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Journalist freigelassen!
Am 17. Februar ließen die Behörden der irakischen Region Kurdistan Guhdar Zebari nach mehr als drei Jahren willkürlicher Inhaftierung frei. Der kritische Journalist war im Oktober 2020 zusammen mit vier weiteren Journalisten und Aktivisten festgenommen und in einem grob unfairen Verfahren zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Prozess war von schweren Menschenrechtsverletzungen geprägt. Guhdar Zebari sollte bereits im August 2023 freigelassen werden, nachdem seine Strafe umgewandelt worden war. Doch mit Hilfe neuer falscher Anschuldigungen wurde er zu weiteren sechs Monaten Haft verurteilt.
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Saudi-Arabien: Amazon leistet Entschädigungszahlungen an Arbeitskräfte
Die Zahlungen entschädigen für rechtswidrige Rekrutierungsgebühren, die viele Arbeiter*innen in ihren Heimatländern geleistet haben.
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Andorra: Vanessa Mendoza freigesprochen
Am 17. Januar 2024 sprach ein andorranisches Gericht die Menschenrechtsverteidigerin Vanessa Mendoza Cortés frei. Sie war zu Unrecht strafrechtlich verfolgt worden, weil sie sich 2019 vor einem UN-Expertengremium zu den Menschenrechten von Frauen und dem absoluten Abtreibungsverbot in Andorra geäußert hatte.
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Simbabwe: Kabinett stimmt für die Abschaffung der Todesstrafe
Das Kabinett in Simbabwe hat sich am 6. Februar für die Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen.
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Indonesien: Aktivist kann nach Freilassung wieder politisch arbeiten
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Chile: Richtungsweisende Anklage gegen Polizei-Führungskräfte
Am 3. Januar erhob die Regionale Staatsanwaltschaft in Santiago de Chile Anklage gegen drei derzeitige bzw. ehemalige hochrangige Kommandanten der Polizei. Sie will die drei Polizeikräfte wegen ihrer mutmaßlichen Rolle bei der Unterdrückung der Massenproteste Ende 2019 zur Rechenschaft ziehen. Nach der Anhörung durch die Anklage wird ein Prozess gegen diejenigen erwartet, die für das Leid Tausender Menschen verantwortlich sind. Dabei müssen sämtliche Garantien für ein ordnungsgemäßes Verfahren und einen fairen Prozess eingehalten werden, um das Recht der Opfer auf Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung in vollem Umfang zu gewährleisten.