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USA (Mississippi): drohende Hinrichtung am 25. Juni
Diese Urgent Action ist beendet.
Richard Jordan wurde am Abend des 25. Juni 2025 im US-Bundesstaat Mississippi durch eine tödliche Injektion hingerichtet. Er war für schuldig befunden worden, im Januar 1976 eine Frau ermordet zu haben. Sein Todesurteil war drei Mal wegen verfassungsrechtlicher Mängel wieder rückgängig gemacht worden. Expert*innen kamen zu dem Schluss, dass er aufgrund seines Militärdienstes im Vietnamkrieg an einer posttraumatischen Belastungsstörung litt. Letzte bei den Gerichten eingereichte Rechtsmittel wurden abgewiesen. Der Gouverneur verweigerte die Begnadigung.

Protestaktionen gegen die Todesstrafe in der US-Hauptstadt Washington am 10. Dezember 2024
© IMAGO / ZUMA Press Wire
Richard Jordan soll am 25. Juni 2025 im US-Bundesstaat Mississippi hingerichtet werden, nachdem er im Jahr 1976 eines Mordes für schuldig befunden worden war. Sein Todesurteil wurde bereits drei Mal wegen verfassungsrechtlicher Mängel wieder rückgängig gemacht. Als Richard Jordan zum vierten Mal zum Tode verurteilt wurde, gab es Befürchtungen, dass die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe anstrebte, um ihn für die Wahrnehmung seiner Rechte zu bestrafen. Diese Annahme wurde jedoch nie angemessen untersucht. Laut Angaben von Expert*innen leidet Richard Jordan seit seinem Militärdienst in Vietnam unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, was jedoch bei seiner erneuten Verurteilung im Jahr 1998 nicht hinreichend geprüft wurde. Der Gouverneur von Mississippi sollte das Todesurteil daher dringend in eine Haftstrafe umwandeln.
Bitte versucht die Hinrichtung von Richard Jordan zu verhindern!
Appell an
Governor Tate Reeves
Sillers Building, 19th Floor
550 High Street
Jackson, MS 39201
USA
Sende eine Kopie an
Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika
Herrn Alan D. Meltzer
Geschäftsträger a.i.
Clayallee 170
14195 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: BerlinPCO@state.gov
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie eindringlich, die für den 25. Juni 2025 angesetzte Hinrichtung von Richard Jordan zu stoppen und sein Strafmaß in eine Haftstrafe umzuwandeln.
- Mit meinem Appell möchte ich keinesfalls die Schwere des begangenen Verbrechens oder das dadurch verursachte Leid herunterspielen.
Sachlage
Der 79-jährige Richard Jordan soll am 25. Juni 2025 im US-Bundesstaat Mississippi hingerichtet werden. Ihm wird vorgeworfen, im Januar 1976 eine Frau entführt und ermordet zu haben. Seit seiner ersten Verurteilung im Jahr 1976 ist sein Schuldspruch zwei Mail aufgehoben und seine Verurteilung zum Tode drei Mal rückgängig gemacht worden, bevor 1998 das derzeitige Todesurteil ausgesprochen wurde.
Als Richard Jordans Todesurteil im Jahr 1991 zum dritten Mal aufgehoben wurde, sprach sich der Staatsanwalt für lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung aus. Er verwies auf Richard Jordans gute Führung im Gefängnis, seinen sozialen Einsatz und seinen Militärdienst in Vietnam. Im Gegenzug wurde von dem Angeklagten verlangt, kein Rechtsmittel gegen das Strafmaß einzulegen. Das Gericht ging auf diese Einigung ("plea deal") ein. Jahre später stellte sich jedoch heraus, dass diese Einigung unter dem damals geltenden Recht in Mississippi ungültig war. Die lebenslange Haftstrafe wurde daher wieder rückgängig gemacht. Bei der Neuverhandlung im Jahr 1998 sprach sich die Staatsanwaltschaft wieder für die Todesstrafe aus.
