge zu tragen, dass Sakineh Mohammadi Ashtiani unter keinen Umständen hingerichtet wird. Sollte sie nur aufgrund einvernehmlicher sexueller Beziehungen festgehalten werden, fordere ich ihre Freilassung, da sie von Amnesty International in diesem Fall als gewaltlose politische Gefangene betrachtet wird.

[APPELLE AN]

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed ’Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader, Islamic Republic Street – End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran,
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: info_leader@leader.ir, über die Website:
http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh
(Office of the Head of the Judiciary)
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)

KOPIEN AN
LEITER DER IRANISCHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
His Excellency Mohammad Javad Larijani
Bureau of International Affairs
Office of the Head of the Judiciary,
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
Fax: (00 98) 21 5537 8827
E-Mail: info@humanrights-iran.ir

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Französisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 28. Dezember 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling for Javid Houtan Kiyan and Sajjad Qaderzadeh and the two German journalists to be released immediately and unconditionally if, as appears, they are held solely for peacefully receiving or imparting information about the case of Sakineh Mohammadi Ashtiani;

  • Expressing concern that they appear to have been forced to make self-incriminating statements on state TV and urging that in line with Article 14(g) of the ICCPR, these recordings are not used as evidence against them in court;

  • Calling for them to be granted immediate access to lawyers of their choice and to their families;

  • Calling for Sakineh Mohammadi Ashtiani not to be executed by any means and to be released if she is now held solely on the grounds of consensual sexual relations, in which case she would be a prisoner of conscience.