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Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, die Kontrolle über die von ihnen eroberten Gebiete in Süd- und Zentralsomalia zu behaupten. Mehr als 50000 Zivilpersonen wurden durch den bewaffneten Konflikt und andere Gewaltausbrüche getötet, verletzt oder vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportUkraine19.02.2017 Ukraine 2017 Nach wie vor kam es im Osten der Ukraine auf beiden Seiten zu sporadischen Verstößen gegen den vereinbarten Waffenstillstand. Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate30.05.2016 Vereinigte Arabische Emirate 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 willkürlich ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden weiter unterdrückt. Die Sicherheitskräfte ließen zahlreiche Personen "verschwinden". Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate09.05.2015 Vereinigte Arabische Emirate 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit blieben 2014 durch die Regierung weiter eingeschränkt. Die Behörden nutzten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes zur Internetkriminalität aus dem Jahr 2012, um Regierungskritiker strafrechtlich zu verfolgen.Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.Nach der Hinrichtung eines Mannes im Januar 2014 verkündete die Regierung ein Hinrichtungsmoratorium für bestimmte Fälle. Amnesty ReportSomalia09.06.2016 Somalia 2016 In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten. Amnesty ReportSomalia08.05.2015 Somalia 2015 In Süd- und Zentralsomalia hielt der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Einheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab an. Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet. Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis. Amnesty ReportSomalia28.05.2013 Somalia 2013 In Süd- und Zentralsomalia setzte sich der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Militäreinheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab fort. Die auf der Seite der Regierung stehenden Einheiten vertrieben die Al-Shabab-Milizen aus einer Reihe wichtiger Städte. So nahmen sie u.a. die Hafenstadt Kismaayo ein. Mit Beendigung der politischen Übergangsphase endete auch das Mandat der Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG). 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Amnesty ReportSomalia20.05.2017 Somalia 2017 In Süd- und Zentralsomalia dauerte der bewaffnete Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite auch im Jahr 2016 an. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, die Kontrolle über die von ihnen eroberten Gebiete in Süd- und Zentralsomalia zu behaupten. Mehr als 50000 Zivilpersonen wurden durch den bewaffneten Konflikt und andere Gewaltausbrüche getötet, verletzt oder vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportUkraine19.02.2017 Ukraine 2017 Nach wie vor kam es im Osten der Ukraine auf beiden Seiten zu sporadischen Verstößen gegen den vereinbarten Waffenstillstand. Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate30.05.2016 Vereinigte Arabische Emirate 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 willkürlich ein. Regierungskritiker wurden festgenommen und strafrechtlich verfolgt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden durch ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden weiter unterdrückt. Die Sicherheitskräfte ließen zahlreiche Personen "verschwinden". Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung.
Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate09.05.2015 Vereinigte Arabische Emirate 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Vereinigungsfreiheit blieben 2014 durch die Regierung weiter eingeschränkt. Die Behörden nutzten Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes zur Internetkriminalität aus dem Jahr 2012, um Regierungskritiker strafrechtlich zu verfolgen.Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.Nach der Hinrichtung eines Mannes im Januar 2014 verkündete die Regierung ein Hinrichtungsmoratorium für bestimmte Fälle.
Amnesty ReportSomalia09.06.2016 Somalia 2016 In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten.
Amnesty ReportSomalia08.05.2015 Somalia 2015 In Süd- und Zentralsomalia hielt der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Einheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab an. Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet.
Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis.
Amnesty ReportSomalia28.05.2013 Somalia 2013 In Süd- und Zentralsomalia setzte sich der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Militäreinheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab fort. Die auf der Seite der Regierung stehenden Einheiten vertrieben die Al-Shabab-Milizen aus einer Reihe wichtiger Städte. So nahmen sie u.a. die Hafenstadt Kismaayo ein. Mit Beendigung der politischen Übergangsphase endete auch das Mandat der Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG).