Haftstrafe für Journalistin abgewendet

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Am 6. Juli wurde Svetlana Prokopyeva wegen "Rechtfertigung des Terrorismus" schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von rund 6.000 Euro verurteilt. Die Journalistin hatte nach einem Selbstmordattentat die Regierung kritisiert. Zwar sah das Gericht von der geforderten Haftstrafe ab, doch verletzt die Strafverfolgung von Swetlana Prokopjeva wegen ihrer journalistischen Arbeit ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.

Schriftzug "Teilerfolg" auf grauem Hintergrund mit schwarzem Rahmen

Sachlage

Am 6. Juli wurde die Journalistin Svetlana Prokopyeva schuldig gesprochen, "Terrorismus zu rechtfertigen" und zur Zahlung einer Geldstrafe von 500.000 Rubel (rund 6.000 Euro) verurteilt. Drei Tage zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine sechsjährige Haftstrafe mit anschließendem vierjährigem Verbot jeglicher journalistischer Tätigkeit gefordert.

Svetlana Prokopyeva arbeitet bei Radio Liberty und kooperiert auch mit weiteren Medienanstalten, darunter der Radiosender Echo Moskau (Ekho Moskvy) in der nordwestrussischen Stadt Pskov. Sie wurde strafrechtlich verfolgt, nachdem sie am 8. November 2018 bei Echo Moskau ein Selbstmordattentat in Arkhangelsk in der Woche zuvor kommentierte: Ein 17-Jähriger hatte eine Bombe im regionalen Hauptquartier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB gezündet, wobei er sich selbst tötete und drei Beamt_innen verletzte. In ihrem Kommentar rechtfertigte Svetlana Prokopyeva die Tat in keiner Weise. Vielmehr verwies sie auf den gesellschaftlichen Kontext, in dem sich der jugendliche Täter in die Luft gesprengt hatte: Eine ganze Generation sei in einem Klima herangewachsen, in dem die Behörden friedliche Proteste massiv einschränkten. Diese Reglementierung verhindere politischen Pluralismus und zerstöre die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit. Am 5. Februar 2019 leiteten die Behörden strafrechtliche Ermittlungen ein und durchsuchten am folgenden Tag die Wohnung von Svetlana Prokopyeva. Ihre Computer, Telefone und anderen digitalen Geräte wurden beschlagnahmt. Mehrere Monate danach sperrten die Behörden ihr Bankkonto. Svetlana Prokopyeva konnte kein Konto auf ihren Namen eröffnen und durfte ihren Wohnort nicht verlassen.

Sie wurde nach Artikel 205.2 §2 des Strafgesetzbuchs angeklagt, der bei einem Schuldspruch bis zu sieben Jahre Haft oder eine hohe Geldstrafe vorsieht.

Indem die russischen Behörden Swetlana Prokopjewa für ihre kritische journalistische Arbeit strafrechtlich verfolgten, haben sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt und gegen ihre nationalen und internationalen Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen.

Der Prozess begann im Juni 2020. In Fällen wie diesem sind Freisprüche in Russland extrem selten. Deswegen wird weithin angenommen, dass das Gericht von einer Verurteilung zu einer Haftstrafe nur deswegen absah, weil der Fall sowohl im Inland als auch im Ausland große Aufmerksamkeit erregt und zu zahlreichen Protesten geführt hatte. Amnesty International wird die Berufungsverhandlungen und alle anderen Entwicklungen weiter beobachten.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.