Ein*e Bundesrichter*in und drei Richter*innen des Obersten Gerichtshofs der USA machten geltend, dass Nachweise dafür vorlägen, dass der Staatsanwalt mit seiner erneuten Forderung nach einem Todesurteil den Angeklagten für die Wahrnehmung seiner Rechte bestrafen wolle. Richard Jordan hatte zuvor versucht, seine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung in eine lebenslange Haftstrafe mit der Möglichkeit auf Bewährung umwandeln zu lassen, nachdem sich die damalige Einigung über das Strafmaß als fehlerhaft erwiesen hatte. Die Richter*innen waren der Ansicht, dass deshalb eine neue Anhörung vorgenommen werden solle; sie waren jedoch in der Minderheit.
Bei der Verhandlung zur Neubewertung seiner Strafzumessung im Jahr 1998 wurde Richard Jordan kein unabhängiger Sachverständiger für psychische Gesundheit zur Seite gestellt, obwohl er einen gesetzlichen Anspruch darauf hatte. Vor der Strafzumessung beantragten seine Rechtsbeistände ein psychiatrisches Gutachten, um festzustellen, ob ihr Mandant durch seinen Militärdienst im Vietnamkrieg an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) litt. Das Gericht ernannte einen staatlich bestellten Psychiater, der wenig Erfahrung mit Kriegsveteranen hatte. Dieser führte nur eine flüchtige Untersuchung durch und sagte, es gäbe keine Anzeichen für eine PTBS. Im Jahr 2022 erklärte ein entsprechend spezialisierter Neuropsychologe, dass Richard Jordan im Jahr 1998 nicht ordnungsgemäß untersucht worden sei. Er und eine weitere medizinische Fachkraft kamen zu dem Schluss, dass Richard Jordan damals wie heute eine PTBS aufwies. Die Geschworenen in seinen Verfahren hatten darüber keine Kenntnis.
Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen in den USA im Jahr 1976 sind dort 1.629 Menschen hingerichtet worden. All diese Exekutionen fanden statt, seitdem Richard Jordan erstmals zum Tode verurteilt wurde. Auf Mississippi entfallen 23 Hinrichtungen, die letzte davon wurde am 14. Dezember 2022 vollzogen. Im Jahr 2025 wurden in den USA bislang 22 Todesurteile vollstreckt. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe.
Hintergrundinformation
Derselbe Staatsanwalt war in allen Verhandlungen für die Strafverfolgung von Richard Jordan zuständig: also in dem ursprünglichen Verfahren sowie bei der Neuverhandlung und der Neubewertung der Strafzumessung.
Richard Jordan wurde erstmals 1976 vor Gericht gestellt und wegen Mordes zum Tode verurteilt. Nachdem das Todesurteil für verfassungswidrig erklärt worden war, kam er 1977 erneut vor Gericht und wurde wieder zum Tode verurteilt. Im Jahr 1982 wurde dieses Todesurteil aufgrund von Mängeln bei der Einweisung der Geschworenen gekippt.
1983 wurde Richard Jordan ein drittes Mal zum Tode verurteilt. Auch dieses Urteil wurde wieder aufgehoben, diesmal weil strafmildernde Beweise nicht vorgelegt worden waren. Bei der Neuverhandlung im Jahr 1991 bot der Staatsanwalt Richard Jordan eine lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung an, wenn dieser sich bereit erkläre, kein Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Staatsanwalt begründete das vorgeschlagene Strafmaß damit, dass Richard Jordan Reue gezeigt und während der 15 Jahre im Gefängnis eine gute Führung an den Tag gelegt habe. Er habe sich zudem bemüht, "bedeutende Beiträge zur Gesellschaft" zu leisten, stelle im Gefängnis eine "positive Kraft" dar und habe im Vietnamkrieg gedient. Das Gericht ging auf diese Einigung ("plea deal") ein. Jahre später stellte sich jedoch heraus, dass diese Einigung unter dem damals geltenden Recht in Mississippi ungültig war, da nur Gewohnheitstäter*innen zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit auf Bewährung verurteilt werden konnten, was nicht auf Richard Jordan zutraf. Richard Jordan versuchte daraufhin, sein Strafmaß in eine lebenslange Haftstrafe mit der Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung auf Bewährung umwandeln zu lassen.
