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Amnesty ReportZentralafrikanische Republik08.04.2020 Zentralafrikanische Republik 2019 Bewaffnete Gruppen begingen schwerwiegende Menschenrechtsverstöße, darunter rechtswidrige Tötungen. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik23.05.2018 Zentralafrikanische Republik 2017/18 Außerhalb der Hauptstadt Bangui hatte die Regierung nur minimale Kontrolle. Amnesty ReportNauru23.05.2018 Nauru 2017/18 Flüchtlinge und Asylsuchende saßen weiterhin auf Nauru fest. Sie waren von der australischen Regierung unter Zwang dorthin gebracht worden, obwohl zahlreiche Berichte über physische, psychische und sexualisierte Übergriffe vorlagen. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik21.05.2017 Zentralafrikanische Republik 2017 Der sowohl zwischen bewaffneten Gruppen und Milizen als auch innerhalb dieser Gruppierungen sowie zwischen diesen und internationalen Friedenstruppen ausgetragene Konflikt wütete 2016 weiter und war von gravierenden Verstößen gegen die Menschenrechte einschließlich Verbrechen im Sinne des Völkerrechts begleitet. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um Personen strafrechtlich zu verfolgen, die verdächtigt wurden, Verstöße und Verbrechen nach dem Völkerrecht begangen zu haben. Innerhalb des Landes waren immer noch mehr als 434000 Menschen auf der Flucht und lebten unter harten Bedingungen. Mindestens 2,3 Mio. Menschen waren auf humanitäre Hilfe angewiesen. Es gingen weiterhin Berichte ein, in denen Angehörigen der internationalen Friedenstruppen sexualisierte Gewalt vorgeworfen wurde. Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern. Amnesty ReportGuyana01.06.2016 Guyana 2016 Nach wie vor gaben exzessive Gewalt durch die Polizei, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Diskriminierung und Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle Anlass zur Sorge. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik30.05.2016 Zentralafrikanische Republik 2016 Alle Konfliktparteien waren für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich. Es gelang weder durch Sicherheitsoperationen der internationalen Einsatzkräfte noch durch politische Initiativen wie das Forum für nationale Aussöhnung, das im Mai 2015 in der Hauptstadt Bangui stattfand, die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen zu beenden. Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Page 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen.
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Amnesty ReportZentralafrikanische Republik23.05.2018 Zentralafrikanische Republik 2017/18 Außerhalb der Hauptstadt Bangui hatte die Regierung nur minimale Kontrolle.
Amnesty ReportNauru23.05.2018 Nauru 2017/18 Flüchtlinge und Asylsuchende saßen weiterhin auf Nauru fest. Sie waren von der australischen Regierung unter Zwang dorthin gebracht worden, obwohl zahlreiche Berichte über physische, psychische und sexualisierte Übergriffe vorlagen.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik21.05.2017 Zentralafrikanische Republik 2017 Der sowohl zwischen bewaffneten Gruppen und Milizen als auch innerhalb dieser Gruppierungen sowie zwischen diesen und internationalen Friedenstruppen ausgetragene Konflikt wütete 2016 weiter und war von gravierenden Verstößen gegen die Menschenrechte einschließlich Verbrechen im Sinne des Völkerrechts begleitet. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um Personen strafrechtlich zu verfolgen, die verdächtigt wurden, Verstöße und Verbrechen nach dem Völkerrecht begangen zu haben. Innerhalb des Landes waren immer noch mehr als 434000 Menschen auf der Flucht und lebten unter harten Bedingungen. Mindestens 2,3 Mio. Menschen waren auf humanitäre Hilfe angewiesen. Es gingen weiterhin Berichte ein, in denen Angehörigen der internationalen Friedenstruppen sexualisierte Gewalt vorgeworfen wurde.
Amnesty ReportNauru08.06.2016 Nauru 2016 Es herrschte anhaltende Besorgnis hinsichtlich der fehlenden Unabhängigkeit der Justiz und der Einschränkungen der Meinungsfreiheit. In der von Australien betriebenen Einrichtung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf Nauru blieben weiterhin zahlreiche Menschen untergebracht. Berichten zufolge kam es in dieser Einrichtung zu Fällen sexuellen Missbrauchs und anderen Formen physischer Gewaltanwendung, auch gegenüber Kindern.
Amnesty ReportGuyana01.06.2016 Guyana 2016 Nach wie vor gaben exzessive Gewalt durch die Polizei, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Diskriminierung und Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik30.05.2016 Zentralafrikanische Republik 2016 Alle Konfliktparteien waren für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts einschließlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich. Es gelang weder durch Sicherheitsoperationen der internationalen Einsatzkräfte noch durch politische Initiativen wie das Forum für nationale Aussöhnung, das im Mai 2015 in der Hauptstadt Bangui stattfand, die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen zu beenden.
Amnesty ReportNauru20.05.2017 Nauru 2017 Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien bereiteten weiterhin Grund zur Sorge. Mehreren ehemaligen Parlamentsabgeordneten wurden die Reisepässe entzogen. Auf der Grundlage eines mit Australien geschlossenen Abkommens befanden sich weiterhin Hunderte Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Einrichtung auf Nauru, während andere außerhalb der Einrichtung untergebracht wurden. Im Mai 2016 wurde die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft.