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Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportArgentinien03.05.2012 Argentinien 2012 Bei der Untersuchung und Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die in den Jahren der Militärherrschaft (1976-83) begangen wurden, waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Indigenen Bevölkerungsgruppen drohte die Vertreibung von ihrem traditionellen Land. Es war nach wie vor schwierig, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. Amnesty ReportArgentinien10.05.2011 Argentinien 2011 Frauen und Mädchen, die infolge einer Vergewaltigung schwanger wurden, hatten weiterhin große Schwierigkeiten, legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen zu lassen. Die exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei und inhumane Haftbedingungen in den Gefängnissen boten nach wie vor Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Amnesty ReportArgentinien18.05.2010 Argentinien 2010 Trotz rechtlicher Garantien wurden indigene Gemeinschaften von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Prozesse gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-83) verantwortlich waren, wurden fortgesetzt. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen gaben weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Amnesty ReportBelgien17.05.2010 Belgien 2010 Nach zahlreichen Protesten wurden Maßnahmen erlassen, die es einigen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus ermöglichten, ihren Status zu legalisieren. Der föderale Ombudsmann kritisierte die Bedingungen in den geschlossenen Zentren für Migranten und Asylsuchende und forderte eine Reform. Zahlreiche Asylsuchende lebten in unzulänglichen Unterkünften oder waren obdachlos. Amnesty ReportArgentinien25.05.2009 Argentinien 2009 Obwohl Personen, denen frühere Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden, vermehrt zur Rechenschaft gezogen wurden, gab es im Lauf des Berichtsjahrs auch einige Rückschläge. Streiks und Demonstrationen waren an der Tagesordnung. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportArgentinien03.05.2012 Argentinien 2012 Bei der Untersuchung und Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die in den Jahren der Militärherrschaft (1976-83) begangen wurden, waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Indigenen Bevölkerungsgruppen drohte die Vertreibung von ihrem traditionellen Land. Es war nach wie vor schwierig, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.
Amnesty ReportArgentinien10.05.2011 Argentinien 2011 Frauen und Mädchen, die infolge einer Vergewaltigung schwanger wurden, hatten weiterhin große Schwierigkeiten, legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen zu lassen. Die exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei und inhumane Haftbedingungen in den Gefängnissen boten nach wie vor Anlass zu ernsthafter Besorgnis.
Amnesty ReportArgentinien18.05.2010 Argentinien 2010 Trotz rechtlicher Garantien wurden indigene Gemeinschaften von ihrem angestammten Land vertrieben. Die Prozesse gegen diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur (1976-83) verantwortlich waren, wurden fortgesetzt. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen gaben weiterhin Anlass zu ernsthafter Besorgnis.
Amnesty ReportBelgien17.05.2010 Belgien 2010 Nach zahlreichen Protesten wurden Maßnahmen erlassen, die es einigen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus ermöglichten, ihren Status zu legalisieren. Der föderale Ombudsmann kritisierte die Bedingungen in den geschlossenen Zentren für Migranten und Asylsuchende und forderte eine Reform. Zahlreiche Asylsuchende lebten in unzulänglichen Unterkünften oder waren obdachlos.
Amnesty ReportArgentinien25.05.2009 Argentinien 2009 Obwohl Personen, denen frühere Menschenrechtsverletzungen zur Last gelegt wurden, vermehrt zur Rechenschaft gezogen wurden, gab es im Lauf des Berichtsjahrs auch einige Rückschläge. Streiks und Demonstrationen waren an der Tagesordnung.