Freilassung wieder rückgängig gemacht

Diese Urgent Action ist beendet.

Der dänische Zeuge Jehovas Dennis Christensen befindet sich in Russland weiterhin in Haft. Sein Antrag auf eine Strafmilderung wurde abgelehnt. Seine Haftstrafe endet im Mai 2022. In Haft erhält Dennis Christensen keine angemessene medizinische Versorgung und ist Schikanen und willkürlichen Verweisen ausgesetzt. Im März erklärte ein Regionalgericht zahlreiche dieser Verweise für unbegründet. Im Juni wurde Dennis Christensen endlich in eine andere Strafkolonie verlegt, wo er medizinisch untersucht werden soll. Dennis Christensen ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der allein wegen seines Glaubens strafrechtlich verfolgt wird. Er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Zeichnung von Symbolen der Religionen Christentum, Islam, Judentum und Hinduismus

Am 4. September machte ein Gericht in Kursk die Entscheidung des Bezirksgerichts von Lgow rückgängig, den Dänen Dennis Christensen freizulassen. Der in Russland lebende Angehörige der Zeugen Jehovas muss nun möglicherweise bis Mai 2022 in Haft bleiben. Sein Fall wurde zur Prüfung an das Bezirksgericht zurückverwiesen. Dennis Christensen ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der allein wegen seines Glaubens strafrechtlich verfolgt wird. Er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

Prosecutor

Tsukanov Aleksey Nikolaevich

Prosecutor’s Office of Kursk Region

Ul. Lenina, 21, Kursk, 305000

RUSSISCHE FÖDERATION

Sende eine Kopie an

Botschaft der Russischen Föderation

S. E. Herrn Sergei J. Netschajew

Unter den Linden 63-65

10117 Berlin


Fax: 030 – 2299 397


E-Mail: info@russische-botschaft.de

Amnesty fordert:

  • Unterstützen Sie bitte den Antrag von Dennis Christensen auf vorzeitige Freilassung und sorgen Sie in der Zwischenzeit dafür, dass er nicht von den Behörden der Strafkolonie schikaniert wird und dass er eine angemessene medizinische Versorgung erhält.

Sachlage

Am 4. September machte ein Gericht in Kursk die Entscheidung zur Freilassung von Dennis Christensen rückgängig und verwies den Fall zur Prüfung an das Bezirksgericht von Lgow zurück. Die Behörden der Strafkolonie IK-3 in Kursk im Westen Russlands wenden weiterhin grundlos Strafmaßnahmen gegen Dennis Christensen an. Er hat bereits 27 Tage in einer Strafzelle verbracht, weil ihm haltlose Disziplinarverstöße vorgeworfen werden.

Dennis Christensen gehört der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas an und wurde im Februar 2019 allein wegen der friedlichen Ausübung seines Rechts auf Religionsfreiheit zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener und muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Der Gesundheitszustand von Dennis Christensen hat sich im Gefängnis erheblich verschlechtert. Er hat sich von einer Lungenentzündung, die er Ende 2019 bekam, nie ganz erholt. Laut Angaben seines Rechtsbeistands wird er nicht angemessen medizinisch versorgt. Eine Infektion mit Covid-19 würde ihn in besonderem Maße gefährden. Weltweit sind Regierungen angesichts der Covid-19-Pandemie aufgefordert worden, die Freilassung von Inhaftierten zu erwägen, die aufgrund von Vorerkrankungen besonders gefährdet sind. In April drängte der UN-Hochkommissar für Menschenrechte darauf, politische Gefangene zu entlassen und auch diejenigen freizulassen, die besonders Gefahr laufen, sich mit dem Coronavirus anzustecken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas werden in Russland seit 2009 verfolgt und schikaniert. Damals befand ein Gericht in Rostow am Don, dem Verwaltungssitz der Oblast Rostow, dass die örtlich eingetragene religiöse Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in Taganrog eine "extremistische Organisation" sei, und löste diese auf. 34 Publikationen der Glaubensgemeinschaft wurden als "extremistisch" eingestuft. In den darauffolgenden Jahren wurden zahlreiche Gemeinschaften der Zeugen Jehovas in ganz Russland per Gerichtsbeschluss als "extremistisch" deklariert. Diese Gerichtsentscheide stützten sich auf die vage gesetzliche Definition von "Extremismus", die zunehmend dazu verwendet wird, kritische Stimmen in Politik, Religion und anderen Bereichen zum Schweigen zu bringen. Im April 2017 urteilte der russische Oberste Gerichtshof, dass die zentrale Organisation der Zeugen Jehovas in Russland aufgelöst und ihr Eigentum konfisziert werden sollte. Damit wurden de facto auch alle Regionalverbände verboten. Seither werden alle Aktivitäten lokaler Gruppen der Zeugen Jehovas als Straftaten betrachtet.

