Iran: Feministin erneut zum Tode verurteilt

Das Bild zeigt das Porträtbild einer Frau

Die iranische Menschenrechtsverteidigerin Sharifeh Mohammadi (Archivaufnahme)          

Der iranischen Menschenrechtsverteidigerin Sharifeh Mohammadi droht erneut die Hinrichtung, nachdem sie im Februar 2025 von einem Revolutionsgericht in Rascht ein zweites Mal zum Tode verurteilt wurde. Ihr Todesurteil wegen "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" (baghi) basiert lediglich auf ihren friedlichen menschenrechtlichen Aktivitäten für Frauen und Arbeitnehmer*innen. Im Oktober 2024 hatte der Oberste Gerichtshof ihre Verurteilung und das im Juni 2024 verhängte Todesurteil aufgehoben und ein weiteres Verfahren vor einem niedrigeren Gericht angeordnet. Im Dezember 2024 fand ein grob unfaires Wiederaufnahmeverfahren statt. Ihre Vorwürfe wegen Folter und anderer Misshandlungen wurden zu keinem Zeitpunkt untersucht.

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Appell an

Oberste Justizautorität
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Botschaft des Iran bei den Vereinten Nationen in Genf
Chemin du Petit-Saconnex 28
CH - 1209 Genf
SCHWEIZ

Dein Appell

Sehr geehrter Herr Ejei,

der Menschenrechtsverteidigerin Sharifeh Mohammadi droht erneut die Hinrichtung, nachdem sie im Februar 2025 von einem Revolutionsgericht in Rascht ein zweites Mal zum Tode verurteilt wurde. Ihr Todesurteil wegen "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" (baghi) basiert lediglich auf ihren friedlichen menschenrechtlichen Aktivitäten für Frauen und Arbeitnehmer*innen. Im Oktober 2024 hatte der Oberste Gerichtshof ihre Verurteilung und das im Juni 2024 verhängte Todesurteil aufgehoben und ein weiteres Verfahren vor einem niedrigeren Gericht angeordnet. Im Dezember 2024 fand ein grob unfaires Wiederaufnahmeverfahren statt. Ihre Vorwürfe wegen Folter und anderer Misshandlungen wurden zu keinem Zeitpunkt untersucht.

Bitte stoppen Sie jegliche Pläne zur Hinrichtung von Sharifeh Mohammadi, heben Sie ihren Schuldspruch und ihr Todesurteil auf und lassen Sie sie unverzüglich und bedingungslos frei, da sie nur wegen ihres friedlichen Engagements für die Menschenrechte in Haft gehalten wird. 

Gewähren Sie ihr bis zu ihrer Freilassung unbedingt Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung sowie zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand, und schützen Sie sie vor weiterer Folter und Misshandlung.

Sorgen Sie zudem dafür, dass ihre Foltervorwürfe unabhängig, zielführend und unparteiisch untersucht und die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. 

Bitte verhängen Sie umgehend ein offizielles Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Mit freundlichen Grüßen

Sende eine Kopie an

Botschaft der Islamischen Republik Iran
Herrn Habibollah Valiollahi Malekshah
Geschäftsträger a.i.
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030 843 53 133
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Amnesty fordert:

  • Bitte stoppen Sie jegliche Pläne zur Hinrichtung von Sharifeh Mohammadi, heben Sie ihren Schuldspruch und ihr Todesurteil auf und lassen Sie sie unverzüglich und bedingungslos frei, da sie nur wegen ihres friedlichen Engagements für die Menschenrechte in Haft gehalten wird.
  • Gewähren Sie ihr bis zu ihrer Freilassung unbedingt Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung sowie zu ihrer Familie und ihrem Rechtsbeistand, und schützen Sie sie vor weiterer Folter und Misshandlung.
  • Sorgen Sie zudem dafür, dass ihre Foltervorwürfe unabhängig, zielführend und unparteiisch untersucht und die mutmaßlich Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden.
  • Bitte verhängen Sie umgehend ein offizielles Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Sachlage

Der Menschenrechtsverteidigerin Sharifeh Mohammadi droht im Lakan-Gefängnis in Rascht in der Provinz Gilan erneut die Hinrichtung, nachdem die Abteilung 2 des Revolutionsgerichts von Rascht ein bereits früher ergangenes Todesurteil wegen "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" (baghi) bestätigte. Diese Entscheidung teilte das Gericht ihren Rechtsbeiständen am 13. Februar mit. Zuvor hatte die Abteilung 39 des Obersten Gerichtshofs im Oktober 2024 ihre Verurteilung wegen "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" (baghi) und ihr Todesurteil aufgehoben und ihren Fall zur erneuten Prüfung an eine untere Instanz zurückverwiesen. Am 19. Dezember 2024 wurde Sharifeh Mohammadi in einer 30-minütigen Sitzung erneut in einem äußerst unfairen Verfahren verurteilt. Der Antrag ihrer Anwält*innen, Sharifeh Mohammadi persönlich zur Verhandlung zu laden, wurde vom Gericht abgelehnt, und sie wurde lediglich per Videokonferenz für 20 Minuten aus dem Gefängnis zugeschaltet. In einem Medieninterview am 19. Februar wies eine*r von Sharifeh Mohammadis Anwält*innen auf Verfahrensmängel bei der Wiederaufnahme des Verfahrens hin, unter anderem darauf, dass die Behörden die Anwält*innen nicht ausreichend über den Verhandlungstermin informiert hatten. Darüber hinaus erfuhr Amnesty International, dass der vorsitzende Richter der Abteilung 2 ein enger Verwandter des vorsitzenden Richters der Abteilung 1 ist, der Sharifeh Mohammadi Ende Juni 2024 zum ersten Mal zum Tode verurteilte. Amnesty International geht davon aus, dass Sharifeh Mohammadi vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen wird.

