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Junge afro-brasilianische Bewohner von Favelas (städtische Armen-viertel) und marginalisierte Bevölkerungsgruppen waren einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sicherheitskräfte wendeten häufig exzessive oder unnötige Gewalt an, um Proteste zu unterbinden. Landkonflikte und Konflikte über natürliche Ressourcen führten dazu, dass zahlreiche Personen getötet wurden. Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen. Amnesty ReportBrasilien22.05.2013 Brasilien 2013 Das Ausmaß an Gewaltkriminalität blieb hoch. Die Behörden reagierten häufig mit exzessiver Gewaltanwendung und Folter. Junge männliche Afro-Brasilianer waren nach wie vor unverhältnismäßig oft Opfer von Tötungsdelikten. Es gab Berichte über Folter und andere Misshandlungen in den Haftanstalten, in denen grausame, unmenschliche und erniedrigende Bedingungen herrschten. Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik. Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten. Amnesty ReportBrasilien04.05.2012 Brasilien 2012 Trotz einiger bedeutender Fortschritte bei den Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit kam es nach wie vor zu exzessiver Gewaltanwendung, außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter durch Ordnungskräfte. Todesschwadronen und Milizen boten weiterhin Grund zur Sorge. Es gab Berichte über massive Überbelegungen, erniedrigende Bedingungen sowie Folter und andere Misshandlungen in Gefängnissen, Jugendstrafanstalten und Arrestzellen der Polizei. In ländlichen Gebieten führten Konflikte um Grund und Boden zu zahlreichen Tötungen von Landrechtsaktivisten und Umweltschützern. Bewaffnete Wachleute, die von Grundbesitzern angeheuert wurden, griffen auch weiterhin straflos indigene Gemeinschaften und Quilombolas (Angehörige afrikanischstämmiger Gemeinschaften) an. Tausende wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen, mit denen Platz für umfassende Entwicklungsprojekte geschaffen werden sollte. Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet. Amnesty ReportBrasilien11.05.2011 Brasilien 2011 Arme Gemeinden waren 2010 weiterhin einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, zu denen Zwangsräumungen und der fehlende Zugang zu Grundversorgungseinrichtungen gehörten. In einigen Städten sank die Zahl der Tötungsdelikte, doch verstärkten das hohe Maß an Polizei- und Bandengewalt in den Favelas (Elendsvierteln) die Benachteiligung. Folter, Überbelegung und entwürdigende Haftbedingungen bestimmten nach wie vor den Alltag in Gefängnissen und Jugendstrafanstalten. Mangels wirksamer Kontrollen kam es dort zu Unruhen, bei denen zahlreiche Menschen zu Tode kamen. Indigene Gemeinschaften, Quilombolas (Angehörige afrikanischstämmiger Gemeinschaften) und landlose Arbeiter waren im Zusammenhang mit Landstreitigkeiten Drohungen, Einschüchterungsversuchen und Gewalt ausgesetzt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor gefährdet und hatten häufig Schwierigkeiten, staatlichen Schutz zu erwirken. Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBrasilien31.05.2016 Brasilien 2016 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechts-verletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und anderweitige Misshandlung von Häftlingen. Junge afro-brasilianische Bewohner von Favelas (städtische Armen-viertel) und marginalisierte Bevölkerungsgruppen waren einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sicherheitskräfte wendeten häufig exzessive oder unnötige Gewalt an, um Proteste zu unterbinden. Landkonflikte und Konflikte über natürliche Ressourcen führten dazu, dass zahlreiche Personen getötet wurden.
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2013 Usbekistan 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war 2012 stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden weiterhin schikaniert, geschlagen, strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Zwei Menschenrechtsverteidiger kamen aus humanitären Gründen vorzeitig frei, mindestens zehn weitere blieben jedoch in Haft, teilweise unter grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen. Anlass zur Sorge bot weiterhin der häufige Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen, um "Geständnisse" zu erpressen.
Amnesty ReportBrasilien22.05.2013 Brasilien 2013 Das Ausmaß an Gewaltkriminalität blieb hoch. Die Behörden reagierten häufig mit exzessiver Gewaltanwendung und Folter. Junge männliche Afro-Brasilianer waren nach wie vor unverhältnismäßig oft Opfer von Tötungsdelikten. Es gab Berichte über Folter und andere Misshandlungen in den Haftanstalten, in denen grausame, unmenschliche und erniedrigende Bedingungen herrschten.
