Urteil bestätigt

Projektion des bahrainischen Menschenrechtsaktivisten Nabeel Rajab in San Francisco

Projektion des bahrainischen Menschenrechtsaktivisten Nabeel Rajab in San Francisco

Am 5. Juni wurde die fünfjährige Haftstrafe gegen den bekannten Menschenrechtler und gewaltlosen politischen Gefangenen Nabeel Rajab in einem Rechtsmittelverfahren bestätigt. Er war wegen "Verbreitung nicht zutreffender Gerüchte in Kriegszeiten", "Beleidigung öffentlicher Behörden" sowie "Beleidigung eines anderen Staates" verurteilt worden. Die Anklagen stehen in Zusammenhang mit Beiträgen auf Twitter zum Krieg im Jemen und Foltervorwürfen im Jaw-Gefängnis.

Appell an

König

Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa

Office of His Majesty the King

P.O. Box 555, Rifa’a Palace

al-Manama, BAHRAIN

Sende eine Kopie an

Minister für Justiz und Islamische Angelegenheiten

Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa

Ministry of Justice and Islamic Affairs

P. O. Box 450, al-Manama

BAHRAIN


Fax: (00 973) 1753 1284

E-Mail: über die Website http://www.moj.gov.bh/en/


Twitter: @Khaled_Bin_Ali

Botschaft des Königreichs Bahrain

S.E. Herrn Abdulla Abdullatif Abdulla

Klingelhöfer Str. 7

10785 Berlin


Fax: 030-8687 7788

E-Mail:
info@bahrain-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte sprechen Sie sich dafür aus, dass Nabeel Rajab sofort und bedingungslos freigelassen wird, seine Verurteilung aufgehoben und alle gegen ihn laufenden Verfahren eingestellt werden, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert ist.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Nabeel Rajab bis zu seiner Freilassung weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird und zudem regelmäßigen Zugang zu seiner Familie, Rechtsbeiständen seiner Wahl und angemessener medizinischer Versorgung erhält.
  • Bitte schützen Sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und heben sie die Gesetze auf, welche die friedliche Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, darunter Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs, kriminalisieren.

Sachlage

Am 5. Juni sprach das Berufungsgericht in Bahrains Hauptstadt Manama sein Urteil gegen Nabeel Rajab und bestätigte damit seine fünfjährige Haftstrafe. Diese steht im Zusammenhang mit auf seinem Twitter-Konto geposteten und retweeteten Beiträgen zum Mord an Zivilpersonen im Jemen-Konflikt durch die von Saudi-Arabien geführte Koalition sowie mit Foltervorwürfen im Jaw-Gefängnis. Das Hohe Strafgericht hatte Nabeel Rajab am 21. Februar auf Grundlage des bahrainischen Strafgesetzbuchs wegen "Verbreitung nicht zutreffender Gerüchte in Kriegszeiten" (Parafgraf 133), "Beleidigung eines anderen Staates" (Paragraf 215) sowie "Beleidigung öffentlicher Behörden" (Paragraf 216) für schuldig befunden. Es wird erwartet, dass Nabeel Rajab jetzt ein letztes Mal Rechtsmittel vor dem Kassationsgericht Bahrains einlegt.

Derzeit verbüßt er wegen "Verbreitung falscher Nachrichten, Aussagen und Gerüchte über die Situation im Königreich Bahrain, die das Ansehen des Staates untergraben" eine zweijährige Gefängnisstrafe, die bereits am 15. Januar durch das Kassationsgericht bestätigt worden war. Die Anklagen standen in Zusammenhang mit von dem Menschenrechtler geführten Interviews in den Jahren 2015 und 2016.

Das bahrainische Strafgesetzbuch beinhaltet eine Reihe vager formulierter Bestimmungen, die gegen das in den internationalen Menschenrechtsnormen festgeschriebene Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigung und friedliche Versammlung verstoßen. Diese Bestimmungen sind Grund dafür, warum die friedliche Ausübung der Menschenrechte in Bahrain bestraft werden kann.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nabeel Rajab ist ein bekannter Menschenrechtsverteidiger und Leiter des Menschenrechtszentrums von Bahrain (Bahrain Centre for Human Rights). Er wurde am 13. Juni 2016 gegen fünf Uhr morgens in seiner Wohnung im westlich der Hauptstadt Manama gelegenem Dorf Bani Jamra von 15 Polizist_innen in Zivil festgenommen. Sie brachten den Menschenrechtler zur Kriminalpolizei (Criminal Investigation Directorate – CID). Am 14. Juni 2016 wurde er der Staatsanwaltschaft vorgeführt und wegen "Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten in Fernsehinterviews mit dem Ziel, den Staat in Verruf zu bringen" angeklagt. Am 26. Juni 2016 erfuhr Nabeel Rajab in Haft, dass er wegen von ihm veröffentlichten und retweeteten Twitter-Beiträgen zum Krieg im Jemen und Foltervorwürfen im Jaw-Gefängnis am 12. Juli 2016 vor Gericht stehen würde. Die Anklage lautete auf "Verbreitung nicht zutreffender Gerüchte in Kriegszeiten", "Beleidigung öffentlicher Behörden [Innenministerium]" sowie "Beleidigung eines anderen Staates". Am 28. Dezember 2016 ordnete das Gericht die Freilassung von Nabeel Rajab an. Die Behörden weigerten sich jedoch, ihn freizulassen und nahmen ihn stattdessen in Verbindung mit den Ermittlungen zu seinen Fernsehinterviews von 2015 und 2016 umgehend erneut fest und inhaftierten ihn. Das Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit diesen Interviews begann am 23. Januar 2017 und endete am 10. Juli 2017 mit einem Schuldspruch und der Verhängung einer zweijährigen Haftstrafe. Die wurde nach einem Berufungsverfahren durch das Berufungsgericht am 22. November 2017 sowie durch das Kassationsgericht am 15. Februar 2018 bestätigt.

