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Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs. Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben. Amnesty ReportPalästina08.05.2015 Palästina 2015 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und im Gazastreifen schränkten 2014 die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, nahmen willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und waren nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen. Amnesty ReportPalästina20.05.2017 Palästina 2017 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten auch 2016 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland an der Tagesordnung. Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt und erhielten keine fairen Verfahren. Im Westjordanland wurden Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. Frauen und Mädchen litten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte weiterhin Todesurteile, und die Hamas nahm Hinrichtungen vor. Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen. Amnesty ReportPalästina08.06.2016 Palästina 2016 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der _Hamas_ im Gazastreifen schränkten 2015 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis. Amnesty ReportPalästina27.05.2013 Palästinensische Gebiete 2013 Sowohl die Palästinensische Behörde (Palestinian Authority - PA) als auch die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen nahmen 2012 willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Dies betraf vor allem die jeweiligen politischen Gegner. In beiden Landesteilen kam es zu Folter und anderen Misshandlungen von Gefangenen durch Sicherheitskräfte, die dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Vier Häftlinge starben unter nicht geklärten Umständen in Gewahrsam - zwei im Gazastreifen, zwei im Westjordanland. Amnesty ReportUkraine23.05.2013 Ukraine 2013 Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet und wurden nicht geahndet. Mängel im Strafrechtssystem führten zu überlangen Untersuchungshaftzeiten und fehlendem Schutz von Häftlingen. Flüchtlinge und Asylsuchende wurden inhaftiert und in Länder abgeschoben, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen waren in Gefahr. Amnesty ReportUkraine08.05.2012 Ukraine 2012 Folter und andere Misshandlungen wurden nach wie vor nicht geahndet. Trotz einer Justizreform gelang es nicht, die Unabhängigkeit der Justiz zu verbessern. Die Rechtsstaatlichkeit wurde untergraben, indem das Strafrechtssystem zu politischen Zwecken benutzt wurde. Asylsuchende waren von Abschiebungen bedroht und hatten keinen Zugang zu einem fairen Asylverfahren. Menschenrechtsverteidiger mussten wegen ihrer Arbeit Strafverfolgung und tätliche Angriffe befürchten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUkraine19.02.2017 Ukraine 2017 Nach wie vor kam es im Osten der Ukraine auf beiden Seiten zu sporadischen Verstößen gegen den vereinbarten Waffenstillstand. Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs.
Amnesty ReportUkraine17.02.2016 Ukraine 2016 Das Jahr 2015 begann mit intensiven Kämpfen zwischen pro-russischen Separatisten und ukrainischen Kräften im Osten des Landes und endete mit sporadischen Verstößen gegen einen brüchigen Waffenstillstand. Beide Konfliktparteien begingen Kriegsverbrechen, die größtenteils straffrei blieben.
Amnesty ReportPalästina08.05.2015 Palästina 2015 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und im Gazastreifen schränkten 2014 die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, nahmen willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und waren nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportPalästina20.05.2017 Palästina 2017 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten auch 2016 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland an der Tagesordnung. Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt und erhielten keine fairen Verfahren. Im Westjordanland wurden Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. Frauen und Mädchen litten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte weiterhin Todesurteile, und die Hamas nahm Hinrichtungen vor. Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen.
Amnesty ReportPalästina08.06.2016 Palästina 2016 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der _Hamas_ im Gazastreifen schränkten 2015 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden.
Amnesty ReportUkraine22.02.2015 Ukraine 2015 Die Gewalt nach den Protesten in der Hauptstadt Kiew und später in der Ostukraine eskalierte zu einem bewaffneten Konflikt unter russischer Beteiligung. Nach wie vor kam es zu Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei, darunter Folter und andere Misshandlungen, sowie zur exzessiven Anwendung von Gewalt bei Demonstrationen. Die dafür Verantwortlichen blieben größtenteils straflos, und Untersuchungen dieser Vorfälle führten zu keinem Ergebnis.
Amnesty ReportPalästina27.05.2013 Palästinensische Gebiete 2013 Sowohl die Palästinensische Behörde (Palestinian Authority - PA) als auch die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen nahmen 2012 willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Dies betraf vor allem die jeweiligen politischen Gegner. In beiden Landesteilen kam es zu Folter und anderen Misshandlungen von Gefangenen durch Sicherheitskräfte, die dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Vier Häftlinge starben unter nicht geklärten Umständen in Gewahrsam - zwei im Gazastreifen, zwei im Westjordanland.
Amnesty ReportUkraine23.05.2013 Ukraine 2013 Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet und wurden nicht geahndet. Mängel im Strafrechtssystem führten zu überlangen Untersuchungshaftzeiten und fehlendem Schutz von Häftlingen. Flüchtlinge und Asylsuchende wurden inhaftiert und in Länder abgeschoben, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen waren in Gefahr.
Amnesty ReportUkraine08.05.2012 Ukraine 2012 Folter und andere Misshandlungen wurden nach wie vor nicht geahndet. Trotz einer Justizreform gelang es nicht, die Unabhängigkeit der Justiz zu verbessern. Die Rechtsstaatlichkeit wurde untergraben, indem das Strafrechtssystem zu politischen Zwecken benutzt wurde. Asylsuchende waren von Abschiebungen bedroht und hatten keinen Zugang zu einem fairen Asylverfahren. Menschenrechtsverteidiger mussten wegen ihrer Arbeit Strafverfolgung und tätliche Angriffe befürchten.