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Amnesty ReportTrinidad & Tobago28.03.2023 Trinidad und Tobago 2022 Die Behörden schoben Asylsuchende auch weiterhin unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen an der Grenze zurück. Amnesty ReportTrinidad & Tobago29.03.2022 Trinidad und Tobago 2021 Die Behörden schränkten den Zugang zu internationalem Schutz für Asylsuchende auch 2021 ein. Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen. Amnesty ReportKamerun08.04.2020 Kamerun 2019 Wie in den Vorjahren begingen bewaffnete Gruppen und Sicherheitskräfte auch 2019 Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportKamerun23.05.2018 Kamerun 2017/18 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2017 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Amnesty ReportTogo21.05.2017 Togo 2017 Die Sicherheitskräfte wandten auch 2016 exzessive Gewalt gegen Demonstrierende an. Nach wie vor kam es zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie zu Folter und anderen Misshandlungen, und die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen bestand fort. Eine Änderung des Strafrechts wurde verabschiedet, mit der die Verjährungsfrist für Folter abgeschafft wurde. Andere gesetzliche Entwicklungen untergruben jedoch die Unabhängigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission und das Recht auf Vereinigungsfreiheit. Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter. Amnesty ReportTogo02.06.2016 Togo 2016 Nach wie vor schränkten die Behörden das Recht auf friedliche Versammlung durch Demonstrationsverbote ein. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung blieben bestehen, und es kam weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Ein neues Strafgesetzbuch wurde verabschiedet, das Folter unter Strafe stellte, jedoch weiterhin homophobe Bestimmungen enthielt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Amerika 2022 Auch drei Jahre nach dem Ausbruch von Covid-19 litt der amerikanische Kontinent noch unter den verheerenden Auswirkungen der Pandemie.
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Amnesty ReportTogo21.05.2017 Togo 2017 Die Sicherheitskräfte wandten auch 2016 exzessive Gewalt gegen Demonstrierende an. Nach wie vor kam es zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie zu Folter und anderen Misshandlungen, und die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen bestand fort. Eine Änderung des Strafrechts wurde verabschiedet, mit der die Verjährungsfrist für Folter abgeschafft wurde. Andere gesetzliche Entwicklungen untergruben jedoch die Unabhängigkeit der Nationalen Menschenrechtskommission und das Recht auf Vereinigungsfreiheit.
Amnesty ReportKamerun16.05.2017 Kamerun 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2016 in der Region Extrême-Nord weiterhin schwere Menschenrechtsverstöße und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Sie war u. a. für die Tötung und Entführung Hunderter Zivilpersonen verantwortlich. Die staatlichen Stellen und Sicherheitskräfte, die Boko Haram bekämpften, begingen ihrerseits Menschenrechtsverletzungen, wie willkürliche Festnahmen, Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und Verschwindenlassen. Als Folge des Konflikts waren seit 2014 mehr als 170000 Menschen aus ihrer Heimat geflohen. Die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Ende Oktober 2016 gingen die Sicherheitskräfte gewaltsam gegen Demonstrationen im englischsprachigen Teil des Landes vor. Journalisten, Studierende, Menschenrechtsverteidiger und Mitglieder von Oppositionsparteien wurden festgenommen und in einigen Fällen vor Militärgerichte gestellt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin diskriminiert, eingeschüchtert und schikaniert, allerdings sank die Zahl der Festnahmen und Strafverfahren weiter.
Amnesty ReportTogo02.06.2016 Togo 2016 Nach wie vor schränkten die Behörden das Recht auf friedliche Versammlung durch Demonstrationsverbote ein. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung blieben bestehen, und es kam weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Ein neues Strafgesetzbuch wurde verabschiedet, das Folter unter Strafe stellte, jedoch weiterhin homophobe Bestimmungen enthielt.