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Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein. Urgent ActionAlgerien Sieben Aktivisten weiter in Haft Ein Gericht in Algerien hat Abdelali Ghellam am 19. April freigesprochen und seine Freilassung angeordnet. Sieben weitere Männer befinden sich weiterhin in Haft, weil sie im Dezember 2015 an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben. Urgent ActionAlgerien Haftstrafen für Demonstranten In Algerien wurden die Aktivisten Abdelali Ghellam, Dahmane Kerami und sechs weitere Männer wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. PressemitteilungDeutschland Das Asylpaket II: Menschenrechte in Gefahr BERLIN, 03.02.2016 – Die Bundesregierung setzt mit dem am Mittwoch beschlossenen Asylpaket II auf eine Politik von Härte und Unverhältnismäßigkeit gegenüber Menschen auf der Flucht, kritisieren Amnesty International, Deutscher Anwaltverein (DAV) und PRO ASYL. "Die neuen beschleunigten Verfahren gefährden massiv die Menschenrechte von Flüchtlingen", sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. AktuellAlgerien09.03.2017 Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten Amnesty dokumentiert in Algerien, Marokko und Tunesien immer wieder Verfolgung, Folter und Misshandlung. Die Bundesregierung will die Länder trotzdem als "sichere Herkunftsstaaten" einstufen. Am 10. März stimmt der Bundesrat darüber ab. PressemitteilungAlgerien Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten BERLIN, 08.03.2013 - Amnesty: Mitglieder des Bundesrates müssen am 10. März gegen Einstufung der Maghreb-Staaten als "sichere" Herkunftsstaaten stimmen / Verfolgung, Folter und Misshandlung weiter gegeben** ErfolgUrgent ActionTurkmenistan Journalist und Mutter frei Gegen Journalist Khudayberdy Allashov und seine Mutter Kurbantach Arazmedova erging am 15. Februar wegen des Besitzes von Kautabak eine bedingte Verurteilung zu drei Jahren. Man ließ sie noch im Gerichtssaal frei. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Aktuelle Seite 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 … Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein.
Urgent ActionAlgerien Sieben Aktivisten weiter in Haft Ein Gericht in Algerien hat Abdelali Ghellam am 19. April freigesprochen und seine Freilassung angeordnet. Sieben weitere Männer befinden sich weiterhin in Haft, weil sie im Dezember 2015 an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben.
Urgent ActionAlgerien Haftstrafen für Demonstranten In Algerien wurden die Aktivisten Abdelali Ghellam, Dahmane Kerami und sechs weitere Männer wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
PressemitteilungDeutschland Das Asylpaket II: Menschenrechte in Gefahr BERLIN, 03.02.2016 – Die Bundesregierung setzt mit dem am Mittwoch beschlossenen Asylpaket II auf eine Politik von Härte und Unverhältnismäßigkeit gegenüber Menschen auf der Flucht, kritisieren Amnesty International, Deutscher Anwaltverein (DAV) und PRO ASYL. "Die neuen beschleunigten Verfahren gefährden massiv die Menschenrechte von Flüchtlingen", sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland.
Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet.
AktuellAlgerien09.03.2017 Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten Amnesty dokumentiert in Algerien, Marokko und Tunesien immer wieder Verfolgung, Folter und Misshandlung. Die Bundesregierung will die Länder trotzdem als "sichere Herkunftsstaaten" einstufen. Am 10. März stimmt der Bundesrat darüber ab.
PressemitteilungAlgerien Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren" Herkunftsstaaten BERLIN, 08.03.2013 - Amnesty: Mitglieder des Bundesrates müssen am 10. März gegen Einstufung der Maghreb-Staaten als "sichere" Herkunftsstaaten stimmen / Verfolgung, Folter und Misshandlung weiter gegeben**
ErfolgUrgent ActionTurkmenistan Journalist und Mutter frei Gegen Journalist Khudayberdy Allashov und seine Mutter Kurbantach Arazmedova erging am 15. Februar wegen des Besitzes von Kautabak eine bedingte Verurteilung zu drei Jahren. Man ließ sie noch im Gerichtssaal frei.