Informationen rund um Ihre Spende

Spendenservice

Wir sind für Sie da!

Unser Spendenservice beantwortet alle Fragen rund um Ihre Spende.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Spende & Förderschaft

Wie lautet das Spendenkonto von Amnesty International Deutschland e.V.?

Amnesty International Deutschland e. V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE23 3702 0500 0008 0901 00
BIC: BFSWDE33XXX

Wie kann ich Amnesty International finanziell unterstützen?

Sie können mit einer einmaligen Spende helfen oder unsere Arbeit durch eine Förderschaft mit einem regelmäßigen Beitrag dauerhaft unterstützen. Ab einem Jahresbeitrag von 84€ erhalten Sie monatlich das Menschenrechtsmagazin "Amnesty Journal", das sich mit aktuellen Menschenrechtsfragen und internationaler Politik befasst, kostenlos. Spenden und Förderbeiträge sind steuerlich absetzbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Mitgliedschaft und einer Förderschaft?

Ein Mitglied erkennt die Satzung des Vereins an und hat ein Stimmrecht auf der Jahresversammlung des Vereins. Der jährliche Mindestbeitrag liegt bei 84€, ermäßigt bei 42€. Zusätzlich zum Amnesty Journal erhält ein Mitglied auch das Amnesty Intern.
Eine Förderschaft ist in erster Linie eine Dauerunterstützung finanzieller Art, wobei der Förderbetrag frei gewählt werden kann. Ab 84€ jährlich ist ein Abonnement des Amnesty Journals inklusive. Die regelmäßigen Beiträge unserer Förderinnen und Förderer machen die Arbeit von Amnesty International planbar und sicher.

Wann und wie kann ich meine Förderschaft kündigen bzw. beenden?

Eine Kündigung bzw. Beendigung der Förderschaft ist jederzeit möglich. Hierfür genügt eine Mail an info@amnesty.de oder eine postalische Mitteilung an Amnesty International, Team Connect & Support, Zinnowitzer Str. 8, 10115 Berlin.

Wie kann ich meine Adresse und/oder meine Bankverbindung ändern?

Änderungen von Adressen oder Bankverbindungen können per Mail an info@amnesty.de, per Fax an +49 (0)30 - 42 02 48 – 488 oder postalisch an Amnesty International, Team Connect & Support, Zinnowitzer Str. 8, 10115 Berlin mitgeteilt werden.

Jahresspendenquittung

Bekomme ich für meine Spende oder meinen Mitgliedsbeitrag eine Jahresspendenquittung?

Ja, als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt und bei einem Betrag über 300 Euro verpflichtet, Jahresspendenquittungen auszustellen.
Amnesty versendet jeweils im Frühjahr eines neuen Jahres unaufgefordert eine steuerabzugsfähige Jahresspendenquittung, die alle Ihre geleisteten Zuwendungen des Vorjahres zusammenfasst.
Alle Spenden, Förder- und Mitgliedsbeiträge an Amnesty International sind nach §10b Abs. 1 EstG als Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich absetzbar.

Informationen zur Jahresspendenquittung 2023

In diesem Jahr werden Sie Ihre Jahresspendenquittung als digitales Dokument erhalten. Damit Sie Ihre Spendenquittung sicher per E-Mail erhalten, bekommen Sie bis zum 15. März 2024 einen Brief von uns. Darin erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie uns Ihre gültige E-Mail-Adresse mitteilen, so dass wir sie nutzen können. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für weitere Fragen ist unser Spendenservice gerne für Sie da. Sie erreichen unseren Spendenservice per E-Mail unter zwb@amnesty.de oder telefonisch unter +49 (0)30 / 420248-0. (Mo-Do 9-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr, Fr 9-14 Uhr)

Vereinfachter Spendennachweis bis einschließlich 300 Euro – was ist das?

Seit 2021 gilt der vereinfachte Spendennachweis bis zu einem Betrag von einschließlich 300 Euro. Das heißt, Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 300 Euro je Einzel-Zahlung können auch ohne die von Amnesty International ausgestellte amtliche Jahresspendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu reicht es, wenn Sie den Einzahlungsbeleg der Überweisung, den Kontoauszug der Bank oder bei Online-Zahlungen den Ausdruck der Buchungsbestätigung beim Finanzamt einreichen. Viele Finanzämter verzichten mittlerweile sogar ganz darauf und fordern einen solchen Nachweis nur nach Bedarf an.

Bei einem vereinfachten Spendennachweis wünschen einige Finanzämter den Beleg, dass Spenden und Mitgliedsbeiträge an Amnesty International Deutschland e.V. steuerlich absetzbar sind. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis finden Sie weiter unten auf der Seite zum Download. Diesen können Sie ausgedruckt zusätzlich Ihren Steuerunterlagen beilegen.

Wo finde ich den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis?

Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis finden Sie weiter unten auf der Seite zum Download. Diesen können Sie ausgedruckt zusätzlich Ihren Steuerunterlagen beilegen.

Auf wen wird die Jahresspendenquittung ausgestellt?

