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Aktivist droht Blasphemieanklage
Am 28. April wurde der bekannte nigerianische Humanist Mubarak Bala festgenommen. Man wirft ihm in Zusammenhang mit einem Beitrag auf Facebook Blasphemie vor. Er befindet sich derzeit in Einzelhaft bei der Polizeibehörde in Kano, einer konservativen Region im Norden Nigerias, in der religiöser Dissens nicht akzeptiert wird. Man verweigert ihm den Zugang zu seiner Familie oder seinem Rechtsbeistand. Mubarak Bala soll von Polizeibeamt_innen misshandelt worden sein.
Appell an
Präsident
Muhammadu Buhari
Nigerian Presidential Complex
Aso Rock Presidential Villa
Federal Capital Territory
Abuja
NIGERIA
Twitter: @MBuhari oder @NigeriaGov
Sende eine Kopie an
Botschaft der Bundesrepublik Nigeria
S.E. Herrn Yusuf Maitame Tuggar
Neue Jakobstraße 4
10179 Berlin
Fax: 030-2123 0212
E-Mail: info@nigeriaembassygermany.org
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie Mubarak Bala sofort und bedingungslos frei.
- Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung Zugang zu seiner Familie und seinem Rechtsbeistand erhält und vor Misshandlungen geschützt ist.
- Bitte sorgen Sie zudem dafür, dass wirksame Schutzmaßnahmen für ihn und seine Familie ergriffen werden.
Sachlage
Der bekannte Humanist Mubarak Bala wurde am 28. April 2020 von Polizeibeamt_innen in seiner Wohnung im nigerianischen Bundesstaat Kaduna unter dem Vorwurf der Blasphemie festgenommen. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Beitrag auf Facebook, in dem er sich am 27. April 2020 zu seinen Glaubensvorstellungen geäußert hatte. Man beschlagnahmte seinen Laptop und seine Handys und brachte ihn zur Polizeiwache von Gbabasawa in Kaduna, wo er ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurde.
Am 30. April wurde Mubarak Bala dann in den Bundesstaat Kano verlegt, wo er sich derzeit in Polizeigewahrsam befindet. Seit seiner Verlegung verweigert man ihm den Zugang zu seiner Familie und seinem Rechtsbeistand. Darüber hinaus wurde er laut Kolleg_innen von Polizeikräften misshandelt.
Es steht zu befürchten, dass man Mubarak Bala nach Kano verlegt hat, um sicherzustellen, dass er unter dem islamischen Recht der Scharia angeklagt wird, welches dort gilt. Im Falle einer Anklage würde ihm dann die Todesstrafe drohen.
Die Festnahme und Inhaftierung von Mubarak Bala stellen einen Verstoß gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung dar, welches durch Artikel 38 der nigerianischen Verfassung von 1999 (überarbeitete Fassung) geschützt wird.
Hintergrundinformation
Vor seiner Festnahme hatte Mubarak Bala Morddrohungen von extremistischen Gruppen aus dem Bundesstaat Kano erhalten, weil er in der Öffentlichkeit über seine abweichenden religiösen Ansichten gesprochen hatte. Nach seiner Festnahme am 28. April 2020 gab die Polizeizentrale des Bundesstaates Kaduna bekannt, dass der Humanist auf Anordnung der Polizeizentrale des Bundesstaates Kano inhaftiert worden war. Einige Stunden nach seiner Festnahme tauchte ein Schreiben in den sozialen Medien auf, das von einer Gruppe von Anwält_innen geschrieben worden war. Darin warfen sie Mubarak Bala vor, den Islam beleidigt zu haben, und forderten die Polizei auf, ihn festzunehmen und wegen Blasphemie anzuklagen. Er ist bisher noch nicht vor Gericht gestellt worden und es ist unklar, wann Anklage gegen ihn erhoben werden wird, da er derzeit keinen Kontakt zur Außenwelt hat.
Die Scharia wird in 12 Bundesstaaten im überwiegend muslimischen Norden Nigerias angewandt, darunter auch in Kano, wo Blasphemie mit dem Tode bestraft wird. In Paragraf 210 des Strafgesetzbuchs des Bundesstaates Kano heißt es: "Wer auf irgendeine Art eine Religion öffentlich beleidigt oder auf eine Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, versucht, Verachtung für eine Religion zu schüren, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft." Obwohl das Strafgesetzbuch also ein Haftstrafe für derartige Verstöße vorsieht, verurteilte ein Scharia-Gericht 2015 acht Männer und einer Frau wegen Blasphemie zum Tode. Das Verfahren wurde im Geheimen abgehalten, nachdem ein Teil des Gerichtsgebäudes von wütenden Demonstrierenden niedergebrannt worden war. Bis heute ist nicht bekannt, ob die Verurteilten Rechtsmittel eingelegt haben.