Drohende Hinrichtung

Diese Urgent Action ist beendet.

Said Mabkhout al-Sai’ari wurde am 13. September hingerichtet. Er war im Dezember 2013 wegen Mordes an einem Mann zum Tode verurteilt worden, obwohl das Gericht zu dem Schluss kam, dass für eine Verurteilung nicht genügend Beweise vorlägen.

Strang auf schwarzem Hintergrund

Dem Saudi-Araber Said Mabkhout al-Sai’ari droht die unmittelbare Hinrichtung. Er wurde in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt, hat sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft und könnte nach dem 2. Juli jederzeit hingerichtet werden.

Appell an

King Salman bin Abdul Aziz Al Saud

The Custodian of the two Holy Mosques

Office of His Majesty the King

Royal Court, Riyadh

SAUDI-ARABIEN



Fax: über das Innenministerium: (00 966) 11 403 3125

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGSREICHS SAUDI-ARABIEN

S. E. Herrn Awwad Saleh A Alawwad

Tiergartenstr. 33-34

10785 Berlin

Fax: 030-8892 5179

Amnesty fordert:

  • Bitte stoppen Sie die Hinrichtung von Said Mabkhout al-Sai’ari und wandeln Sie seine und alle anderen bestehenden Todesurteile um, mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen.
  • Ich möchte Sie höflich daran erinnern, dass das Völkerrecht festlegt, dass die Verfahren für Straftaten, die die Todesstrafe zur Folge haben, mit den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren übereinstimmen müssen.
  • Bitte heben Sie das Urteil von Said Mabkhout al-Sai’ari auf und leiten Sie ein neues Gerichtsverfahren ein, das mit den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren übereinstimmt und nicht auf die Todesstrafe zurückgreift.

Sachlage

Said Mabkhout al-Sai’ari wurde am 25. Dezember 2013 vom Ordentlichen Gericht in Najran, einer Stadt nahe der jemenitischen Grenze im Südwesten von Saudi-Arabien, zum Tode verurteilt. Man beschuldigte ihn des Mordes an einem anderen Saudi Araber während eines Streits, der am 2. Juli 2009 zwischen Angehörigen zweier Stämme ausgebrochen war. Amnesty International hat erfahren, dass er bald nach Ende des Ramadan und dem anschließenden Fest des Fastenbrechens (Eid ul-Fitr), dessen Feiertage in Saudi-Arabien bis zum 2. Juli dauern, hingerichtet werden könnte.



Said Mabkhout al-Sai’ari hat immer seine Unschuld beteuert und laut der 86-seitigen Urteilsschrift hat das Gericht ihn zum Tode verurteilt, obwohl es zu dem Schluss kam, dass für eine Verurteilung nicht genügend Beweise vorlagen. Das Gericht stützte sich dabei auf den fünfzigfachen Schwur des Vaters des Opfers, welcher fest davon überzeugt war, dass Said Mabkhout al-Sai’ari seinen Sohn getötet hat. Diese Vorgehensweise beruht auf der fünfzigfachen Bekundung der Überzeugung, dass der Angeklagte der Täter ist; dann wird es vor Gericht als Beweis anerkannt Dies wird nicht durch den Umstand beeinträchtigt, dass der Vater nicht am Tatort anwesend war. Said Mabkhout al-Sai’ari hatte während der Voruntersuchung keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Nach seiner Festnahme am 2. Juli 2009 wurde er mindestens einen Monat in Einzelhaft gehalten und durfte seine Familie erst vier Monate später kontaktieren.



Nach längerer Korrespondenz zwischen dem Ordentlichen Gericht in Najran und dem Berufungsgericht wurde das Todesurteil schließlich am 20. März 2016 vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Am 5. April 2016 wurde der Fall dem König zur Ratifizierung vorgelegt. Informationen von Amnesty International zufolge erfuhr die Familie von Said Mabkhout al-Sai’ari bis August 2016 nicht von der Bestätigung der Entscheidung durch den König. Mitte November 2016 wurde der Fall dann vom Innenministerium zum Gouvernement Najran zur Umsetzung zurücküberwiesen. Die Hinrichtung von Said Mabkhout al-Sai’ari wurde um sechs Monate verschoben, nachdem seine Familienangehörigen Druck ausgeübt hatten. Man sagte ihnen jedoch, dass seine Hinrichtung jederzeit nach dem 2. Juli 2017 stattfinden könne.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 23. November 2011 begann das Verfahren von Said Mabkhout al-Sai’ari vor dem Ordentlichen Gericht in Najran, nachdem man ihn des Mordes an einem anderen Saudi-Araber angeklagt hatte. Am 25. Dezember 2013 wurde er des Mordes an Faraj Mubarak nach dem Scharia-Prinzip "qesas" (Vergeltung) für schuldig befunden, obwohl das Gericht zu dem Schluss kam, dass für eine Verurteilung nicht genügend Beweise vorlagen. Das Gerichtsurteil zeigt, dass das Gericht sich bei der Entscheidung auf eine Klausel der Scharia stützte, nach der Folgendes gilt: Wird vermutet, dass der Angeklagte das Opfer getötet hat und kann eine Feindschaft zwischen den beiden Parteien nachgewiesen werden, dann können männliche Verwandte des Opfers unter fünfzigfachem Schwur ihrer Überzeugung Ausdruck geben, dass der Angeklagte schuldig ist. In diesem Fall schwor der Vater – der einzige männliche Verwandte des Opfers – fünfzigmal, dass der Angeklagte für die Tat verantwortlich sei, obwohl er selbst nicht Zeuge des Verbrechens wurde. Said Mabkhout al-Sai’ari wurde schließlich zum Tode verurteilt.



