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Amnesty ReportMongolei29.03.2022 Mongolei 2021 Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie wurden dazu benutzt, die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu unterdrücken. Amnesty ReportMongolei23.05.2018 Mongolei 2017/18 Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung wurde die Todesstrafe abgeschafft. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen blieben weiterhin straflos. Amnesty ReportSambia23.05.2018 Sambia 2017/18 Die Behörden gingen hart gegen kritische Bürger wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder oppositioneller Parteien vor. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit unnötiger, exzessiver Gewalt gegen friedlich protestierende Menschen vor und schritt nicht gegen gewalttätiges Vorgehen regierungsfreundlicher Gruppen ein. Der Präsident äußerte scharfe Kritik an der Justiz. Die Versorgung der Landbevölkerung mit Lebensmitteln war auch 2017 unzureichend. Amnesty ReportSambia20.05.2017 Sambia 2017 Die umstrittene Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 war von einer Zunahme der politischen Gewalt geprägt. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt vor, um Treffen oppositioneller Parteien zu unterbinden. Die Behörden griffen hart gegen unabhängige Medien durch und schikanierten Journalisten. Im April kam es zu einer Welle fremdenfeindlicher Gewaltakte gegen Menschen anderer Nationalitäten. Amnesty ReportSambia09.06.2016 Sambia 2016 Auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentliche Ordnung wurde weiterhin die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Journalisten wurden festgenommen, weil sie über mutmaßliche Korruption berichtet hatten. Der Präsident wandelte die Todesurteile von 332 Inhaftierten in lebenslange Haftstrafen um. Amnesty ReportMongolei07.06.2016 Mongolei 2016 Im Dezember 2015 wurde ein neues Strafgesetzbuch erlassen, das im September 2016 in Kraft treten soll und das die Todes-strafe für alle Straftaten aufhebt. Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen, insbesondere bei Verhören durch Ordnungskräfte zur Erzwingung von "Geständnissen", war noch immer an der Tagesordnung. Bewohner städtischer Gebiete waren nach wie vor dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt. Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen. Amnesty ReportSambia08.05.2015 Sambia 2015 Die Menschenrechtslage verschlechterte sich in der Amtszeit von Präsident Sata weiter. Die Aushöhlung von Grundfreiheiten ging mit einem systematischen Vorgehen gegen Regierungsgegner, die Zivilgesellschaft und sexuelle Minderheiten einher. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMongolei28.03.2023 Mongolei 2022 Nichtregierungsorganisationen waren mit neuen Beschränkungen ihrer Aktivitäten konfrontiert.
Amnesty ReportMongolei29.03.2022 Mongolei 2021 Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie wurden dazu benutzt, die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu unterdrücken.
Amnesty ReportMongolei23.05.2018 Mongolei 2017/18 Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs und der neuen Strafprozessordnung wurde die Todesstrafe abgeschafft. Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen blieben weiterhin straflos.
Amnesty ReportSambia23.05.2018 Sambia 2017/18 Die Behörden gingen hart gegen kritische Bürger wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder oppositioneller Parteien vor. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit unnötiger, exzessiver Gewalt gegen friedlich protestierende Menschen vor und schritt nicht gegen gewalttätiges Vorgehen regierungsfreundlicher Gruppen ein. Der Präsident äußerte scharfe Kritik an der Justiz. Die Versorgung der Landbevölkerung mit Lebensmitteln war auch 2017 unzureichend.
Amnesty ReportSambia20.05.2017 Sambia 2017 Die umstrittene Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 war von einer Zunahme der politischen Gewalt geprägt. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt vor, um Treffen oppositioneller Parteien zu unterbinden. Die Behörden griffen hart gegen unabhängige Medien durch und schikanierten Journalisten. Im April kam es zu einer Welle fremdenfeindlicher Gewaltakte gegen Menschen anderer Nationalitäten.
Amnesty ReportSambia09.06.2016 Sambia 2016 Auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentliche Ordnung wurde weiterhin die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Journalisten wurden festgenommen, weil sie über mutmaßliche Korruption berichtet hatten. Der Präsident wandelte die Todesurteile von 332 Inhaftierten in lebenslange Haftstrafen um.
Amnesty ReportMongolei07.06.2016 Mongolei 2016 Im Dezember 2015 wurde ein neues Strafgesetzbuch erlassen, das im September 2016 in Kraft treten soll und das die Todes-strafe für alle Straftaten aufhebt. Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen, insbesondere bei Verhören durch Ordnungskräfte zur Erzwingung von "Geständnissen", war noch immer an der Tagesordnung. Bewohner städtischer Gebiete waren nach wie vor dem Risiko rechtswidriger Zwangsräumungen ausgesetzt.
Amnesty ReportMongolei20.05.2017 Mongolei 2017 Bei der Parlamentswahl im Juni 2016 gewann die wichtigste Oppositionspartei, die Mongolische Volkspartei, die Mehrheit der Mandate. Die neue Regierung verschob die Umsetzung von fünf Gesetzen, die unter der Vorgängerregierung verabschiedet worden waren. Dazu zählte auch ein neues Strafgesetzbuch, mit dem die Todesstrafe abgeschafft werden sollte. Menschenrechtsverteidiger erhielten von der Regierung keinen ausreichenden Schutz vor Drohungen und Angriffen durch staatliche Stellen und nichtstaatliche Akteure. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, insbesondere in Gewahrsam. In der Hauptstadt Ulan-Bator mussten Einwohner nach wie vor rechtswidrige Zwangsräumungen und die Verletzung ihres Rechts auf angemessenes Wohnen befürchten, da die gesetzlichen Bestimmungen nicht den internationalen Menschenrechtsnormen und -standards entsprachen.
Amnesty ReportSambia08.05.2015 Sambia 2015 Die Menschenrechtslage verschlechterte sich in der Amtszeit von Präsident Sata weiter. Die Aushöhlung von Grundfreiheiten ging mit einem systematischen Vorgehen gegen Regierungsgegner, die Zivilgesellschaft und sexuelle Minderheiten einher.