Südsudan: Wieder vier Männer aus den USA abgeschoben
Protestaktion in New York gegen die restriktive Migrations- und Asylpolitik der US-Regierung von Präsident Donald Trump (24. Juli 2025)
© IMAGO / ZUMA Press Wire
Am 4. Juli 2025 wurden José Manuel Rodríguez-Quiñones, Kyaw Mya, Thongxay Nilakout und Tuan Thanh Phan, die nicht aus dem Südsudan stammen, im Rahmen einer groß angelegten Abschiebekampagne aus den USA in den Südsudan abgeschoben. Sie sind seither willkürlich an einem unbekannten Ort inhaftiert. Die Rechtsbeistände der Männer haben bisher keine offiziellen Informationen über ihren aktuellen Aufenthaltsort erhalten. Die Inhaftierten müssen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen erhalten, und die Behörden müssen ihren Verbleib sowie die Rechtsgrundlage für ihre Inhaftierung bekanntgeben.
Setzt euch für Jose Manuel Rodriguez-Quinones, Kyaw Mya, Thongxay Nilakout und Tuan Thanh Phan ein!
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Appell an
Minister für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit
Monday Semaya Kumba
c/o Botschaft der Republik Südsudan
S.E. Herrn Gum Dominic Matiok Matiok
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Sende eine Kopie an
Botschaft der Republik Südsudan
S.E. Herrn Gum Dominic Matiok Matiok
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Fax: 030 206 445 91 9
E-Mail: dominic.gum7@gmail.com und info@embassy-southsudan.de
Amnesty fordert:
- Ich fordere sie nachdrücklich auf, unverzüglich den Aufenthaltsort von José Manuel Rodríguez-Quiñones, Kyaw Mya, Thongxay Nilakout und Tuan Thanh Phan bekanntzugeben, ihnen uneingeschränkten und unbeaufsichtigten Zugang zu ihren Rechtsbeiständen in den USA und in Juba zu gewähren und unverzüglich die rechtlichen Gründe für ihre Inhaftierung preiszugeben.
- Sorgen Sie außerdem dafür, dass die Männer nicht in ihre Herkunftsländer oder andere Länder abgeschoben werden, wenn sie dort der Gefahr der Verfolgung oder schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wären, da dies gegen das in internationalen Menschenrechtsnormen festgelegte Prinzip der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) verstoßen würde.
- Wenn nach umfassender und fairer Überprüfung kein Verstoß gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung vorliegt, fordere ich die Herkunftsländer der Männer auf, sie so schnell wie möglich zurückzuholen.
Sachlage
José Manuel Rodríguez-Quiñones, Kyaw Mya, Thongxay Nilakout und Tuan Thanh Phan wurden am 4. Juli 2025 im Rahmen von Massenabschiebungen der US-Regierung in den Südsudan abgeschoben und sind seither dort willkürlich inhaftiert. Die Männer wurden zunächst auf einen Militärstützpunkt in Dschibuti gebracht und von dort aus in die südsudanesische Hauptstadt Juba abgeschoben.
José Manuel Rodríguez-Quiñones stammt aus Kuba und kam 1995 in die USA. Seine Aufenthaltsgenehmigung (Green Card) ist ihm aufgrund mehrerer strafrechtlicher Verurteilungen entzogen worden. Der aus Myanmar stammende Kyaw Mya kam 2007 als Flüchtling ins Land, Thongxay Nilakout hingegen flüchtete 1980 aus Laos in die USA. Tuan Thanh Phan kommt aus Vietnam und kam 1991 als Flüchtling in die USA. Zusammen mit vier weiteren abgeschobenen Männern wurden sie ohne rechtliche Grundlage oder Klarheit hinsichtlich ihres Rechtsstatus von den südsudanesischen Behörden inhaftiert.
Die vier Männer hatten wochenlang keinen Zugang zu ihren in den USA ansässigen Rechtsbeiständen. Auch danach konnten die Rechtsbeistände nur eingeschränkt und unter Aufsicht mit ihren Mandanten telefonieren. Ihr Rechtsbeistand in Juba kann sie weder besuchen noch mit ihnen kommunizieren. Die Behörden haben bisher noch keine offiziellen Informationen zum genauen Aufenthaltsort der vier Männer bekanntgegeben. Amnesty International sind jedoch Berichte zugegangen, denen zufolge sie sich im Gewahrsam des Nationalen Sicherheitsdienstes NSS befinden, konnte diese Informationen jedoch nicht unabhängig überprüfen. Laut Verfassung hat der NSS jedoch keine Befugnis, Menschen festzunehmen und zu inhaftieren.
Die vier Männer sind ohne Rechtsgrundlage inhaftiert, was internationalen Menschenrechtsnormen zuwiderläuft. Sie haben keinen bzw. nur beschränkten Zugang zu rechtlicher Vertretung, was gegen ihre Menschenrechte verstößt und Folter und anderen Misshandlungen Vorschub leisten könnte. Es besteht daher verstärkt Sorge um ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen.
Wenn kein Verstoß gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung vorliegt, sollten die Herkunftsländer der Männer sie so schnell wie möglich zurückholen.
Hintergrundinformation
Im Juli 2025 berichtete die US-amerikanische Tageszeitung Politico, dass Zu Beginn dieses Jahres startete US-Präsident Donald Trump eine groß angelegte Abschiebekampagne, die sich gegen Millionen von Migrant*innen und Menschen auf der Suche nach Sicherheit richtet. Im Rahmen dieser Kampagne wurden acht Männer – von denen nur einer aus dem Südsudan stammte – nach einem wochenlangen Rechtsstreit in den Südsudan abgeschoben. Zwei der acht Männer wurden seither aus der Haft entlassen, darunter Jesús Muñoz Gutiérrez, der nach Mexiko zurückgeführt wurde. Die US-Regierung ist auf der Grundlage des Völkerrechts dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch ihre Einwanderungspolitik keine Menschenrechtsverletzungen begangen werden oder das Risiko solcher Verletzungen erhöht wird. Die USA haben zwar die Befugnis, die Einwanderung zu regulieren, müssen dies jedoch im Rahmen ihrer internationalen Menschenrechtsverpflichtungen tun.
Die Abschiebungen aus den USA in den Südsudan sind Teil eines Versuchs der südsudanesischen Regierung, bestimmte Dinge mit den USA auszuhandeln: nämlich die Aufhebung der gegen den ersten Vizepräsidenten Benjamin Bol Mel verhängten Sanktionen, die Abschaffung von Visabeschränkungen für südsudanesische Staatsangehörige, die Reaktivierung eines Bankkontos bei der US-Zentralbank Federal Reserve und die Unterstützung der USA bei der strafrechtlichen Verfolgung des ehemaligen ersten Vizepräsidenten und Oppositionsführers Riek Machar, der nach wie vor im Südsudan unter Hausarrest steht. Im September berichtete ein Nachrichtenportal, dass die südsudanesischen Behörden die Existenz eines Abkommens mit den USA über die Aufnahme von Drittstaatsangehörigen dementierten.
Im Südsudan steht zivilgesellschaftliches Engagement nach wie vor unter Druck, und die Beteiligung an legitimen zivilgesellschaftlichen Aktivitäten wird mit willkürlichen Festnahmen, langen Inhaftierungen, Folter und außergerichtlichen Tötungen bestraft. Sicherheitsinstitutionen und Behörden des Südsudans, insbesondere der Nationale Sicherheitsdienst (NSS), schikanieren und verfolgen systematisch Angehörige der Zivilgesellschaft und Personen, die Kritik an der Regierung üben. Am 3. Juli 2024 verabschiedete das südsudanesische Parlament einen Gesetzentwurf von 2024 zur Änderung des Gesetzes des Nationalen Sicherheitsdienstes von 2014, mit dem die missbräuchlichen Befugnisse des NSS ausgeweitet werden sollen, unter anderem zur Festnahme von Personen mit und ohne Haftbefehl. Laut Artikel 159 der Übergangsverfassung von 2011 beschränken sich die Befugnisse der NSS jedoch auf klassische Geheimdienstaktivitäten mit einem "Fokus auf das Sammeln und Analysieren von Informationen und Beratung der jeweiligen Behörden".
Seit Ausbruch des Konflikts im Südsudan am 15. Dezember 2013 hat der NSS zunehmend an Macht gewonnen und fungiert de facto mittlerweile als Polizeitruppe mächtiger Eliten. NSS und Militärgeheimdienst halten Hunderte von Menschen, überwiegend Männer, in verschiedenen Haftanstalten im ganzen Land fest. Amnesty International hat Fälle von Folter und anderen Misshandlungen in mindestens drei der größten Haftanstalten in der Hauptstadt Juba dokumentiert. Außerdem hat die Organisation Fälle dokumentiert, in denen Personen vom NSS inhaftiert und bedroht wurden, weil sie ihre Meinung frei geäußert und Kritik an der Regierung geübt hatten oder den Eindruck vermittelten, gegen die Interessen mächtiger Eliten zu handeln. Auch Angehörige von Inhaftierten können ins Visier geraten. Sie laufen ebenfalls Gefahr, überwacht und möglicherweise inhaftiert zu werden, wenn der NSS ihre Äußerungen oder ihr Verhalten missbilligt.