Todesurteile bestätigt

Szene aus einem Amnesty-Video gegen die Todesstrafe

Szene aus einem Amnesty-Video gegen die Todesstrafe

Am 8. Januar bestätigte das bahrainische Hohe Berufungsgericht für Strafsachen die Todesurteile gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed. Nachdem das Kassationsgericht im Jahr 2015 die Todesurteile zunächst bestätigt hatte, hob es diese Entscheidung am 22. Oktober 2018 wieder auf und verwies den Fall wegen neuer Beweise zurück an das Berufungsgericht. Nun wird der Fall erneut dem Kassationsgericht vorgelegt.

Appell an

Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN

 

Sende eine Kopie an

Botschaft des Königreichs Bahrain
S. E. Herrn Abdulla Abdullatif Al Shaikh Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin

Fax: 030-8687 7788
E-Mail:
info@bahrain-embassy.de

Amnesty fordert:

  • Bitte heben Sie sowohl Schuldspruch als auch Todesurteil gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed auf, da ihr Prozess nicht den internationalen Standards für faire Verfahren entsprach und durch Folter erzwungene "Geständnisse" vor Gericht zugelassen wurden.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass alle für Folter Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und die beiden Männer Entschädigungen erhalten.
  • Ich erkenne die Pflicht der Behörden zur Verbrechensprävention und Strafverfolgung an, möchte jedoch daran erinnern, dass die entsprechenden Maßnahmen stets den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen Bahrains entsprechen müssen.
  • Bitte wandeln Sie alle Todesurteile in Haftstrafen um und verhängen Sie ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.

Sachlage

Die beiden Männer waren 2014 in einem Verfahren zum Tode verurteilt worden, das nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprach, und der Schuldspruch beruhte hauptsächlich auf einem durch Folter erzwungenen "Geständnis". Sie waren der Tötung eines Polizisten für schuldig befunden worden. Am 16. November 2015 bestätigte das Kassationsgericht die Todesurteile. Im Jahr 2018 förderte die Sonderermittlungseinheit SIU jedoch neue Arztberichte zutage, aus denen hervorgeht, dass die beiden Männer gefoltert worden waren. Daraufhin hob das Kassationsgericht die Todesurteile auf und ordnete an, den Fall vor dem Hohen Berufungsgericht für Strafsachen von einem neuem Richtergremium erneut zu prüfen. Nachdem das Berufungsgericht die Todesurteile nun erneut bestätigt hat, wird der Fall wieder dem Kassationsgericht vorgelegt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 8. Januar 2020 wurden Schuldspruch und Todesurteil gegen Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed in Anwesenheit von Vertreter_innen der EU, der USA, Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands bestätigt. Der Fall wird nun erneut dem Kassationsgericht vorgelegt.

Am 25. Dezember 2019 sagten die Gefängnisbehörden zu Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed und Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain, dass sie noch am selben Tag vor dem Hohen Berufungsgericht für Strafsachen erscheinen müssten, um der Urteilsverkündung beizuwohnen. Kurz darauf wurde ihnen ohne Angabe von Gründen mitgeteilt, dass sie nun doch nicht zum Gericht gebracht würden. Im Gerichtssaal, wo u. a. Vertreter_innen Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands anwesend waren, vertagte der Richter den Urteilsspruch, da die beiden Männer nicht zugegen waren.

Sicherheitskräfte nahmen den Hotelangestellten Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed am 21. Februar 2014 fest; die Festnahme von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain erfolgte am 20. März 2014 am Internationalen Flughafen von Bahrain, wo er im Sicherheitsbereich tätig war. Beide Männer wurden zur Kriminalpolizei gebracht, wo sie verhört und gefoltert wurden. Mohamed Ramadhan weigerte sich, ein "Geständnis" zu unterschreiben. Hussain 'Ali Moosa gab hingegen an, er sei gezwungen worden, sich zu der Tat zu bekennen und Mohamed Ramadhan zu belasten, nachdem er an den Gliedmaßen aufgehängt und über mehrere Tage hinweg geschlagen worden sei. Sein "Geständnis" wurde im folgenden Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel für die Schuld der beiden Männer herangezogen. Sie werden im Jaw-Gefängnis im Süden der Hauptstadt Manama festgehalten.

Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed wurden am 29. Dezember 2014 wegen der Tötung eines Polizisten zum Tode verurteilt. Der Polizist war bei einem Bombenanschlag am 14. Februar 2014 im Dorf al-Deir nordöstlich von Manama getötet worden. Die Todesurteile wurden am 30. März 2015 vor dem Hohen Berufungsgericht für Strafsachen bestätigt und am 16. November 2015 auch vor dem Kassationsgericht aufrechterhalten.

Obwohl das Büro der bahrainischen Ombudsperson im Jahr 2014 Beschwerden von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussains Ehefrau und einer in den USA ansässigen NGO erhielt, nahm das Büro zwei Jahre lang keine Untersuchungen zu den erhobenen Foltervorwürfen auf. Im April 2016 informierte die Ombudsperson die britische Regierung fälschlicherweise, dass sie zu Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain "keine Misshandlungs- oder Foltervorwürfe" erhalten habe. Erst nach internationalem Druck teilte die bahrainische Ombudsperson der britischen Regierung dann im Juli 2016 mit, dass sie eine "umfassende und unabhängige Untersuchung" durchführen werde. Anschließend befragte sie die Ehefrau und den Rechtsbeistand von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain.

Am 28. März 2018 gab der Generalstaatsanwalt in einer Erklärung bekannt, dass er eine Stellungnahme der Sonderermittlungseinheit SIU erhalten habe. Gegenstand dieser Stellungnahme seien die Untersuchungen der SIU zu den von Mohamed Ramadhan 'Issa 'Ali Hussain und Hussain 'Ali Moosa Hussain Mohamed erhobenen Foltervorwürfen. Die SIU empfahl eine erneute Überprüfung der Fälle, die daraufhin an den Justizminister weitergeleitet wurden. Anfang Mai 2018 beantragte dieser beim Kassationsgericht eine erneute Überprüfung der Urteile. Der Sonderermittlungseinheit zufolge waren bislang unberücksichtigte Arztberichte von Mediziner_innen des Innenministeriums aufgetaucht, aus denen hervorgeht, dass die beiden Männer gefoltert worden waren. Die Berichte hatten dem Gericht vor der Urteilsverkündung nicht vorgelegen. Am 22. Oktober 2018 hob das Kassationsgericht die Todesurteile auf und ordnete an, dass die Fälle der beiden Männer vor dem Hohen Berufungsgericht für Strafsachen von einem neuem Richtergremium überprüft werden sollen.