Amnesty ReportBangladesch22.05.2013 Bangladesch 2013 Im Jahr 2012 sollen etwa 30 außergerichtliche Hinrichtungen vollzogen worden sein. Die Sicherheitskräfte waren an Folter und anderen Misshandlungen sowie mindestens zehn Fällen des Verschwindenlassens beteiligt. Politisch motivierte Gewalt hatte den Tod von mindestens vier Männern zur Folge. Frauen waren weiterhin Opfer unterschiedlicher Arten von Gewalt. Die Regierung gewährte indigenen Gemeinschaften keinen Schutz vor Angriffen durch bengalische Siedler. Mindestens 111 Arbeiter starben bei einem Brand in einer Fabrik.
Amnesty ReportUsbekistan08.05.2012 Usbekistan 2012 Zwei Menschenrechtsverteidiger wurden aus humanitären Gründen 2011 vorzeitig aus der Haft entlassen. Andere gewaltlose politische Gefangene verbüßten weiterhin lange Haftstrafen unter Bedingungen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkamen. Trotz der Verabschiedung neuer Gesetze, die die Behandlung von Inhaftierten verbessern sollten, gab es zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Festgenommenen und Gefängnisinsassen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden noch stärker beschnitten.
Amnesty ReportBrasilien04.05.2012 Brasilien 2012 Trotz einiger bedeutender Fortschritte bei den Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit kam es nach wie vor zu exzessiver Gewaltanwendung, außergerichtlichen Hinrichtungen und Folter durch Ordnungskräfte. Todesschwadronen und Milizen boten weiterhin Grund zur Sorge. Es gab Berichte über massive Überbelegungen, erniedrigende Bedingungen sowie Folter und andere Misshandlungen in Gefängnissen, Jugendstrafanstalten und Arrestzellen der Polizei. In ländlichen Gebieten führten Konflikte um Grund und Boden zu zahlreichen Tötungen von Landrechtsaktivisten und Umweltschützern. Bewaffnete Wachleute, die von Grundbesitzern angeheuert wurden, griffen auch weiterhin straflos indigene Gemeinschaften und Quilombolas (Angehörige afrikanischstämmiger Gemeinschaften) an. Tausende wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen, mit denen Platz für umfassende Entwicklungsprojekte geschaffen werden sollte.
Amnesty ReportBangladesch04.05.2012 Bangladesch 2012 Die Regierung hielt ihre Zusage nicht ein, außergerichtlichen Hinrichtungen ein Ende zu setzen. Angehörige des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), die unter dem Verdacht standen, während des Berichtsjahres mehr als 54 rechtswidrige Tötungen begangen zu haben, wurden weder einem unabhängigen Ermittlungsverfahren unterzogen noch vor Gericht gestellt. Die Regierung unternahm nichts, um ihre neue Politik der Unterstützung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden waren, in die Praxis umzusetzen. Änderungen der für das Internationale Kriegsverbrechertribunal (International Crimes Tribunal) in Bangladesch geltenden Verfahrensregeln verringerten zwar die Möglichkeit unfairer Verfahren gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen für im Jahr 1971 begangene Kriegsverbrechen, schlossen sie aber nicht vollständig aus. Das Recht der in der Bergregion Chittagong Hill Tracts lebenden indigenen Bevölkerung auf ihre Lebensgrundlagen und ihr Land wurde von der Regierung nicht garantiert. Mehr als 49 Personen wurden zum Tode verurteilt und mindestens fünf Männer hingerichtet.
Amnesty ReportBrasilien11.05.2011 Brasilien 2011 Arme Gemeinden waren 2010 weiterhin einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, zu denen Zwangsräumungen und der fehlende Zugang zu Grundversorgungseinrichtungen gehörten. In einigen Städten sank die Zahl der Tötungsdelikte, doch verstärkten das hohe Maß an Polizei- und Bandengewalt in den Favelas (Elendsvierteln) die Benachteiligung. Folter, Überbelegung und entwürdigende Haftbedingungen bestimmten nach wie vor den Alltag in Gefängnissen und Jugendstrafanstalten. Mangels wirksamer Kontrollen kam es dort zu Unruhen, bei denen zahlreiche Menschen zu Tode kamen. Indigene Gemeinschaften, Quilombolas (Angehörige afrikanischstämmiger Gemeinschaften) und landlose Arbeiter waren im Zusammenhang mit Landstreitigkeiten Drohungen, Einschüchterungsversuchen und Gewalt ausgesetzt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor gefährdet und hatten häufig Schwierigkeiten, staatlichen Schutz zu erwirken.
Amnesty ReportUsbekistan11.05.2011 Usbekistan 2011 Es trafen unvermindert Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Zahlreiche Mitglieder islamischer Minderheitengruppen erhielten nach unfairen Verfahren lange Haftstrafen. Menschenrechtsverteidiger wurden weiterhin nach unfairen Gerichtsverfahren inhaftiert. Die Behörden wiesen alle internationalen Forderungen nach einer unabhängigen internationalen Untersuchung der massenhaften Tötung von Demonstrierenden im Jahr 2005 vehement zurück.