Die Jahresspendenquittung darf nur auf die Person ausgestellt werden, die tatsächlich spendet und aus deren Vermögen das Geld stammt. Die spendende Person muss entsprechend ihre eigenen Mittel zur Verfügung stellen. Davon können wir ausgehen, wenn Kontoinhaber*in und Empfänger*in der Jahresspendenquittung identisch sind. Eine sogenannte Stellvertreter-Spende, bei der jemand im Namen einer dritten Person Geld zuwendet und die Ausstellung der Jahresspendenquittung auf die dritte Person wünscht, ist somit nicht möglich.

Finanzierung & Transparenz

Was genau passiert mit meiner Spende oder meinem Förderbeitrag?

Alle Spenden und Beiträge kommen unserer Arbeit für die Menschenrechte zugute:
Ganz generell sorgt ihre finanzielle Unterstützung dafür, dass wir unsere satzungsgemäßen Aufgaben, das heißt die Publik-Machung von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt, umsetzen können. Um ein weltweites Netz von Amnesty-Strukturen zu gewährleisten, unterstützen finanzstarke Amnesty-Sektionen die finanzschwachen Sektionen.
Ganz konkret recherchieren und dokumentieren unsere Amnesty-Expertinnen und -Experten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Sie reisen dafür in Kriegs- und Krisengebiete oder in Staaten, in denen die Menschenrechte verletzt werden. Sie befragen Opfer von Menschenrechtsverletzungen, besuchen Gefängnisse, sprechen mit Rechtsbeiständen sowie Behörden und lokalen Menschenrechtsgruppen (Aufdecken). Die Rechercheergebnisse werden zu Berichten zusammengefasst und veröffentlicht. Durch Kampagnen und Aktionen weist Amnesty weltweit auf Missstände hin und hilft mit Forderungen an die Verantwortlichen, die Einhaltung der Menschenrechte zu sichern (Informieren). Eilaktionen/Urgent Actions werden initiiert, wenn zum Beispiel in der Türkei eine Frau in Haft gefoltert wird, in Singapur eine Hinrichtung droht oder in Kolumbien ein Menschenrechtler Morddrohungen erhält. Auch mit den "Briefen gegen das Vergessen", mit Petitionen gegen Menschenrechtsverletzungen oder unserem Briefmarathon, an dem jährlich weltweit Millionen Menschen teilnehmen, erzielen wir immer wieder Erfolge.

Wie wird die Mittelverwendung kontrolliert und durch wen?

Grundsätzlich prüft eine unabhängige und externe Wirtschaftsprüfung den Jahresabschluss von Amnesty International. Das Generalsekretariat der Sektion erstattet dem ehrenamtlichen Vorstand laufend und der Amnesty-Jahresversammlung jährlich Bericht über alle Ausgaben und Einnahmen. Die Entlastung durch die Jahresversammlung erfolgt nach Prüfung und Bericht der Kassenprüfer*innen, die von den Amnesty Mitgliedern gewählt werden. Amnesty International veröffentlicht die Jahresergebnisse und andere Kennzahlen außerdem in seinem jährlichen Rechenschaftsbericht.

Wann taucht mein Name im Lobbyregister auf?

Das Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes tritt am 1. März 2024 in Kraft.
Mit diesem Gesetz gilt die neue Regelung für Schenkungen aus dem Jahr 2023 und danach.

Welche relevanten Änderungen ergeben sich daraus?

Schenkende werden durch das neue Lobbyregistergesetz besser geschützt. Denn Angaben zu Schenkenden müssen jetzt grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn die Schenkung diese zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt:
1. Der Gesamtwert der Schenkung übersteigt im betrachteten Jahr 10.000,00 Euro.
2. Der Gesamtwert der Schenkung übersteigt im betrachteten Jahr zehn Prozent der Jahresspendensumme der gemeinnützigen Organisation.

Nur wenn diese beiden Bedingungen zutreffen, müssen wir im Lobbyregister die Gesamtsumme der Schenkung in Stufen von 10.000,00 Euro auflisten und Familiennamen und Vornamen sowie die Firma oder Bezeichnung der Geberin/des Gebers aufführen.
Anders ausgedrückt: Solange die zusammengefasste Jahresschenkung nicht zehn Prozent der Jahresspendensumme von Amnesty übertrifft, müssen wir im Lobbyregister weder Schenkung noch Daten dazu melden.

Gern verdeutlichen wir das an einem Rechenbeispiel:

Gehen wir von einem durchschnittlichen Spendenvolumen von 24 Mio. Euro im Jahr aus. Dann entsprechen zehn Prozent davon 2,4 Mio. Euro. Erst wenn der Gesamtjahresbetrag der Schenkung im betrachteten Jahr über 2,4 Mio. Euro ausmacht, müssen wir Schenkung und Schenkende/n im Lobbyregister angeben.

Spenden und Ethik

Wir sind unparteilich und unabhängig. Damit das so bleibt, nehmen wir für unsere Recherchen- und Kampagnenarbeit keinerlei finanzielle Unterstützung von Staaten oder großen Firmen an.
Das Gütesiegel des Deutschen Fundraising Verbandes (DFRV) garantiert Ihnen einen gewissenhaften Umgang mit Ihrer Spende. Ihre persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt und gesichert übermittelt.
Möchten Sie mehr zu Spenden und Ethik bei Amnesty erfahren? Dann klicken Sie bitte hier.

Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis