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Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen. Amnesty ReportEswatini23.05.2018 Swasiland 2017/18 Nach wie vor wurden rechtswidrige Zwangsräumungen durchgeführt. Amnesty ReportNiger23.05.2018 Niger 2017/18 Der bewaffnete Konflikt dauerte 2017 an. Bewaffnete Gruppen verübten mindestens 70 Anschläge, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet wurden. Die humanitäre Lage verschlechterte sich weiter. Amnesty ReportEswatini21.05.2017 Swasiland 2017 Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen. Amnesty ReportNiger08.06.2016 Niger 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 völkerrechtliche Verbrechen, die zu einer Eskalation des Konflikts und einer steigenden Zahl von Binnenvertriebenen führten. Die Behörden verhängten über die Region Diffa den Ausnahmezustand. Menschenrechtsverteidiger wurden willkürlich festgenommen. Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Tausende Flüchtlinge wurden nach Nigeria abgeschoben. Amnesty ReportNiger08.05.2015 Niger 2015 Im August 2013 wurde die Regierung umgebildet, der fortan auch Oppositionsmitglieder angehörten. Einige von ihnen traten jedoch später aus Protest gegen eine zu geringe Repräsentation zurück. Die Regierung setzte strenge Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorbekämpfung um. Ende 2014 gab es in Niger mehr als 57000 Flüchtlinge, von denen 16000 wegen des Konfliktes in Mali oder der anhaltenden Gewalt im Nordosten Nigerias Schutz gesucht hatten. Amnesty ReportNiger20.05.2017 Niger 2017 Der bewaffnete Konflikt dauerte 2016 an. Davon war vor allem die Region Diffa im Südosten des Landes betroffen, in der die bewaffnete Gruppe Boko Haram die meisten Attentate verübte. Wegen des Konflikts und des in der Region Diffa weiter bestehenden Notstands waren mehr als 300000 Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Mehr als 1400 vermeintliche Boko-Haram-Mitglieder waren im Gefängnis. Die meisten von ihnen saßen unter schlechten Haftbedingungen über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft und liefen Gefahr, gefoltert zu werden. Die Rechte von Flüchtlingen und Migranten, die durch Niger reisten, wurden verletzt. Amnesty ReportEswatini07.06.2016 Swasiland 2016 Mehrere politische und gewaltlose politische Gefangene kamen 2015 frei. Repressive Rechtsvorschriften wurden jedoch weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEswatini29.03.2022 Eswatini 2021 Die Regierung reagierte auf Forderungen nach Demokratie und einem Ende der Polizeigewalt mit massiven Einschränkungen der Menschenrechte.
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Amnesty ReportEswatini23.05.2018 Swasiland 2017/18 Nach wie vor wurden rechtswidrige Zwangsräumungen durchgeführt.
Amnesty ReportNiger23.05.2018 Niger 2017/18 Der bewaffnete Konflikt dauerte 2017 an. Bewaffnete Gruppen verübten mindestens 70 Anschläge, bei denen zahlreiche Zivilpersonen getötet wurden. Die humanitäre Lage verschlechterte sich weiter.
Amnesty ReportEswatini21.05.2017 Swasiland 2017 Gesetze wurden in Swasiland 2016 weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Das Hohe Gericht entschied, dass zwei Sicherheitsgesetze die in der Verfassung geschützten Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzten. Die Untersuchungsergebnisse über einen Todesfall in Polizeigewahrsam wurden nicht veröffentlicht. Der Schutz vor Folter und anderen Misshandlungen war unzureichend. Gesetze, die der Polizei weitreichende Befugnisse zur Anwendung tödlicher Gewalt einräumten, verstießen gegen internationale Menschenrechtsnormen.
Amnesty ReportNiger08.06.2016 Niger 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 völkerrechtliche Verbrechen, die zu einer Eskalation des Konflikts und einer steigenden Zahl von Binnenvertriebenen führten. Die Behörden verhängten über die Region Diffa den Ausnahmezustand. Menschenrechtsverteidiger wurden willkürlich festgenommen. Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Tausende Flüchtlinge wurden nach Nigeria abgeschoben.
Amnesty ReportNiger08.05.2015 Niger 2015 Im August 2013 wurde die Regierung umgebildet, der fortan auch Oppositionsmitglieder angehörten. Einige von ihnen traten jedoch später aus Protest gegen eine zu geringe Repräsentation zurück. Die Regierung setzte strenge Sicherheitsmaßnahmen zur Terrorbekämpfung um. Ende 2014 gab es in Niger mehr als 57000 Flüchtlinge, von denen 16000 wegen des Konfliktes in Mali oder der anhaltenden Gewalt im Nordosten Nigerias Schutz gesucht hatten.
Amnesty ReportNiger20.05.2017 Niger 2017 Der bewaffnete Konflikt dauerte 2016 an. Davon war vor allem die Region Diffa im Südosten des Landes betroffen, in der die bewaffnete Gruppe Boko Haram die meisten Attentate verübte. Wegen des Konflikts und des in der Region Diffa weiter bestehenden Notstands waren mehr als 300000 Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Mehr als 1400 vermeintliche Boko-Haram-Mitglieder waren im Gefängnis. Die meisten von ihnen saßen unter schlechten Haftbedingungen über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft und liefen Gefahr, gefoltert zu werden. Die Rechte von Flüchtlingen und Migranten, die durch Niger reisten, wurden verletzt.
Amnesty ReportEswatini07.06.2016 Swasiland 2016 Mehrere politische und gewaltlose politische Gefangene kamen 2015 frei. Repressive Rechtsvorschriften wurden jedoch weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.