Dennis Christensen lebt seit mehr als 20 Jahren in Russland. Einen Monat nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2017 wurde er festgenommen. Er war damit der erste Zeuge Jehovas, der nach dem Verbot der Organisation in Russland inhaftiert wurde. Am 6. Februar 2019 verurteilte das Bezirksgericht (Rayon-Gericht) Zheleznodorznyi in Orjol Dennis Christensen wegen der "Organisation von Aktivitäten für eine extremistische Organisation" (Paragraf 282.2 (1) des russischen Strafgesetzbuchs) zu sechs Jahren Gefängnis. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war er dabei, einen lokalen Gottesdienst zu organisieren. Als Beweis für sein "Verbrechen" wurde angeführt, dass er Spenden sammelte und die Reinigung des von den Gläubigen genutzten Ortes organisierte. Am 23. Mai wurde das Urteil gegen Dennis Christensen vom Berufungsgericht in Orjol bestätigt. Anschließend wurde er in die Strafkolonie Nummer 3 in der Region Kursk überstellt, die etwa 200 Kilometer von seinem Wohnort Orjol entfernt liegt.

Dort wird Dennis Christensen Berichten zufolge schikaniert, zum Beispiel mit unbegründeten Verweisen wegen angeblicher Regelverstöße. Er erhielt keine angemessene medizinische Versorgung, als er an den Folgen einer Lungenentzündung litt. Die Gefängnisverwaltung hat angeblich seine Krankenakte verloren. In Juni 2017 reichte Dennis Christensen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen seine Festnahme ein. Das Königreich Dänemark schloss sich seiner Beschwerde Christensen gegen Russland als Dritte Partei an. Die Beschwerde wurde angenommen.

Seine bisherigen Anträge auf Bewährung oder eine Lockerung seiner Haftbedingungen wurden abgelehnt. Erst sein vierter Antrag wurde vor Gericht gebracht. Am 23. Juni ordnete das Bezirksgericht von Lgow die Freilassung von Dennis Christensen an, nachdem es sein Urteil umgewandelt und eine Geldstrafe von 400.000 Russischen Rubeln (ca. 5.000 Euro) verhängt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Am 4. September machte ein Gericht in Kursk die Entscheidung zur Freilassung rückgängig und ordnete eine Überprüfung des Falls an. Seither wird Dennis Christensen von den Behörden der Strafkolonie weiter schikaniert und musste wegen haltloser Vorwürfe über Disziplinarverstöße 27 Tage in einer Strafzelle verbringen.

Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas gibt an, dass die Verfolgung ihrer Angehörigen in Russland seit der Verurteilung von Dennis Christensen am 6. Februar 2019 zugenommen habe. Unter dem Vorwurf des "Extremismus" wurden bisher mindestens 384 Strafverfahren gegen Angehörige der Zeugen Jehovas eingeleitet. Zehn Personen wurden schuldig gesprochen. Mindestens 36 Personen befinden sich in Untersuchungshaft und weitere 27 Personen stehen unter Hausarrest. Seit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2017 wurden mindestens 1.130 Wohnungen von Angehörigen der Zeugen Jehovas durchsucht.

Amnesty International betrachtet die Strafverfolgung von Angehörigen der Zeugen Jehovas in Russland als willkürliche und diskriminierende Maßnahme, die gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstößt. Die Organisation hat die russischen Behörden in der Vergangenheit aufgefordert, diese Kriminalisierung rückgängig zu machen. Amnesty International macht zudem seit Langem darauf aufmerksam, dass das russische Gesetz zur Extremismusbekämpfung häufig willkürlich angewandt wird. Die russischen Behörden sind daher aufgefordert, das Gesetz zu prüfen und internationalen Normen anzupassen. Amnesty International betrachtet Dennis Christensen und andere Angehörige der Zeugen Jehovas, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf Religionsfreiheit inhaftiert sind, als gewaltlose politische Gefangene. Sie müssen umgehend und bedingungslos freigelassen und ihre Schuldsprüche rückgängig gemacht werden. Alle noch anhängigen Anklagen sind fallenzulassen.