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Amnesty ReportLibyen22.02.2018 Libyen 2017/18 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen und Milizen begingen 2017 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Amnesty ReportSomalia20.05.2017 Somalia 2017 In Süd- und Zentralsomalia dauerte der bewaffnete Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite auch im Jahr 2016 an. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, die Kontrolle über die von ihnen eroberten Gebiete in Süd- und Zentralsomalia zu behaupten. Mehr als 50000 Zivilpersonen wurden durch den bewaffneten Konflikt und andere Gewaltausbrüche getötet, verletzt oder vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportMosambik07.06.2016 Mosambik 2016 Niemand wurde für den Mord an einem Verfassungsrechtler, der erklärt hatte, dass ein Vorschlag der Opposition zur Autonomie der Provinzen verfassungskonform sei, zur Verantwortung gezogen. Zwei Männer wurden von der Staatsanwaltschaft wegen einer die Staatssicherheit gefährdenden Straftat angeklagt, weil sie den ehemaligen Präsidenten Armando Guebuza kritisiert hatten. Es trat ein neues Strafgesetzbuch in Kraft, und mehrere Gesetze, die Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen hatten, wurden verabschiedet. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportPanama08.05.2015 Panama 2015 Dem ehemaligen Präsidenten Manuel Noriega drohten neue Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen während seiner Präsidentschaft und der Tötung eines Soldaten im Jahr 1969. Eine Nationale Sonderkommission für Opfer des Verschwindenlassens war noch nicht eingerichtet worden. Wasserkraftprojekte bedrohten die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Die Behörden verhinderten, dass lokale NGOs Beschwerden über schlechte Haftbedingungen nachgehen konnten. Amnesty ReportMosambik20.05.2017 Mosambik 2017 Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Amtliche Bezeichnung: Republik Mosambik Staats- und Regierungschef: Filipe Jacinto Nyusi [INDEX] Amnesty ReportSomalia09.06.2016 Somalia 2016 In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSomalia23.05.2018 Somalia 2017/18 Eine Dürre in Somalia führte dazu, dass sehr viele Menschen ihre Wohnorte verlassen mussten und eine Hungersnot entstand.
Amnesty ReportLibyen22.02.2018 Libyen 2017/18 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen und Milizen begingen 2017 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße.
Amnesty ReportSomalia20.05.2017 Somalia 2017 In Süd- und Zentralsomalia dauerte der bewaffnete Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite auch im Jahr 2016 an. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, die Kontrolle über die von ihnen eroberten Gebiete in Süd- und Zentralsomalia zu behaupten. Mehr als 50000 Zivilpersonen wurden durch den bewaffneten Konflikt und andere Gewaltausbrüche getötet, verletzt oder vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportMosambik07.06.2016 Mosambik 2016 Niemand wurde für den Mord an einem Verfassungsrechtler, der erklärt hatte, dass ein Vorschlag der Opposition zur Autonomie der Provinzen verfassungskonform sei, zur Verantwortung gezogen. Zwei Männer wurden von der Staatsanwaltschaft wegen einer die Staatssicherheit gefährdenden Straftat angeklagt, weil sie den ehemaligen Präsidenten Armando Guebuza kritisiert hatten. Es trat ein neues Strafgesetzbuch in Kraft, und mehrere Gesetze, die Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen hatten, wurden verabschiedet.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportPanama08.05.2015 Panama 2015 Dem ehemaligen Präsidenten Manuel Noriega drohten neue Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen während seiner Präsidentschaft und der Tötung eines Soldaten im Jahr 1969. Eine Nationale Sonderkommission für Opfer des Verschwindenlassens war noch nicht eingerichtet worden. Wasserkraftprojekte bedrohten die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen. Die Behörden verhinderten, dass lokale NGOs Beschwerden über schlechte Haftbedingungen nachgehen konnten.
Amnesty ReportMosambik20.05.2017 Mosambik 2017 Berichtszeitraum: 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Amtliche Bezeichnung: Republik Mosambik Staats- und Regierungschef: Filipe Jacinto Nyusi [INDEX]
Amnesty ReportSomalia09.06.2016 Somalia 2016 In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten.