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Amnesty ReportSchweiz28.03.2023 Schweiz 2022 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte in der Schweiz einen Verstoß gegen das Recht auf friedliche Versammlung fest, ein UN-Bericht offenbarte systemischen Rassismus. Amnesty ReportMontenegro28.03.2023 Montenegro 2022 Völkerrechtliche Verbrechen, Folter und Angriffe auf Journalist*innen blieben weiterhin straflos. Amnesty ReportMontenegro29.03.2022 Montenegro 2021 Völkerrechtliche Verbrechen sowie Angriffe auf Journalist_innen blieben weiterhin straflos. Amnesty ReportMontenegro23.05.2018 Montenegro 2017/18 Morde und Angriffe auf Journalisten und Medienschaffende, die in den vergangenen Jahren verübt wurden, blieben unaufgeklärt. Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Amnesty ReportSchweiz23.01.2018 Schweiz 2017/18 Migranten und abgelehnte Asylsuchende wurden unter Verstoß gegen das Non-Refoulement-Prinzip abgeschoben. Amnesty ReportSchweiz20.05.2017 Schweiz 2017 Mit einer Änderung des Asylgesetzes wurde eine kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende eingeführt. Damit waren aber nicht alle Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Rechte von Migranten und Flüchtlingen ausgeräumt. Die Schweizer Behörden schickten Tausende von Asylsuchenden nach Italien zurück. Im September 2016 wurde das neue Nachrichtendienstgesetz in einem Referendum bestätigt. Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen. 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Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Europa und Zentralasien 2022 2022 wird in Europa und Zentralasien als das Jahr in Erinnerung bleiben, in dem Russland eine groß angelegte Militärinvasion in die Ukraine begann.
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Amnesty ReportBrunei Darussalam23.05.2018 Brunei Darussalam 2017/18 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage.
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Amnesty ReportSchweiz20.05.2017 Schweiz 2017 Mit einer Änderung des Asylgesetzes wurde eine kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende eingeführt. Damit waren aber nicht alle Bedenken hinsichtlich der Wahrung der Rechte von Migranten und Flüchtlingen ausgeräumt. Die Schweizer Behörden schickten Tausende von Asylsuchenden nach Italien zurück. Im September 2016 wurde das neue Nachrichtendienstgesetz in einem Referendum bestätigt.
Amnesty ReportBrunei Darussalam15.05.2017 Brunei Darussalam 2017 Mangelnde Transparenz erschwerte eine unabhängige Kontrolle der Menschenrechtslage. Die phasenweise Umsetzung des neuen Strafgesetzbuchs wurde fortgesetzt. Das neue Gesetzbuch, das der Einführung der islamischen Rechtsprechung (Scharia) dient, sieht für eine Reihe von Straftatbeständen die Todesstrafe sowie Körperstrafen vor, die Folter und andere Misshandlungen darstellen. Außerdem enthält es Bestimmungen, die Frauen diskriminieren. Die Einführung der Scharia befindet sich in der zweiten Phase. Straftaten, die danach mit Auspeitschung oder der Todesstrafe zu ahnden sind, wie unwahre Behauptungen (Paragraph 206), das Verspotten von Koranversen oder ihren Überlieferungen, den Hadithen, (Artikel 111) sowie Beihilfe dazu oder der Versuch der Beihilfe, waren noch nicht ins Gesetz aufgenommen. Im Februar 2016 wurde die Einhaltung der Kinderrechte vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft. Der Ausschuss forderte die Regierung auf, Änderungen des Strafgesetzbuchs abzulehnen, welche die Verhängung der Todesstrafe und Körperstrafen gegen Kinder vorsehen. Zudem forderte der Ausschuss eine Erhöhung des Mindestalters für Eheschließungen.