Nabeel Rajab wurde über neun Monate lang in Einzelhaft gehalten, bis man ihn ins Krankenhaus des Innenministerums in al-Qalaa verlegte, weil er nach einer Operation Anfang April 2017 an Komplikationen litt. Am 25. Oktober 2017 verlegten die Behörden den Menschenrechtler ins Jaw-Gefängnis. Dort wurden ihm nach seiner Ankunft gegen seinen Willen die Haare abrasiert. Zudem wurde er einer invasiven Leibesvisitation unterzogen, und man beschlagnahmte seine Bücher und seine Kleidung. Nachdem sich Nabeel Rajab in der gleichen Nacht bereits schlafen gelegt hatte, drangen Polizeibeamt_innen in seine Zelle ein, durchsuchten diese und unterzogen ihn erneut einer invasiven Leibesvisitation, wobei sie ihn anschrien.

Am 4. September 2016 erschien ein offener Brief im Namen von Nabeel Rajab auf den Meinungsseiten der New York Times. Darin werden die Situation in Bahrain und sein Verfahren beschrieben und die Regierung unter Präsident Obama aufgefordert, ihren Einfluss zu nutzen, um den Konflikt im Jemen zu beenden. Am Tag nach Erscheinen des Artikels verhörte die Staatsanwaltschaft Nabeel Rajab und erhob Anklage wegen "Verbreitung falscher Nachrichten und Aussagen sowie böswilliger Gerüchte, die das Ansehen des Staates untergraben". Bislang gibt es noch keinen offiziellen Gerichtstermin für diesen Fall. Am 19. Dezember 2016 wurde im Namen von Nabeel Rajab ein Artikel in Le Monde veröffentlicht. Zwei Tage darauf verhörte ihn die Kriminalpolizei wegen "Verbreitung falscher Nachrichten und Aussagen sowie böswilliger Gerüchte, die das Ansehen Bahrains und seiner Bruderländer im Golfkooperationsrat untergraben und zudem die Beziehungen dieser Staaten gefährden". Der Fall wurde der Staatsanwaltschaft übergeben. Es ist jedoch nicht bekannt, ob der Menschenrechtler deswegen angeklagt wird. Am 12. September 2017 wurde Nabeel Rajab von der Strafverfolgungsbehörde zur Terrorismusbekämpfung im Zusammenhang mit Kommentaren und einem Foto verhört, die im Januar 2017 auf unter seinem Namen geführten Social-Media-Seiten veröffentlicht worden waren. Auf einem Instagram-Profil mit dem Namen des Menschenrechtlers wurde ein Bild des Königs von Bahrain veröffentlicht. Darunter stand ein Vers aus dem Koran, in dem die Frage gestellt wird, ob der König glaube, niemand habe Macht über ihn. Auf Nabeel Rajabs Twitter-Konto wurden ein Kommentar zur Kooperationsverweigerung mit Behörden und ein Aufruf zum Protest gegen die Hinrichtung von drei Männern am 15. Januar 2017 gepostet. Nabeel Rajab wies die Anklagen wegen "Schürens von Hass gegen die Regierung", "Aufwiegelung zur Nichteinhaltung der Gesetze" und "Verbreitung falscher Nachrichten" zurück. Der Fall wird bislang nicht vor Gericht verhandelt, das Verfahren könnte aber jederzeit eröffnet werden.

Im Mai 2014 endete Nabeel Rajabs zweijährige Haftstrafe im Jaw-Gefängnis wegen Teilnahme an einer "illegalen Versammlung", "Störung des öffentlichen Friedens" und "Aufruf und Teilnahme an Demonstrationen" in Manama ohne "vorherige Ankündigung" zwischen Januar und März 2012. Im November 2014 wurde ein Reiseverbot gegen ihn verhängt. Zwischen April und Juli 2015 verbüßte er außerdem einen Teil einer sechsmonatigen Haftstrafe wegen "öffentlicher Beleidigung offizieller Einrichtungen". Grundlage waren zwei am 28. September 2014 veröffentlichte Tweets, die von Verteidigungs- und Innenministerium als beleidigend eingestuft worden waren. Am 13. Juli 2015 wurde er aus der Haft entlassen, nachdem der König im Rahmen einer Begnadigung die Freilassung des Menschenrechtlers aus medizinischen Gründen angeordnet hatte. Das im November 2014 gegen ihn verfügte Reiseverbot wurde im August 2015 aufgehoben. Seine Rechtsbeistände erfuhren jedoch, dass am 13. Juli 2015 ein neues Reiseverbot gegen ihren Mandanten verhängt worden war. Dieses Reiseverbot gilt bis heute.