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Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen. Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Amnesty ReportÄquatorialguinea23.05.2018 Äquatorialguinea 2017/18 Menschenrechtsverteidiger waren auch 2017 Repressalien, Einschüchterungsversuchen und willkürlichen Inhaftierungen ausgesetzt. Amnesty ReportSambia23.05.2018 Sambia 2017/18 Die Behörden gingen hart gegen kritische Bürger wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder oppositioneller Parteien vor. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit unnötiger, exzessiver Gewalt gegen friedlich protestierende Menschen vor und schritt nicht gegen gewalttätiges Vorgehen regierungsfreundlicher Gruppen ein. Der Präsident äußerte scharfe Kritik an der Justiz. Die Versorgung der Landbevölkerung mit Lebensmitteln war auch 2017 unzureichend. Amnesty ReportSambia20.05.2017 Sambia 2017 Die umstrittene Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 war von einer Zunahme der politischen Gewalt geprägt. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt vor, um Treffen oppositioneller Parteien zu unterbinden. Die Behörden griffen hart gegen unabhängige Medien durch und schikanierten Journalisten. Im April kam es zu einer Welle fremdenfeindlicher Gewaltakte gegen Menschen anderer Nationalitäten. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. Amnesty ReportSambia09.06.2016 Sambia 2016 Auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentliche Ordnung wurde weiterhin die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Journalisten wurden festgenommen, weil sie über mutmaßliche Korruption berichtet hatten. Der Präsident wandelte die Todesurteile von 332 Inhaftierten in lebenslange Haftstrafen um. Amnesty ReportÄquatorialguinea26.05.2016 Äquatorialguinea 2016 Nachdem es bei der Fußball-Afrikameisterschaft zu Ausschreitungen gekommen war, wurden mehrere hundert Menschen, unter ihnen auch Kinder, willkürlich festgenommen, inhaftiert und mit Schlägen misshandelt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden unterdrückt. Bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen ging die Polizei mit exzessiver Gewalt vor. Oppositionspolitiker wurden in ihre Heimatorte verbannt und durften diese nicht verlassen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportÄquatorialguinea07.04.2021 Äquatorialguinea 2020 Nach wie vor gingen die Behörden mit harter Hand gegen Menschenrechtsverteidiger_innen vor. NGOs wurden an der amtlichen Registrierung gehindert.
Amnesty ReportÄthiopien08.04.2020 Regionalkapitel Afrika 2019 Die Afrikanische Union konnte bis Ende 2019 kein Ende der seit Jahren andauernden bewaffneten Konflikte durchsetzen.
Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage.
Amnesty ReportÄquatorialguinea23.05.2018 Äquatorialguinea 2017/18 Menschenrechtsverteidiger waren auch 2017 Repressalien, Einschüchterungsversuchen und willkürlichen Inhaftierungen ausgesetzt.
Amnesty ReportSambia23.05.2018 Sambia 2017/18 Die Behörden gingen hart gegen kritische Bürger wie Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder oppositioneller Parteien vor. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit unnötiger, exzessiver Gewalt gegen friedlich protestierende Menschen vor und schritt nicht gegen gewalttätiges Vorgehen regierungsfreundlicher Gruppen ein. Der Präsident äußerte scharfe Kritik an der Justiz. Die Versorgung der Landbevölkerung mit Lebensmitteln war auch 2017 unzureichend.
Amnesty ReportSambia20.05.2017 Sambia 2017 Die umstrittene Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 war von einer Zunahme der politischen Gewalt geprägt. Unter Rückgriff auf das Gesetz über die öffentliche Ordnung verletzte die Regierung die Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Die Polizei ging mit exzessiver Gewalt vor, um Treffen oppositioneller Parteien zu unterbinden. Die Behörden griffen hart gegen unabhängige Medien durch und schikanierten Journalisten. Im April kam es zu einer Welle fremdenfeindlicher Gewaltakte gegen Menschen anderer Nationalitäten.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.
Amnesty ReportSambia09.06.2016 Sambia 2016 Auf der Grundlage des Gesetzes über die öffentliche Ordnung wurde weiterhin die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Journalisten wurden festgenommen, weil sie über mutmaßliche Korruption berichtet hatten. Der Präsident wandelte die Todesurteile von 332 Inhaftierten in lebenslange Haftstrafen um.
Amnesty ReportÄquatorialguinea26.05.2016 Äquatorialguinea 2016 Nachdem es bei der Fußball-Afrikameisterschaft zu Ausschreitungen gekommen war, wurden mehrere hundert Menschen, unter ihnen auch Kinder, willkürlich festgenommen, inhaftiert und mit Schlägen misshandelt. Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit wurden unterdrückt. Bei der Auflösung friedlicher Demonstrationen ging die Polizei mit exzessiver Gewalt vor. Oppositionspolitiker wurden in ihre Heimatorte verbannt und durften diese nicht verlassen.