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In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen. Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt. Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen. Amnesty ReportKirgisistan19.05.2010 Kirgisistan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2009 eingeschränkt. Drei Menschenrechtsverteidiger wurden des Landes verwiesen. Die Sicherheitskräfte begingen bei Antiterrormaßnahmen Folterungen und andere Misshandlungen. Amnesty ReportGuatemala18.05.2010 Guatemala 2010 Die große Mehrheit der Personen, die für Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs (1960-96) verantwortlich waren, wurde nicht zur Rechenschaft gezogen. Gewalt gegen Frauen und die fehlenden Möglichkeiten für Frauen, dagegen rechtlich vorzugehen, gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis. Amnesty ReportGuatemala22.05.2009 Guatemala 2009 Menschenrechtsverteidiger sahen sich nach wie vor Drohungen, Schikanen und Angriffen ausgesetzt. Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, bisher unter Verschluss gehaltene Militärdokumente freizugeben, die die strafrechtliche Verfolgung von Personen unterstützen könnten, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs (1960 - 96) verantwortlich waren. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2013 Guatemala 2013 Es wurden weiterhin große Bergbau- und Wasserkraftprojekte durchgesetzt, ohne die Angehörigen der betroffenen ländlichen Gemeinschaften vorab anzuhören oder mögliche negative Auswirkungen der Vorhaben auf die Menschenrechte zu berücksichtigen.
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
Amnesty ReportGuatemala07.05.2012 Guatemala 2012 Die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen wurden weiterhin verletzt. Es gab einige erfolgreiche Fälle strafrechtlicher Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren. Menschenrechtsverteidiger waren Drohungen, Einschüchterungen und Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportGuatemala11.05.2011 Guatemala Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Den staatlichen Behörden gelang es nicht, die Rechte der indigenen Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Der Mehrheit der Opfer des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) blieb Gerechtigkeit verwehrt. Menschenrechtsverteidiger waren auch 2010 Einschüchterungen ausgesetzt.
Amnesty ReportKirgisistan10.05.2011 Kirgisistan 2011 Im Juni 2010 forderten vier Tage anhaltende gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der kirgisischen und der usbekischen Bevölkerungsgruppe Hunderte von Todesopfern und zwangen Tausende von Menschen zur Flucht aus ihren Wohnorten. Die Bemühungen zur Wiederherstellung der Ordnung in der Region wurden durch Berichte über gravierende Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte, willkürliche Festnahmen sowie Folterungen und andere Misshandlungen während der Verbringung in eine Hafteinrichtung und während des Aufenthalts im Gewahrsam in Frage gestellt. Die Wahrheit über die Ereignisse zu ermitteln, war wegen der offensichtlichen Vorurteile zwischen den Bevölkerungsgruppen schwierig. Mindestens 271 Personen, zum Großteil Usbeken, wurden unter dem Vorwurf der Beteiligung an den Übergriffen im Juni in Untersuchungshaft genommen. Menschenrechtsverteidiger, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rechtsanwälte wurden mit Schlägen misshandelt und festgenommen, einige von ihnen wurden unter dem Vorwurf, eine schwere Straftat begangen zu haben, in Haft gehalten und gefoltert, um ein "Geständnis" zu erzwingen.
Amnesty ReportKirgisistan19.05.2010 Kirgisistan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2009 eingeschränkt. Drei Menschenrechtsverteidiger wurden des Landes verwiesen. Die Sicherheitskräfte begingen bei Antiterrormaßnahmen Folterungen und andere Misshandlungen.
Amnesty ReportGuatemala18.05.2010 Guatemala 2010 Die große Mehrheit der Personen, die für Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs (1960-96) verantwortlich waren, wurde nicht zur Rechenschaft gezogen. Gewalt gegen Frauen und die fehlenden Möglichkeiten für Frauen, dagegen rechtlich vorzugehen, gaben weiterhin Anlass zu großer Besorgnis.
Amnesty ReportGuatemala22.05.2009 Guatemala 2009 Menschenrechtsverteidiger sahen sich nach wie vor Drohungen, Schikanen und Angriffen ausgesetzt. Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, bisher unter Verschluss gehaltene Militärdokumente freizugeben, die die strafrechtliche Verfolgung von Personen unterstützen könnten, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs (1960 - 96) verantwortlich waren.