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Iran: drohende Hinrichtung
Mohammad Reza Azizi droht im Iran die Hinrichtung (undatiertes Foto).
© privat
Dem 21-jährigen Mohammad Reza Azizi droht im Iran unmittelbar die Hinrichtung. Er wurde wegen einer Straftat zum Tode verurteilt, die er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll. Das gegen ihn verhängte Todesurteil verstößt gegen das Völkerrecht, das die Anwendung der Todesstrafe gegen Minderjährige verbietet. Das Verfahren gegen Mohammad Reza Azizi war grob unfair; so basierte das Todesurteil auf "Geständnissen", die während der Verhöre in Abwesenheit eines Rechtsbeistands erlangt wurden. In der Vergangenheit waren bereits zweimal Hinrichtungstermine für Mohammad Reza Azizi festgesetzt worden, zuletzt für den 21. Oktober 2024. Aufgrund öffentlicher Proteste wurde das Todesurteil bisher nicht vollstreckt, aber er ist nach wie vor in Hinrichtungsgefahr.
Bitte versucht die Hinrichtung von Mohammad Reza Azizi zu verhindern!
Hier kannst du deinen Brief ausdrucken, um ihn per Post oder Fax an die Behörden zu senden, oder ihn direkt über dein eigenes E-Mail-Programm verschicken.
Du hast Probleme beim Ausdrucken des Briefes? Dann klicke bitte hier.
Achtung: Bitte prüfe bei der Deutschen Post ob die Briefzustellung in das Zielland ungehindert möglich ist.
Appell an
Oberste Justizautorität
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
1050 Bruxelles
BELGIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Islamischen Republik Iran
Herrn Habibollah Valiollahi Malekshah Gesandter (Geschäftsträger a.i.)
Podbielskiallee 67
14195 Berlin
Fax: 030–843 53 133
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Amnesty fordert:
- Ich bitte Sie, die geplante Hinrichtung von Mohammad Reza Azizi umgehend auszusetzen und sowohl seinen Schuldspruch als auch das Todesurteil aufzuheben.
- Bitte gewähren Sie ihm ein faires Wiederaufnahmeverfahren in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und den Grundsätzen des Jugendstrafrechts, unter Ausschluss erzwungener "Geständnisse" und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe.
- Zudem appelliere ich an Sie, unverzüglich ein offizielles Hinrichtungsmoratorium zu verhängen und bis zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe keine Todesurteile mehr gegen Personen zu verhängen, die zur mutmaßlichen Tatzeit unter 18 Jahre alt waren, da dies gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen des Iran verstößt.
Sachlage
Mohammad Reza Azizi droht unmittelbar die Hinrichtung für eine Straftat, die er im Alter von 17 Jahren begangen haben soll. Er befindet sich derzeit im Gefängnis Adel Abad in Schiras in der Provinz Fars in Haft. Seine Hinrichtung war bereits zweimal angesetzt worden, zuletzt für den 21. Oktober 2024; beide Male wurde er aufgrund öffentlicher Proteste nicht exekutiert, er ist jedoch nach wie vor in Gefahr, hingerichtet zu werden.
Mohammad Reza Azizi wurde im September 2020 festgenommen und ohne Beisein eines Rechtsbeistands verhört. Am 15. August wurde der damals 17-Jährige vor der Abteilung 1 des Ersten Strafgerichts von Fars des Mordes für schuldig befunden und gemäß dem Prinzip der Vergeltungsstrafe (qesas) zum Tode verurteilt. Wie aus den von Amnesty International eingesehenen Gerichtsunterlagen hervorgeht, stützte sich das Gericht dabei auf "Geständnisse", die Mohammad Reza Azizi während der Verhöre abgelegt hatte. Amnesty International befürchtet, dass diese "Geständnisse" unter Zwang erlangt wurden. Amnesty dokumentiert seit Langem, dass Angehörige der iranischen Sicherheits- und Geheimdienste Personen während der Ermittlungsphase ohne Kontakt zur Außenwelt festhalten, sie ohne ihre Rechtsbeistände verhören und sie durch Folter oder andere Misshandlungen dazu bringen, sich selbst zu belasten. Bei der Verurteilung von Mohammad Reza Azizi ließ das Gericht zudem wichtige Beweise außer Acht, u. a. Zeugenaussagen der Verteidigung. Im November 2021 bestätigte die Abteilung 26 des Obersten Gerichtshofs den Schuldspruch und das Todesurteil. Die von Amnesty International eingesehenen Urteilsschriften beider Gerichte räumen ein, dass Mohammad Reza Azizi zum Tatzeitpunkt noch keine 18 Jahre alt war, argumentieren aber, dass die Organisation für Rechtsmedizin im Iran, ein der Justiz unterstehendes forensisches Institut, festgestellt habe, dass er zum Zeitpunkt des Verbrechens über die nötige geistige Reife verfügte, um die Schwere seiner Tat zu erkennen. Der Oberste Gerichtshof lehnte mindestens einen Antrag auf gerichtliche Überprüfung ab. Ein weiterer Antrag wurde vor der für den 21. Oktober anberaumten Hinrichtung eingereicht und ist weiterhin anhängig.
Im Iran werden Personen, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, nach wie vor zum Tode verurteilt und hingerichtet, was gegen das Völkerrecht verstößt.