Nach der willkürlichen Festnahme von Sharifeh Mohammadi Anfang Dezember 2023 wurde sie von Angehörigen des Geheimdienstministeriums zu ihrem Engagement für die Menschenrechte, darunter Frauen- und Arbeitnehmer*innenrechte sowie die Abschaffung der Todesstrafe, und zu ihrer früheren Mitgliedschaft im Koordinierungsausschuss zur Unterstützung der Gründung von Arbeitnehmer*innenorganisationen (Komiteye-Hamahangi), der sich für Gewerkschaften stark macht, befragt. Am 28. Dezember 2023 wurde sie unvermittelt in eine Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums in Sanandaj verlegt. Dort wurde sie weiter verhört und laut einer gut informierten Quelle auch mit verbundenen Augen gefoltert und in anderer Weise misshandelt, u. a. durch wiederholte Schläge auf den Kopf und ins Gesicht. Ende Februar 2024 verlegte man sie in das Lakan-Gefängnis zurück.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 5. Dezember 2023 wurde Sharifeh Mohammadi von Angehörigen des Geheimdienstministeriums willkürlich in ihrer Wohnung in Rascht festgenommen. Die Sicherheitskräfte beschlagnahmten elektronische Geräte und andere persönliche Gegenstände und brachten sie in eine Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums in Rascht. Dort wurde sie nach Angaben einer informierten Quelle während der Verhöre mit verbundenen Augen ohne Zugang zu ihrem Rechtsbeistand gefoltert und misshandelt, u. a. durch wiederholte Tritte gegen die Beine. Zudem wurde ihr der Kontakt zu ihrer Familie verwehrt und sie wurde mehrmals verhört. In den Verhören ging es um ihr menschenrechtliches Engagement; so wurde sie z. B. nach den Gründen für ihre Einstellung gegenüber der Todesstrafe gefragt und weshalb sie politische Gefangene unterstütze. Einige Tage später wurde sie in das Lakan-Gefängnis verlegt, wo sie in Einzelhaft festgehalten und weiterhin zu ihrem Aktivismus befragt wurde. Mit der Folter und Misshandlung in der Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums in Sanandaj wollten die Sicherheitskräfte sie dazu bringen, zu "gestehen", Verbindungen zur verbotenen kurdischen Oppositionsgruppe Komala zu haben. Sharifeh Mohammadi stritt dies jedoch wiederholt ab. Ende Januar 2024 wurde sie in ein anderes Gefängnis in Sanandaj verlegt und dort in Einzelhaft gehalten. Sie zeigte die Folter an, die sie in der Hafteinrichtung des Geheimdienstministeriums erlitten hatte, doch es wurde keine Untersuchung eingeleitet. Vier Wochen später wurde sie von der Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt, ihre Anzeige zurückzuziehen. Zu diesem Zeitpunkt waren die sichtbaren Verletzungen in ihrem Gesicht bereits verheilt, und Angehörige der Staatsanwaltschaft teilten ihr mit, dass sie, wenn sie eine Untersuchung wolle, weiterhin im Gefängnis von Sanandaj festgehalten und nicht in das Gefängnis von Lakan, das näher bei ihren Verwandten liegt, zurückverlegt würde. Ende Februar 2024 verlegte man Sharifeh Mohammadi in das Lakan-Gefängnis zurück, nachdem sie ihre Anzeige zurückgezogen hatte. Bis zu ihrer Verlegung in die allgemeine Abteilung des Lakan-Gefängnisses Anfang März 2024 durfte sie nur wenige, sehr kurze Telefonate mit ihrer Familie führen. Sirous Fattahi, der Ehemann von Sharifeh Mohammadi, war allein aufgrund seines Einsatzes für die Freilassung seiner Frau Repressalien seitens der Behörden ausgesetzt und wurde auch willkürlich festgenommen.

Seit den Protesten unter dem Motto "Frau, Leben, Freiheit" Ende 2022 machen die iranischen Behörden verstärkt von der Todesstrafe Gebrauch, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen. Unter anderem werden vermehrt politisch motivierte Todesurteile gegen Frauen verhängt. Mindestens zwei weitere Frauen, die kurdische Dissidentin Verisheh Moradi und die kurdische Mitarbeiterin einer humanitären Hilfsorganisation Pakhshan Azizi, sind ebenfalls zum Tode verurteilt, nachdem die Revolutionsgerichte sie in getrennten Fällen wegen "bewaffneter Rebellion gegen den Staat" (baghi) verurteilt hatten. Im Jahr 2024 setzten die Behörden ihre Hinrichtungswelle fort und richteten erneut Hunderte von Menschen hin, viele davon willkürlich nach grob unfairen Verfahren vor Revolutionsgerichten. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab. Sie verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.