Zwei Journalisten angeklagt

Diese Urgent Action ist beendet.

Die beiden Reuters-Journalisten Wa Lone und Kyaw Soe Oo sind nach über 500 Tagen Haft freigelassen worden.

Amnesty-Aktion in Dresden für die Pressefreiheit in der Türkei am 23. April 2017

Amnesty-Aktion in Dresden für die Pressefreiheit am 23. April 2017

Die beiden Reuters-Journalisten Wa Lone und Kyaw Soe Oo sind seit mehr als sieben Monaten inhaftiert. Jetzt wurde in Verbindung mit der friedlichen Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit offiziell Anklage gegen sie erhoben. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu 14 Jahre Haft. Beide Männer müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

U Tun Tun Oo

Union Attorney General Office No. 25

Nay Pyi Taw

MYANMAR

Sende eine Kopie an

Staatsberaterin
Daw Aung San Suu Kyi
Ministry of Foreign Affairs, Office No. 9
Nay Pyi Taw, MYANMAR
Fax: (00 95) 67 412 396

Botschaft der Republik der Union Myanmar
I. E. Frau Yin Yin Myint
Thielallee 19
14195 Berlin
Fax: 030-2061 5720

E-Mail: info@meberlin.com

 

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie Wa Lone und Kyaw Soe Oo umgehend und bedingungslos frei, da sie sich lediglich aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befinden, und lassen Sie die gegen sie erhobenen Anklagen fallen.
  • Ich bitte Sie zudem um die Aufhebung oder Abänderung aller Gesetze – einschließlich des Official Secrets Act von 1923 –, die das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung kriminalisieren bzw. willkürlich oder pauschal einschränken, sowie um die Anpassung der Gesetze Myanmars an internationale Menschenrechtsnormen und -standards.
  • Stellen Sie außerdem sicher, dass Journalist_innen in Myanmar nicht schikaniert und diskriminiert werden und dass ihnen keine Kriminalisierung droht. Sorgen Sie dafür, dass sie ihrer wichtigen Arbeit in einem sicheren Umfeld nachgehen können.

Sachlage

Am 9. Juli erhob das Bezirksgericht Nord in Myanmars größter Stadt Rangun (Yangon) offiziell Anklage gegen die beiden Reuters-Journalisten Wa Lone und Kyaw Soe Oo wegen Verstoß gegen Paragraf 3(1)(c) des Official Secrets Act von 1923 (Gesetz zum Schutz von Staatsgeheimnissen). Die beiden Journalisten waren am 12. Dezember 2017 inhaftiert worden, nachdem sie zu einem Abendessen im Norden von Rangun eingeladen worden waren, um dort einige Polizist_innen zu treffen. Die Festnahme erfolgte nahezu unmittelbar, nachdem diese Polizist_innen ihnen diverse Dokumente übergeben hatten. Die beiden hatten zu einem brutalen Militäreinsatz gegen die Rohingya-Minderheit im Bundesstaat Rakhine recherchiert, der mehr als 700.000 Menschen dazu zwang, ins benachbarte Bangladesch zu fliehen. Nach ihrer Festnahme waren Wa Lone und Kyaw Soe Oo zwei Wochen lang in Haft, ohne Kontakt zu Rechtsbeiständen oder Familienmitgliedern zu haben.

Das Voruntersuchungsverfahren zur Prüfung einer Anklage nach dem Official Secrets Act durch das Bezirksgericht Nord begann im Januar. Das aus der Kolonialzeit stammende Gesetz sieht bis zu 14 Jahre Haft für Personen vor, die Dokumente oder Informationen zu Zwecken beschaffen, speichern oder weitergeben, welche "die Sicherheit oder Interessen des Landes gefährden" oder "einem Feind nützlich sein könnten". Die Voruntersuchung gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken bezüglich der Einhaltung verfahrensrechtlicher Garantien und dem Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz. Im April sagte ein Polizeibeamter, der als Zeuge der Staatsanwaltschaft geladen war, vor Gericht aus, dass er und seine Kolleg_innen von einem Vorgesetzten beauftragt worden waren, die beiden Journalisten in eine Falle zu locken. Trotzdem weigerte sich der Richter, die Klage als unzulässig abzuweisen. Beide Männer sind weiterhin im Insein-Gefängnis in Rangun inhaftiert. Der Prozess soll am 16. Juli beginnen.

In Myanmar, wo Journalist_innen und Medienschaffende anhaltenden Einschränkungen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Arbeit ausgesetzt sind, lässt sich seit zwei Jahren eine besorgniserregende Erosion des Handlungsspielraums und der Möglichkeiten der freien Presse beobachten. Die Aktivitäten unabhängiger Medienkanäle werden zunehmend untergraben, und diejenigen, die über sensible Themen berichten – vor allem über Menschenrechtsverstöße durch das Militär, die Situation der Rohingya-Minderheit und religiöse Intoleranz –, sehen sich Schikanen und Einschüchterungen ausgesetzt und sind zum Teil von Festnahmen, Inhaftierungen, Strafverfolgung und sogar Gefängnisstrafen bedroht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme hatten Wa Lone und Kyaw Soe Oo zu einem brutalen Militäreinsatz gegen die Rohingya-Minderheit im Norden des Bundesstaates Rakhine recherchiert. Ihr Schwerpunkt lag auf der Untersuchung einer Hinrichtung von zehn Männern im Dorf Inn Din, Township Maungdaw, durch Soldaten, Polizeiangehörige und örtliche Milizen Anfang September 2017. Am 10. Januar 2018 wurden Wa Lone und Kyaw Soe Oo zum ersten Mal einem Gericht vorgeführt. Am selben Tag gab das Militär zum ersten Mal zu, dass Soldaten an den Tötungen beteiligt gewesen waren und dass eine Untersuchung eingeleitet worden war. Am 10. April gab das Militär schließlich bekannt, dass sieben Soldaten zu jeweils zehn Jahren Haft verurteilt und aus dem Militär ausgeschlossen worden waren. Bis heute gibt es keine unabhängigen Untersuchungen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen, die im Norden des Bundesstaates Rakhine durch die Sicherheitskräfte von Myanmar begangen wurden.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert. Es schließt die Freiheit ein, "über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." Internationalen Menschenrechtsnormen zufolge kann das Recht auf Meinungsfreiheit nur unter besonderen Umständen eingeschränkt werden, wobei jede Einschränkung klar per Gesetz definiert sein muss und nur zur Verfolgung eines legitimen und ausdrücklich in den internationalen Menschenrechtsnormen genannten Zwecks vorgenommen werden darf. Derartige Einschränkungen sind nur zulässig, wenn sie hinsichtlich des angestrebten Ziels notwendig und verhältnismäßig sind. Obwohl es Staaten unter diesen Voraussetzungen durchaus gestattet ist, das Recht auf freie Meinungsäußerung im Interesse der nationalen Sicherheit einzuschränken, ist Myanmars Official Secrets Act aus dem Jahr 1923 außerordentlich weit gefasst und vage formuliert und geht über das gemäß dem Völkerrecht zulässige Maß hinaus. Zudem enthält das Gesetz keine Bestimmungen, die eine Offenlegung von geheimen Informationen aus Gründen des öffentlichen Interesses erlauben.