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Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen. Amnesty ReportKasachstan08.05.2012 Kasachstan 2012 Auch 2011 trafen unvermindert Berichte über Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Sicherheitskräfte ein, obwohl die Regierung behauptete, erfolgreich gegen diese Verstöße vorzugehen. Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt an, um massive Streiks von Arbeitern der Erdöl- und Erdgasindustrie zu beenden. Dabei verhafteten sie zahlreiche Protestierende, ihre Unterstützer sowie Gewerkschafter und Mitglieder von Oppositionsparteien. Im Dezember wurden bei Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei mindestens 16 Personen getötet. Eine Gewerkschaftsanwältin wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie während der Streiks "sozialen Unfrieden geschürt" haben soll. Die Behörden schoben trotz internationaler Proteste und Interventionen der UN Asylsuchende und Flüchtlinge nach China und Usbekistan ab. Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten. Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück. Amnesty ReportKasachstan10.05.2011 Kasachstan 2011 Es gab nach wie vor zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen, obwohl die Regierung zugesichert hatte, mit einer "Null-Toleranz-Politik" dagegen vorgehen zu wollen. Derartige Menschenrechtsverletzungen blieben weiterhin straflos. Die Behörden verstärkten ihre Anstrengungen, um im Rahmen von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und zum Kampf gegen den Terrorismus Asylsuchende und Flüchtlinge zwangsweise nach China und Usbekistan zurückzuführen. Amnesty ReportUsbekistan20.05.2010 Usbekistan 2010 Die Behörden weigerten sich nach wie vor, eine unabhängige internationale Untersuchung der 2005 in Andischan erfolgten Massentötung von Demonstranten zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten standen weiterhin im Visier der Behörden, und einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt. Amnesty ReportKasachstan20.05.2009 Kasachstan 2009 Folterungen und Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die Verstöße wurden de facto nicht strafrechtlich verfolgt, obwohl sich die Regierung laut eigenen Angaben darum bemühte, Schutzgarantien einzuführen. Flüchtlingen und Asylsuchenden aus Usbekistan und China drohte weiterhin die Gefahr von Entführungen und Abschiebungen. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von den Behörden vermehrt unter Druck gesetzt. Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen.
Amnesty ReportKasachstan08.05.2012 Kasachstan 2012 Auch 2011 trafen unvermindert Berichte über Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Sicherheitskräfte ein, obwohl die Regierung behauptete, erfolgreich gegen diese Verstöße vorzugehen. Die Sicherheitskräfte wandten exzessive Gewalt an, um massive Streiks von Arbeitern der Erdöl- und Erdgasindustrie zu beenden. Dabei verhafteten sie zahlreiche Protestierende, ihre Unterstützer sowie Gewerkschafter und Mitglieder von Oppositionsparteien. Im Dezember wurden bei Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei mindestens 16 Personen getötet. Eine Gewerkschaftsanwältin wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie während der Streiks "sozialen Unfrieden geschürt" haben soll. Die Behörden schoben trotz internationaler Proteste und Interventionen der UN Asylsuchende und Flüchtlinge nach China und Usbekistan ab.
Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten.
Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück.
Amnesty ReportKasachstan10.05.2011 Kasachstan 2011 Es gab nach wie vor zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen, obwohl die Regierung zugesichert hatte, mit einer "Null-Toleranz-Politik" dagegen vorgehen zu wollen. Derartige Menschenrechtsverletzungen blieben weiterhin straflos. Die Behörden verstärkten ihre Anstrengungen, um im Rahmen von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit und zum Kampf gegen den Terrorismus Asylsuchende und Flüchtlinge zwangsweise nach China und Usbekistan zurückzuführen.
Amnesty ReportUsbekistan20.05.2010 Usbekistan 2010 Die Behörden weigerten sich nach wie vor, eine unabhängige internationale Untersuchung der 2005 in Andischan erfolgten Massentötung von Demonstranten zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten standen weiterhin im Visier der Behörden, und einige von ihnen wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt.
Amnesty ReportKasachstan20.05.2009 Kasachstan 2009 Folterungen und Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die Verstöße wurden de facto nicht strafrechtlich verfolgt, obwohl sich die Regierung laut eigenen Angaben darum bemühte, Schutzgarantien einzuführen. Flüchtlingen und Asylsuchenden aus Usbekistan und China drohte weiterhin die Gefahr von Entführungen und Abschiebungen. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von den Behörden vermehrt unter Druck gesetzt.
Amnesty ReportUsbekistan12.05.2009 Usbekistan 2009 Zwar wurden einige Menschenrechtsverteidiger auf Bewährung aus der Haft entlassen, verschiedene Reformen in Gesetzgebung und Justiz auf den Weg gebracht und der Menschenrechtsdialog zwischen der Regierung und der internationalen Gemeinschaft ausgeweitet, doch führte dies nicht zu grundlegenden und umfassenden Reformen des Systems. Die Behörden weigerten sich weiterhin, eine unabhängige internationale Untersuchung der Massentötungen in Andischan im Jahr 2005 zuzulassen. Menschenrechtsverteidiger, engagierte Bürger und unabhängige Journalisten wurden aufgrund ihrer Arbeit zum Ziel von Übergriffen. Auch 2008 gab es Berichte, wonach Festgenommene und Häftlinge häufig Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt waren. Die Behörden versäumten es, diesen Vorwürfen gründlich nachzugehen. Mehrere Tausend Personen, die wegen Verbindungen zu verbotenen islamistischen Organisationen verurteilt worden waren, verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Die Behörden versuchten nach wie vor, die Auslieferung tatsächlicher oder vermeintlicher Mitglieder verbotener islamistischer Parteien oder Bewegungen zu erreichen. Die Todesstrafe wurde abgeschafft.