Am 15. Januar 2014 überwies das Berufungsgericht den Fall zurück an das Ordentliche Gericht mit der Bitte, dass der Richter den Rechtsmittelantrag der Verteidigung durchsehe. Said Mabkhout al-Sai’ari bestand auf seiner Unschuld und sagte, er sei nicht für den Tod des Opfers verantwortlich, beschuldigte einen anderen Mann und verlangte neue Zeug_innen, die bei dem Streit anwesend waren. Außerdem forderte er eine erneute Untersuchung des Falls auf Grundlage der neuen Beweise. Nach Durchsicht des Antrags weigerte der Richter des Ordentlichen Gerichtes sich, den Fall erneut untersuchen zu lassen, und sagte, dieser Antrag der Verteidigung ändere seine Meinung nicht. Am 4. November 2014 wurde der Fall erneut zum Berufungsgericht zurückgeschickt.



Nach der zweiten Überprüfung am 11. Februar 2015 verwies das Berufungsgericht den Fall zurück an das Ordentliche Gericht mit weiteren verfahrensrechtlichen Empfehlungen. Am 25. April 2015 antwortete das Ordentliche Gericht auf die Bemerkungen des Berufungsgerichts. Am 20. März 2016 schließlich bestätigte der Oberste Gerichtshof die Entscheidung; somit war sie endgültig. Am 5. April 2016 wurde der Fall dem König zur Ratifizierung vorgelegt und im August 2016 schließlich bestätigt. Daraufhin wurde Mitte November 2016 der Fall vom Innenministerium zum Gouvernement Najran zur Umsetzung des Urteils zurückgeschickt. Die Familie von Said Mabkhout al-Sai’ari konnte seine Hinrichtung um sechs Monate aussetzen lassen, doch dann wurde ihnen mitgeteilt, dass seine Hinrichtung jederzeit nach dem 2. Juli 2017 stattfinden könne.



Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit: allein seit Anfang 2014 sind über 400 Menschen hingerichtet worden, die meisten wegen Tötungsdelikten, Straftaten in Zusammenhang mit Drogen und Terrorismus.



In Saudi-Arabien werden nach wie vor Menschen zum Tode verurteilt, die wegen "Verbrechen" schuldig befunden wurden, die gemäß dem Völkerrecht nicht als "schwerste Verbrechen" gelten, zu denen nur solche Verbrechen gehören, bei denen eine "vorsätzliche Tötung" vorliegt. Zu den "Verbrechen", mit denen Saudi-Arabien die Todesstrafe rechtfertigt, zählen außerehelicher Geschlechtsverkehr, bewaffnete Raubüberfälle, "Apostasie" (Abfall vom Glauben), Drogenschmuggel, Vergewaltigung, Hexerei und Zauberei. Einige dieser Straftaten, wie außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Abfall vom Glauben, sollten überhaupt nicht kriminalisiert werden, da sie nicht zu den international anerkannten Straftaten zählen.



Die saudischen Behörden halten in Fällen von Kapitalverbrechen regelmäßig die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht ein und stellen keine Schutzmaßnahmen für die Angeklagten bereit. Oft finden die Prozesse geheim statt, mit summarischen Gerichtsverfahren und ohne Rechtsbeistand durch die sämtlichen Phasen von der Festnahme bis zum Verfahren. Die Angeklagten werden teils nur auf der Grundlage von "Geständnissen" verurteilt, die unter Folter, anderweitigen Misshandlungen, Nötigung oder Irreführung entstanden. In manchen Fällen werden die Familien nicht im Voraus über die Hinrichtung ihrer Angehörigen informiert.