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Organisationen unterlagen weiterhin ungerechtfertigten Restriktionen. Amnesty JournalMexiko04.12.2017 Mama und das Militär In Mexiko haben Drogenkartelle, Polizei und Armee Zehntausende Menschen verschleppt – auch die Mutter der drei Schwestern Alvarado. Sie erhoffen sich nun Gerechtigkeit. Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden. Urgent ActionAlgerien Weiter in Haft Ein Gericht hat den Schuldspruch gegen den algerischen Aktivisten Slimane Bouhafs wegen Beleidigung des Propheten Mohammed bestätigt. Seine Haftstrafe wurde jedoch von fünf auf drei Jahre reduziert. Es besteht weiter Sorge um seine Gesundheit. Urgent ActionAlgerien Haft wegen Facebook-Post Der algerische Aktivist Slimane Bouhafs hat eine fünfjährige Haftstrafe angetreten, zu der er wegen Facebook-Beiträgen verurteilt wurde. Er soll in den Beiträgen den Islam und den Propheten Mohammed beleidigt haben. Urgent ActionAlgerien Sieben Aktivisten weiter in Haft Ein Gericht in Algerien hat Abdelali Ghellam am 19. April freigesprochen und seine Freilassung angeordnet. Sieben weitere Männer befinden sich weiterhin in Haft, weil sie im Dezember 2015 an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben. Urgent ActionAlgerien Haftstrafen für Demonstranten In Algerien wurden die Aktivisten Abdelali Ghellam, Dahmane Kerami und sechs weitere Männer wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Urgent ActionAlgerien 10 Jahre Haft für Blogger Nach mehreren Monaten Untersuchungshaft wurde Merzoug Touati zu einer Haftstrafe verurteilt.
Amnesty ReportAlgerien22.02.2018 Algerien 2017/18 Die Behörden inhaftierten auch 2017 willkürlich friedlich Demonstrierende, Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten und Journalisten. Organisationen unterlagen weiterhin ungerechtfertigten Restriktionen.
Amnesty JournalMexiko04.12.2017 Mama und das Militär In Mexiko haben Drogenkartelle, Polizei und Armee Zehntausende Menschen verschleppt – auch die Mutter der drei Schwestern Alvarado. Sie erhoffen sich nun Gerechtigkeit.
Amnesty ReportSri Lanka20.05.2017 Sri Lanka 2017 Die Regierung Sri Lankas hielt an ihrer Zusage fest, die Verantwortlichen für mutmaßliche völkerrechtliche Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, doch der Umsetzungsprozess verlief langsam. Die vielen noch existierenden Menschenrechtsprobleme stellten weiterhin eine große Herausforderung dar. So griffen Behörden auf das Antiterrorgesetz zurück, um Tatverdächtige festzunehmen und zu inhaftieren. Nach wie vor wurden Menschen in Polizeigewahrsam gefoltert oder anderweitig misshandelt, und es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Fälle von Verschwindenlassen und andere Menschenrechtsverletzungen. Die Opfer von während des bewaffneten Konflikts verübten Menschenrechtsverletzungen sahen sich großen Herausforderungen bei der Rückkehr in ein normales Leben und der Wiederherstellung ihrer Existenzgrundlagen gegenüber, da kohärente Pläne zur Unterstützung und Entschädigung noch nicht umgesetzt wurden.
Urgent ActionAlgerien Weiter in Haft Ein Gericht hat den Schuldspruch gegen den algerischen Aktivisten Slimane Bouhafs wegen Beleidigung des Propheten Mohammed bestätigt. Seine Haftstrafe wurde jedoch von fünf auf drei Jahre reduziert. Es besteht weiter Sorge um seine Gesundheit.
Urgent ActionAlgerien Haft wegen Facebook-Post Der algerische Aktivist Slimane Bouhafs hat eine fünfjährige Haftstrafe angetreten, zu der er wegen Facebook-Beiträgen verurteilt wurde. Er soll in den Beiträgen den Islam und den Propheten Mohammed beleidigt haben.
Urgent ActionAlgerien Sieben Aktivisten weiter in Haft Ein Gericht in Algerien hat Abdelali Ghellam am 19. April freigesprochen und seine Freilassung angeordnet. Sieben weitere Männer befinden sich weiterhin in Haft, weil sie im Dezember 2015 an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben.
Urgent ActionAlgerien Haftstrafen für Demonstranten In Algerien wurden die Aktivisten Abdelali Ghellam, Dahmane Kerami und sechs weitere Männer wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.