Victoria Biran freigelassen

Diese Urgent Action ist beendet.

Am 11. Oktober wurde die LGBT+-Aktivistin Victoria Biran nach zwei Wochen Haft freigelassen. Sie war am 26. September auf dem Weg zu einer Frauendemonstration in Minsk, als Polizist_innen sie festnahmen. Am 28. September wurde sie zu 15 Tagen Verwaltungshaft verurteilt – nur weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ausüben wollte.

Victoria Biran, Belarus 2020

Die belarussische LGBT+-Aktivistin Victoria Biran (26. September 2020)

Sachlage

Die LGBT+-Aktivistin Victoria Biran verbüßte wegen "Verletzung des Verfahrens zur Organisation oder Durchführung von Massenveranstaltungen" gemäß Paragraf 23.34 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zwei Wochen in Haft und wurde am 11. Oktober freigelassen. Die Menschenrechtsverteidigerin war am 26. September festgenommen worden, als sie auf dem Weg zum "Marsch der Solidarität" in Minsk war, der seit fast acht Wochen samstags stattfindenden Frauendemo zur Unterstützung der Oppositionellen Swetlana Tichanowskaja. Zwei Tage später, am 28. September, verurteilte man sie zu 15 Tagen Verwaltungshaft.

Laut ihren Freund_innen wurde Victoria Biran bei ihrer Festnahme und der anschließenden Befragung auf einem Polizeirevier von einem_r Angehörigen der Sicherheitskräfte eine Liste mit Namen überreicht. Sie sollte darunter LGBT+-Aktivist_innen identifizieren. Später behauptete die Polizei jedoch, nichts über den LGBT+-Aktivismus von Victoria Biran zu wissen und gab an, nicht einmal ihre große Regenbogenfahne bemerkt zu haben.

Victoria Biran wurde zuerst in der Haftanstalt Akrestina festgehalten, wo sie in einer überfüllten Zelle eingesperrt wurde. Wegen des Platzmangels mussten einige Frauen sogar auf dem Boden schlafen. Am 29. September wurde Victoria Biran in ein Gefängnis der Stadt Schodsina verlegt.

Obwohl Amnesty International die Freilassung von Victoria Biran nach ihrer 15-tägigen Verwaltungshaft begrüßt, hätte sie niemals festgenommen oder inhaftiert werden dürfen. Sie hat keine Straftat begangen und wollte nur ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung ausüben.

Zurzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.