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Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportArgentinien01.05.2015 Argentinien 2015 Frauen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich. Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft. Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt. Amnesty ReportAfghanistan21.05.2013 Afghanistan 2013 Tausende Zivilpersonen litten nach wie vor unter gezielten und wahllosen Angriffen bewaffneter oppositioneller Gruppen. Aber auch internationale und afghanische Sicherheitskräfte waren für Todesopfer und Verletzte in der Zivilbevölkerung verantwortlich. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan - UNAMA) wurden 2012 im Zuge des Konflikts mehr als 2700 Zivilpersonen getötet und 4805 verletzt, die überwiegende Mehrheit durch bewaffnete Gruppen. Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportArgentinien03.05.2012 Argentinien 2012 Bei der Untersuchung und Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die in den Jahren der Militärherrschaft (1976-83) begangen wurden, waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Indigenen Bevölkerungsgruppen drohte die Vertreibung von ihrem traditionellen Land. Es war nach wie vor schwierig, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Amnesty ReportAfghanistan03.05.2012 Afghanistan 2012 Im Oktober jährte sich die internationale militärische Intervention in Afghanistan zum zehnten Mal. Die andauernden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der afghanischen Regierung und ihren internationalen Verbündeten auf der einen und den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite forderten immer mehr Opfer in der Zivilbevölkerung. Dadurch sah sich Amnesty International veranlasst, den Internationalen Strafgerichtshof zum wiederholten Mal zur Untersuchung der mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzufordern. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan - UNAMA) kamen 2011 im Zuge des Konflikts 3021 Zivilpersonen ums Leben; für 77% dieser Todesfälle wurden bewaffnete oppositionelle Gruppen verantwortlich gemacht. Die Justizbehörden, die Polizei und die nationalen Streitkräfte begingen immer wieder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Die Geheimdienste nahmen nach wie vor willkürliche Inhaftierungen vor, verbunden mit systematischer Anwendung der Folter und anderer Formen von Misshandlung. Der afghanischen Bevölkerung, insbesondere Frauen und Mädchen, wurden die Rechte auf Gesundheit und auf Bildung vorenthalten. In den Gebieten unter Kontrolle der Taliban und anderer aufständischer Gruppen hatten die meisten Menschen noch immer keinen Zugang zu humanitärer Hilfe. Die beratende Organisation ANSO (Afghanistan NGO Safety Office) dokumentierte 170 Angriffe auf Mitarbeiter von NGOs - 20% mehr als im Vorjahr. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war weit verbreitet und blieb ungestraft, besonders in von Aufständischen kontrollierten Gebieten. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, konnten kaum auf Unterstützung hoffen. Amnesty ReportArgentinien10.05.2011 Argentinien 2011 Frauen und Mädchen, die infolge einer Vergewaltigung schwanger wurden, hatten weiterhin große Schwierigkeiten, legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen zu lassen. Die exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei und inhumane Haftbedingungen in den Gefängnissen boten nach wie vor Anlass zu ernsthafter Besorgnis. 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Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportArgentinien01.05.2015 Argentinien 2015 Frauen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich.
Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft.
Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt.
Amnesty ReportAfghanistan21.05.2013 Afghanistan 2013 Tausende Zivilpersonen litten nach wie vor unter gezielten und wahllosen Angriffen bewaffneter oppositioneller Gruppen. Aber auch internationale und afghanische Sicherheitskräfte waren für Todesopfer und Verletzte in der Zivilbevölkerung verantwortlich. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan - UNAMA) wurden 2012 im Zuge des Konflikts mehr als 2700 Zivilpersonen getötet und 4805 verletzt, die überwiegende Mehrheit durch bewaffnete Gruppen.
Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportArgentinien03.05.2012 Argentinien 2012 Bei der Untersuchung und Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, die in den Jahren der Militärherrschaft (1976-83) begangen wurden, waren erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Indigenen Bevölkerungsgruppen drohte die Vertreibung von ihrem traditionellen Land. Es war nach wie vor schwierig, einen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.
Amnesty ReportAfghanistan03.05.2012 Afghanistan 2012 Im Oktober jährte sich die internationale militärische Intervention in Afghanistan zum zehnten Mal. Die andauernden bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der afghanischen Regierung und ihren internationalen Verbündeten auf der einen und den Taliban und anderen bewaffneten Gruppen auf der anderen Seite forderten immer mehr Opfer in der Zivilbevölkerung. Dadurch sah sich Amnesty International veranlasst, den Internationalen Strafgerichtshof zum wiederholten Mal zur Untersuchung der mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzufordern. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan - UNAMA) kamen 2011 im Zuge des Konflikts 3021 Zivilpersonen ums Leben; für 77% dieser Todesfälle wurden bewaffnete oppositionelle Gruppen verantwortlich gemacht. Die Justizbehörden, die Polizei und die nationalen Streitkräfte begingen immer wieder schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. Die Geheimdienste nahmen nach wie vor willkürliche Inhaftierungen vor, verbunden mit systematischer Anwendung der Folter und anderer Formen von Misshandlung. Der afghanischen Bevölkerung, insbesondere Frauen und Mädchen, wurden die Rechte auf Gesundheit und auf Bildung vorenthalten. In den Gebieten unter Kontrolle der Taliban und anderer aufständischer Gruppen hatten die meisten Menschen noch immer keinen Zugang zu humanitärer Hilfe. Die beratende Organisation ANSO (Afghanistan NGO Safety Office) dokumentierte 170 Angriffe auf Mitarbeiter von NGOs - 20% mehr als im Vorjahr. Gewalt gegen Frauen und Mädchen war weit verbreitet und blieb ungestraft, besonders in von Aufständischen kontrollierten Gebieten. Frauen, die geschlechtsspezifische Gewalt zur Anzeige brachten, konnten kaum auf Unterstützung hoffen.
Amnesty ReportArgentinien10.05.2011 Argentinien 2011 Frauen und Mädchen, die infolge einer Vergewaltigung schwanger wurden, hatten weiterhin große Schwierigkeiten, legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen zu lassen. Die exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei und inhumane Haftbedingungen in den Gefängnissen boten nach wie vor Anlass zu ernsthafter Besorgnis.