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Asylgutachten zur Situation von LGBTI in Uganda (30.08.2019)
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind in Uganda strafbar. Artikel 145 des ugandischen Strafgesetzbuchs von 1950 (Penal Code Act 1950) verbietet sogenannten "Geschlechtsverkehr wider der Natur".
Weiterhin gibt es in Uganda politische Bestrebungen, eine Verschärfung der Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Handlungen zu erreichen. Nachdem das ugandische Verfassungsgericht den Anti-Homosexuality Act aus formalen Gründen für nichtig erklärte, haben ugandische Politiker_innen mehrfach gefordert, den Anti-Homosexuality Act erneut zu verabschieden. Der Anti-Homosexuality Act, welcher am 10. März 2014 in Kraft trat, enthielt umfassende Tatbestandsmerkmale, die vage und weit gefasste Handlungen kriminalisieren, darunter die "Förderung von Homosexualität" und die "Unterstützung und Beihilfe zur Homosexualität", auf die jeweils eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren steht. "Schwere Homosexualität" kann darüber hinaus mit lebenslanger Haft bestraft werden.