Amnesty 28. Mai 2011

Für ein Leben in Würde

Schule in Kibera, dem größten Slum der kenianischen Hauptstadt Nairobi

Schule in Kibera, dem größten Slum der kenianischen Hauptstadt Nairobi

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind." So steht es im Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Staaten der Vereinten Nationen haben sich damit verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (kurz: WSK-Rechte) zu gewähren. Dazu gehören das Recht auf Nahrung, auf Wasser und sanitäre Grundversorgung, auf Gesundheit und auf Bildung. Doch viele Staaten verweigern ihren Bürgerinnen und Bürgern diese Rechte.

Drei Milliarden Menschen haben UNO-Berechnungen zufolge weniger als zwei Dollar pro Tag zum Leben. Armut ist in vielen Fällen die Folge von Menschenrechtsverletzungen, gleichzeitig führen Menschenrechtsverletzungen tiefer in die Armut. Menschen in Armut werden besonders oft Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Wer nicht lesen und schreiben kann, kennt oft seine Rechte nicht gut genug und ist staatlicher Willkür ausgesetzt. Wer ständig schikaniert wird, fühlt sich ohnmächtig. Wer nie gefragt wird, verliert seine Stimme. Gerade Menschen in Armut sind darauf angewiesen, dass der Staat ihre Rechte respektiert.

Im August 2001 entschied daher die internationale Ratstagung von Amnesty International im senegalesischen Dakar, sich auch verstärkt für die Achtung der WSK-Rechte einzusetzen. Bis dahin lag der Arbeitsschwerpunkt auf den bürgerlichen und politischen Menschenrechten wie Meinungsfreiheit und dem Folterverbot. 2003 wurde der neue Arbeitsschwerpunkt in das Mandat aufgenommen.

Diese Entscheidung wurde und wird innerhalb wie außerhalb von Amnesty kontrovers diskutiert. Die Kritikerinnen und Kritiker sehen die Gefahr, dass sich die Organisation dadurch in eine Art "Gemischtwarenladen" verwandelt und ihre traditionellen Themen vernachlässigt. Die Befürworterinnen und Befürworter halten dagegen, dass Amnesty mit der Erweiterung des Mandats die bisherige Arbeit konsequent weiterführt. Denn die Menschenrechte sind universell und unteilbar. Die bürgerlichen und politischen Menschenrechte und die WSK-Rechte gehören zusammen und bedingen einander. Ohne ein Mindestmaß an Nahrung und Gesundheitsfürsorge kann ein Mensch seine bürgerlichen und politischen Rechte gar nicht erst wahrnehmen. Rechtswidrige Zwangsräumungen, die das Recht auf angemessenes Wohnen verletzen, gehen häufig einher mit exzessiver Gewaltanwendung durch Polizei, Militär oder private Sicherheitsdienste. Dabei kommt es immer wieder zu Vergewaltigungen, willkürlichen Festnahmen, Inhaftierungen, ungesetzlichen Tötungen und anderen Verstößen gegen die bürgerlichen und politischen Rechte.

2009 riefen die Amnesty-Sektionen rund um den Globus die Kampagne "Demand Dignity" ins Leben, die in Deutschland "Mit Menschenrechten gegen Armut" heißt. In diesem Zusammenhang dokumentiert Amnesty schwere Menschenrechtsverletzungen an Menschen in Armut. Dazu gehören menschenunwürdige Wohnbedingungen und rechtswidrige Zwangsräumungen, Müttersterblichkeit nach vermeidbaren Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt, aber auch die gesundheitsgefährdende Verseuchung der Umwelt durch Unternehmen. Amnesty wendet sich an die verantwortlichen Regierungen und Unternehmen, protestiert gegen das Unrecht, fordert konkrete Verbesserungen und gibt Menschen in Armut eine Stimme. Für ein Leben in Würde.

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