Der Oberste Gerichtshof von Mississippi machte die lebenslange Haftstrafe ohne Bewährung rückgängig und sagte, dass die Staatsanwaltschaft bei der Neubewertung der Strafzumessung wieder die Todesstrafe beantragen könne.
Fortsetzung (Auf Englisch)
In 1985, the US Supreme Court established that states must provide indigent criminal defendants whose mental health would be an issue at trial with access to a mental health expert sufficiently available to the defence and independent from the prosecution to effectively "assist in evaluation, preparation, and presentation of the defense". Prior to the 1998 resentencing, Richard Jordan’s lawyers moved for a psychiatric assessment of him to determine whether he had combat-related PTSD from his time in Vietnam. The court responded by appointing a state-employed psychiatrist not experienced in combat-related PTSD and the judge ordered that his subsequent report be provided to both prosecution and defence simultaneously. The report, based on a two-hour interview, concluded that there was no evidence of PTSD, instead concluding that he had antisocial personality disorder (ASPD), a prejudicial finding and since shown to be a misdiagnosis. Richard Jordan’s accurate report that he had been honourably discharged from the Army was dismissed as a lie and the assumption that he been dishonourably discharged was used to support the ASPD diagnosis. The defence opted not to call certain witnesses for fear that they would be undermined by the prosecution using the psychiatrist’s report (as occurred with their first witness).
With nothing in the record to suggest that the factors he had listed in 1991 as supporting a life sentence had changed, the prosecutor argued that life for the defendant was not justice, that his "trusty" status (earned for good conduct while serving LWOP, and which gave him some limited freedom of movement in the prison), gave him "absolute freedom" to "stroll around", and have outside contact by phone, while the victim’s family "suffer more than he does" in a kind of "reverse punishment". It would be "a death [knell] for our criminal justice system", he said, "to allow this charade to continue". He "is enjoying the good life" and "killing society today". These and other inflammatory arguments breached international standards requiring prosecutors to "perform their duties fairly" and "respect and protect human dignity and uphold human rights". Under human rights treaty law, signed by the USA in 1977 and ratified in 1992, "the essential aim" for the treatment of prisoners is "their reformation and social rehabilitation". Using evidence of rehabilitation and a good prison record to argue for a person’s execution flouted this principle.
The appeal lawyers argued that the 1998 death sentence resulted from unconstitutional prosecutorial vindictiveness (retaliation against a defendant for exercising a legal right – here, Richard Jordan’s motion to have his LWOP sentence reduced to life imprisonment after the invalidity of the plea deal came to light). In 2014, the US Court of Appeals refused to allow the claim to proceed, over a dissent from one of the three judges. The latter found there was a "good claim" pointing to prosecutorial vindictiveness, noting that two other capital defendants, convicted of equally heinous crimes, and whose plea deals were vacated for the same reason, had received life sentences. The difference, the federal judge added, was that they had different prosecutors. This discrepancy, unexplained by the state, was "troubling", he wrote, and the vindictiveness claim had sufficient merit to warrant a full hearing. Even the two judges in the majority noted that in a sister Circuit, the Court of Appeals had granted relief to an Arizona capital defendant with a claim of vindictiveness largely identical to Richard Jordan’s. When the US Supreme Court declined to intervene in the Jordan case in 2015, three Justices dissented, arguing that the requisite threshold showing that "his constitutional rights were violated" had been made and that the full merits of his claim should be heard.