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Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots wurden für verfassungswidrig erklärt und traten nicht in Kraft. Gesetze, die den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) hätten verbessern können, wurden vom Parlament noch nicht verabschiedet. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Amnesty ReportTurkmenistan23.05.2013 Turkmenistan 2013 Ein neues Gesetz über politische Parteien erlaubte eine offizielle politische Opposition. Dennoch litten Regierungskritiker, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger 2012 unvermindert unter Schikanen von staatlicher Seite. Folter und andere Misshandlungen blieben weit verbreitet. Amnesty ReportDom. Rep.22.05.2013 Dominikanische Republik 2013 Die Anzahl rechtswidriger Tötungen durch die Polizei war unverändert hoch. Personen haitianischer Herkunft wurden weiterhin die Ausweispapiere verweigert. Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gaben nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Es wurde befürchtet, dass die vorgeschlagenen Reformen des Strafgesetzbuchs negative Auswirkungen auf Frauenrechte und das Recht auf freie Meinungsäußerung haben könnten. Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt. Amnesty ReportTurkmenistan08.05.2012 Turkmenistan 2012 Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte 2011 fest, dass Folter in Turkmenistan weit verbreitet war. Die Regierung ging im Berichtsjahr unvermindert hart gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor. Amnesty ReportDom. Rep.04.05.2012 Dominikanische Republik 2012 Es gab Berichte über rechtswidrige Tötungen durch die Polizei. In vielen Fällen von Menschenrechtsverletzungen, die der Polizei angelastet wurden, kam es zu keiner Untersuchung. Personen haitianischer Herkunft erhielten weiterhin keine Ausweispapiere. Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gaben nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Amnesty ReportDom. Rep.11.05.2011 Dominikanische Republik 2011 Berichten zufolge verübte die Polizei rechtswidrige Tötungen. Personen haitianischer Herkunft waren weiterhin fest verwurzelter Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen und Kinder war nach wie vor weit verbreitet. 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Amnesty ReportDom. Rep.01.06.2016 Dominikanische Republik 2016 Ein Gesetz zur Reform der Polizei wurde noch nicht verabschiedet. Viele Personen haitianischer Herkunft blieben staatenlos, obwohl ein Gesetz (Gesetz 169-14) eingeführt wurde, das Abhilfe schaffen sollte. Änderungen des Strafgesetzbuchs zur Aufhebung des absoluten Abtreibungsverbots wurden für verfassungswidrig erklärt und traten nicht in Kraft. Gesetze, die den Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sowie von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) hätten verbessern können, wurden vom Parlament noch nicht verabschiedet.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.
Amnesty ReportTurkmenistan23.05.2013 Turkmenistan 2013 Ein neues Gesetz über politische Parteien erlaubte eine offizielle politische Opposition. Dennoch litten Regierungskritiker, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger 2012 unvermindert unter Schikanen von staatlicher Seite. Folter und andere Misshandlungen blieben weit verbreitet.
Amnesty ReportDom. Rep.22.05.2013 Dominikanische Republik 2013 Die Anzahl rechtswidriger Tötungen durch die Polizei war unverändert hoch. Personen haitianischer Herkunft wurden weiterhin die Ausweispapiere verweigert. Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gaben nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Es wurde befürchtet, dass die vorgeschlagenen Reformen des Strafgesetzbuchs negative Auswirkungen auf Frauenrechte und das Recht auf freie Meinungsäußerung haben könnten.
Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt.
Amnesty ReportTurkmenistan08.05.2012 Turkmenistan 2012 Der UN-Ausschuss gegen Folter stellte 2011 fest, dass Folter in Turkmenistan weit verbreitet war. Die Regierung ging im Berichtsjahr unvermindert hart gegen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger vor.
Amnesty ReportDom. Rep.04.05.2012 Dominikanische Republik 2012 Es gab Berichte über rechtswidrige Tötungen durch die Polizei. In vielen Fällen von Menschenrechtsverletzungen, die der Polizei angelastet wurden, kam es zu keiner Untersuchung. Personen haitianischer Herkunft erhielten weiterhin keine Ausweispapiere. Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen gaben nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis.
Amnesty ReportDom. Rep.11.05.2011 Dominikanische Republik 2011 Berichten zufolge verübte die Polizei rechtswidrige Tötungen. Personen haitianischer Herkunft waren weiterhin fest verwurzelter Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen und Kinder war nach wie vor weit verbreitet.