Hintergrundinformation
Die iranischen Behörden nahmen Mohammad Reza Azizi am 18. September 2020 fest und verweigerten ihm während der Verhöre den Zugang zu einem Rechtsbeistand. Laut Gerichtsdokumenten hat er "gestanden", bei einer Auseinandersetzung, bei der er Verletzungen erlitt und eine andere Person starb, in Notwehr gehandelt zu haben. Von Amnesty International eingesehene medizinische Unterlagen zeigen, dass Mohammad Reza Azizi am Tag nach dem Vorfall im Krankenhaus behandelt werden musste. Laut den von Amnesty International eingesehenen Gerichtsdokumenten kam die Organisation für Rechtsmedizin im Iran ohne nähere Erläuterung zu dem Schluss, dass Mohammad Reza Azizi zum Tatzeitpunkt über die nötige geistige Reife verfügt habe. Es wurde lediglich angemerkt, dass er in der Lage war, seinen Vor- und Nachnamen anzugeben. Amnesty International vorliegenden Informationen zufolge äußerten die Rechtsbeistände von Mohammad Reza Azizi die Befürchtung, dass Schlüsse gezogen wurden, die nicht auf eine detaillierte Untersuchung zurückzuführen sind.
Amnesty International hat die iranischen Behörden, darunter Angehörige von Gerichten sowie medizinisches Personal der Organisation für Rechtsmedizin im Iran, wiederholt aufgefordert, die "Reifebewertungen" einzustellen, da sie die Menschenrechte von Minderjährigen verletzen und sie der Gefahr eines Todesurteils aussetzen. Stattdessen sollten die Behörden einen Ansatz verfolgen, der anerkennt, dass alle Personen unter 18 Jahren über weniger Reife und Schuldfähigkeit verfügen als Erwachsene, was den internationalen Grundsätzen des Jugendstrafrechts entspräche. Während Paragraf 91 des islamischen Strafgesetzbuchs den Gerichten einen Ermessensspielraum einräumt, die Todesstrafe durch eine alternative Strafe zu ersetzen, wenn sie Zweifel an der vollständigen geistigen Reife der beschuldigten Person zum Tatzeitpunkt haben, gibt es in der Praxis keine Richtlinien oder Vorgaben über die Beweise und Beweisstandards, die erforderlich wären, um die bereits erfolgte Vermutung der Reife zu widerlegen. Amnesty International hat die iranischen Behörden und auch Parlamentsabgeordnete wiederholt aufgefordert, Paragraf 91 so abzuändern, dass die Todesstrafe nicht auf minderjährige Straftäter*innen anwendbar ist, ohne Ausnahme oder Ermessensspielraum.
Seit den Protesten unter dem Motto "Frau, Leben, Freiheit" Ende 2022 machen die iranischen Behörden verstärkt von der Todesstrafe Gebrauch, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen. Im Jahr 2023 haben die Behörden mindestens 853 Hinrichtungen vollzogen. Amnesty International dokumentierte im Jahr 2023 im Iran die Hinrichtung von fünf Personen, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren: Adel Damani, Ali Najafi, Abdolsamad Shahuzehi, Hamidreza Azari und Mahmoud Rigi. Für 2024 ist Amnesty International die Exekution von mindestens einer Person bekannt, die zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt minderjährig war, nämlich Mehdi Jahanpour im September 2024.
Das iranische Strafjustizsystem leistet Verstößen gegen das Recht auf Leben Vorschub, erhält einen Kreislauf der Gewalt aufrecht und zielt darauf ab, die Verantwortung für staatlich sanktionierte Tötungen an diejenigen abzugeben, die Angehörige durch Mord verloren haben.Im Iran gibt es das gesetzlich geregelte Prinzip von qesas (Vergeltung gleicher Art). Es handelt sich hierbei um Vergeltungsmaßnahmen, bei denen diejenigen, die wegen Mordes verurteilt wurden, das Schicksals des Mordopfers teilen sollen – also den Tod. Die Hinterbliebenen des Mordopfers haben per Gesetz das Recht, die Tötung des Angeklagten einzufordern oder zu vollstrecken, oder aber eine Begnadigung im Gegenzug für "Blutgeld" (diyeh) auszusprechen. In Todesstrafenfällen, bei denen Personen wegen Verbrechen verurteilt wurden, die sie als Minderjährige begangen haben, und bei denen das qesas-Prinzip Anwendung findet, führen die iranischen Behörden die Öffentlichkeit und die internationale Gemeinschaft regelmäßig in die Irre. Die Behörden geben an, dass die Entscheidung für oder gegen eine Hinrichtung nicht bei ihnen liege und sie lediglich eine Vermittlerrolle übernehmen und die Familienangehörigen des Opfers dazu ermuntern können, sich für eine Begnadigung im Gegenzug für "Blutgeld" (diyeh) auszusprechen. Amnesty International betont, dass diese Behauptungen unehrlich sind und zeigen, dass die iranischen Behörden die Kinderrechte nicht ausreichend schützen. Iranische Gerichte verurteilen immer wieder Personen wegen Verbrechen zum Tode, die sie als Minderjährige begangen haben sollen. Dies ist ein Verstoß gegen internationales Recht. Zudem lehnen die iranischen Behörden wiederholt Anträge zur Umwandlung von Todesurteilen ab.
Das absolute Verbot der Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt des ihnen vorgeworfenen Verbrechens unter 18 Jahre alt waren, ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in der Konvention über die Rechte des Kindes enthalten, die beide vom Iran ratifiziert wurden. Zudem gilt dieses Verbot als zwingende Norm des Völkergewohnheitsrechts, was bedeutet, dass es von der internationalen Staatengemeinschaft als eine Norm akzeptiert und anerkannt wird, die für alle Staaten verbindlich ist und von der nicht abgewichen werden darf. Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften der verurteilten Person, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode.