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Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt. Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt. Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt. Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten. Amnesty ReportLibyen27.05.2013 Libyen 2013 Bewaffnete Milizen begingen 2012 erneut schwere Menschenrechtsverstöße, wie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und rechtswidrige Tötungen, und gingen dabei straffrei aus. Tausende mutmaßliche Unterstützer der 2011 gestürzten Regierung Mu'ammar al-Gaddafis blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im Gefängnis und hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Die Mehrzahl der Häftlinge wurde in Gewahrsam geschlagen oder anderweitig misshandelt; zahlreiche Menschen starben infolge von Folter. Amnesty ReportTunesien23.05.2013 Tunesien 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Mehrere Personen wurden aufgrund von repressiven Gesetzen, die noch von der vorherigen Regierung erlassen worden waren, strafrechtlich verfolgt. Erneut trafen Berichte ein, denen zufolge die Polizei für Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende verantwortlich war. Amnesty ReportTunesien08.05.2012 Tunesien 2012 Während der wochenlangen Massenproteste, die am 14. Januar 2011 zum Sturz von Präsident Zine el-Abidine Ben 'Ali und seiner Flucht ins Ausland führten, kamen bei Übergriffen der Sicherheitskräfte rund 300 Menschen ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Viele der friedlichen Demonstrierenden starben durch den Einsatz von scharfer Munition seitens der Sicherheitskräfte. Nach Ben 'Alis Sturz begann ein grundlegender Reformprozess: Politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden freigelassen und rechtliche Beschränkungen der Arbeit von politischen Parteien und NGOs gelockert. Die Abteilung für Staatssicherheit (Direction de la sûreté de l'État - DSE) wurde aufgelöst. Diese Einrichtung war berüchtigt für die Folterung von Gefangenen, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Tunesien trat weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen bei. Die neu gewählte Verfassunggebende Versammlung nahm ihre Arbeit auf und begann mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Trotzdem kam es auch weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen die Verschleppung der angekündigten Reformen protestierten. Einige Demonstrierende wurden bei ihrer Festnahme und während der Haft geschlagen oder anderweitig misshandelt. Trotz einiger Fortschritte wurden Frauen auch weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Es gab jedoch keine Berichte über Todesurteile, und es fanden keine Hinrichtungen statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLibyen18.05.2017 Libyen 2017 Sowohl militärische Kräfte der rivalisierenden Regierungen als auch bewaffnete Gruppen begingen 2016 schwere Verletzungen des Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Alle Konfliktparteien verübten wahllose sowie gezielte Angriffe auf Zivilpersonen, die Tausende Menschen zu Binnenvertriebenen machten und zu einer humanitären Krise führten. Da es kein funktionierendes Justizsystem gab, blieben Tausende Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Der Islamische Staat (IS) und andere bewaffnete Gruppen verschleppten, inhaftierten und töteten Zivilpersonen und schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit massiv ein. Frauen waren Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten ausgesetzt, insbesondere durch den IS. Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten wurden Opfer von zeitlich unbegrenzter Inhaftierung, Folter, Misshandlungen und anderen schweren Menschenrechtsverstößen durch Behörden, bewaffnete Gruppen und Schleuser. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt.
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt.
Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt.
Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten.
Amnesty ReportLibyen27.05.2013 Libyen 2013 Bewaffnete Milizen begingen 2012 erneut schwere Menschenrechtsverstöße, wie willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und rechtswidrige Tötungen, und gingen dabei straffrei aus. Tausende mutmaßliche Unterstützer der 2011 gestürzten Regierung Mu'ammar al-Gaddafis blieben ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren im Gefängnis und hatten keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Die Mehrzahl der Häftlinge wurde in Gewahrsam geschlagen oder anderweitig misshandelt; zahlreiche Menschen starben infolge von Folter.
Amnesty ReportTunesien23.05.2013 Tunesien 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Mehrere Personen wurden aufgrund von repressiven Gesetzen, die noch von der vorherigen Regierung erlassen worden waren, strafrechtlich verfolgt. Erneut trafen Berichte ein, denen zufolge die Polizei für Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende verantwortlich war.
Amnesty ReportTunesien08.05.2012 Tunesien 2012 Während der wochenlangen Massenproteste, die am 14. Januar 2011 zum Sturz von Präsident Zine el-Abidine Ben 'Ali und seiner Flucht ins Ausland führten, kamen bei Übergriffen der Sicherheitskräfte rund 300 Menschen ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Viele der friedlichen Demonstrierenden starben durch den Einsatz von scharfer Munition seitens der Sicherheitskräfte. Nach Ben 'Alis Sturz begann ein grundlegender Reformprozess: Politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden freigelassen und rechtliche Beschränkungen der Arbeit von politischen Parteien und NGOs gelockert. Die Abteilung für Staatssicherheit (Direction de la sûreté de l'État - DSE) wurde aufgelöst. Diese Einrichtung war berüchtigt für die Folterung von Gefangenen, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Tunesien trat weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen bei. Die neu gewählte Verfassunggebende Versammlung nahm ihre Arbeit auf und begann mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Trotzdem kam es auch weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen die Verschleppung der angekündigten Reformen protestierten. Einige Demonstrierende wurden bei ihrer Festnahme und während der Haft geschlagen oder anderweitig misshandelt. Trotz einiger Fortschritte wurden Frauen auch weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Es gab jedoch keine Berichte über Todesurteile, und es fanden keine Hinrichtungen statt.