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Nach intensiven Verhandlungen genehmigte das Parlament im August die Einrichtung eines ständigen Obersten Gerichtshofs. Die Internationale Juristenkommission (International Commission of Jurists) besuchte die Malediven im September, um über die Reform des Justizsystems zu beraten. Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt. Amnesty ReportLaos10.05.2011 Laos 2011 Die Behörden des Landes verweigerten unabhängigen Beobachtern den uneingeschränkten Zugang zu mehr als 4500 Asylsuchenden und Flüchtlingen der aus Laos stammenden ethnischen Minderheit der Hmong, die im Jahr 2009 gegen ihren Willen von Thailand nach Laos zurückgeführt und dort auf ausgewählten Gebieten angesiedelt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unterlagen Einschränkungen. Politische und gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Mindestens vier Männer wurden trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt. Offizielle Statistiken über Todesurteile blieben unter Verschluss. Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten. Amnesty ReportNordkorea10.05.2011 Korea (Nord) 2011 Menschenrechtsverletzungen waren 2010 nach wie vor weit verbreitet. Dazu zählten massive Beschränkungen der Rechte auf Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit sowie willkürliche Inhaftierungen, Folterungen und andere Misshandlungen, die zum Tod führten, sowie Hinrichtungen. Kritik in jeglicher Form wurde von den Behörden brutal unterdrückt, und die Medien unterlagen einer strengen Kontrolle. Häftlinge mussten Zwangsarbeit verrichten und waren miserablen Haftbedingungen ausgesetzt. Amnesty ReportKambodscha09.05.2011 Kambodscha 2011 Zu den gravierendsten Menschenrechtsverstößen zählten weiterhin rechtswidrige Zwangsräumungen, Landraub und Landkonflikte. Es kam vermehrt zu Protestkundgebungen der betroffenen Familien und Gemeinschaften. Engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger, die für das Recht auf angemessenen Wohnraum eintraten, sahen sich mit gerichtlichen Klagen und Inhaftierungen konfrontiert, die auf fadenscheinigen Anschuldigungen beruhten. Dem Justizwesen und den Gerichten mangelte es weiterhin an Unabhängigkeit. Sie wurden eingesetzt, um die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu unterdrücken. Journalisten, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker waren Angriffen ausgesetzt. Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen gab nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Kaing Guek Eav (alias Duch) war der erste Angeklagte, der von den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Herrschaft der Roten Khmer für schuldig befunden wurde. Amnesty ReportJapan09.05.2011 Japan 2011 Das Untersuchungshaftsystem (daiyo kangoku) blieb weiterhin in Kraft und begünstigte missbräuchliche Verhörmethoden. Die Bewegung, die sich um Entschädigungen für die sogenannten Trostfrauen bemüht, machte spürbare Fortschritte, da mehrere japanische Städte auf die Regierung einwirkten, Überlebenden des "Trostfrauen"-Systems Entschädigungen zu zahlen und sich bei ihnen zu entschuldigen. Die Justizministerin setzte im Juli 2010 eine Arbeitsgruppe über die Todesstrafe ein; indes wurden im selben Monat zwei Personen hingerichtet. Flüchtlinge und Asylsuchende waren nach wie vor in Gefahr, Opfer von Übergriffen zu werden. Ein Mann kam bei seiner Abschiebung ums Leben; zwei Personen in Zuwanderungsgewahrsam verübten Selbstmord. Amnesty ReportIndonesien09.05.2011 Indonesien 2011 Die Sicherheitskräfte folterten Gefangene oder misshandelten sie auf andere Weise. Sie gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor, in einigen Fällen sogar mit Todesfolge. Es waren keine angemessenen Mechanismen zur Rechenschaftslegung vorhanden, die Gerechtigkeit gewährleisten oder als effektive Abschreckung gegen polizeiliche Willkür wirken konnten. Das Strafjustizsystem war nach wie vor nicht dazu geeignet, gegen die anhaltende Straflosigkeit bei aktuellen und zurückliegenden Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. In Gebieten wie Papua und Maluku gab es massive Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Religiöse Minderheiten, Homo- und Bisexuelle sowie Transgender-Personen waren gewalttätigen Übergriffen und Diskriminierung ausgesetzt. Die Müttersterblichkeitsrate war weiterhin eine der höchsten in der Region Ostasien und Pazifik. Im Jahr 2010 erfolgte keine Hinrichtung. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige … Page 30 Page 31 Page 32 Page 33 Aktuelle Seite 34 Page 35 Page 36 Page 37 Page 38 … Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMalediven10.05.2011 Malediven 2011 Der politische Konflikt zwischen dem Präsidenten und der oppositionellen Parlamentsmehrheit wuchs sich im Juni 2010 zu einer Krise aus, und mindestens vier Parlamentsmitglieder wurden inhaftiert. Nach intensiven Verhandlungen genehmigte das Parlament im August die Einrichtung eines ständigen Obersten Gerichtshofs. Die Internationale Juristenkommission (International Commission of Jurists) besuchte die Malediven im September, um über die Reform des Justizsystems zu beraten.
Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt.
Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt.
Amnesty ReportLaos10.05.2011 Laos 2011 Die Behörden des Landes verweigerten unabhängigen Beobachtern den uneingeschränkten Zugang zu mehr als 4500 Asylsuchenden und Flüchtlingen der aus Laos stammenden ethnischen Minderheit der Hmong, die im Jahr 2009 gegen ihren Willen von Thailand nach Laos zurückgeführt und dort auf ausgewählten Gebieten angesiedelt worden waren. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit unterlagen Einschränkungen. Politische und gewaltlose politische Gefangene blieben in Haft. Mindestens vier Männer wurden trotz eines De-facto-Hinrichtungsmoratoriums wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt. Offizielle Statistiken über Todesurteile blieben unter Verschluss.
Amnesty ReportKorea10.05.2011 Korea (Süd) 2011 Die Regierung benutzte zunehmend vage formulierte Gesetze über nationale Sicherheit, Verleumdung und andere Straftatbestände, um ihre Kritiker zu schikanieren und zu unterdrücken. Im Februar 2010 entschied das Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe nicht gegen die Verfassung verstoße. Im Oktober und November führte das Verfassungsgericht Anhörungen zu den Fragen durch, ob Einschränkungen der Arbeitsplatzmobilität von Arbeitsmigranten und die Einberufung zum Militär ohne die Möglichkeit einer Verweigerung aus Gewissensgründen Verletzungen der Grundrechte darstellten.
Amnesty ReportNordkorea10.05.2011 Korea (Nord) 2011 Menschenrechtsverletzungen waren 2010 nach wie vor weit verbreitet. Dazu zählten massive Beschränkungen der Rechte auf Vereinigungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Freizügigkeit sowie willkürliche Inhaftierungen, Folterungen und andere Misshandlungen, die zum Tod führten, sowie Hinrichtungen. Kritik in jeglicher Form wurde von den Behörden brutal unterdrückt, und die Medien unterlagen einer strengen Kontrolle. Häftlinge mussten Zwangsarbeit verrichten und waren miserablen Haftbedingungen ausgesetzt.
Amnesty ReportKambodscha09.05.2011 Kambodscha 2011 Zu den gravierendsten Menschenrechtsverstößen zählten weiterhin rechtswidrige Zwangsräumungen, Landraub und Landkonflikte. Es kam vermehrt zu Protestkundgebungen der betroffenen Familien und Gemeinschaften. Engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger, die für das Recht auf angemessenen Wohnraum eintraten, sahen sich mit gerichtlichen Klagen und Inhaftierungen konfrontiert, die auf fadenscheinigen Anschuldigungen beruhten. Dem Justizwesen und den Gerichten mangelte es weiterhin an Unabhängigkeit. Sie wurden eingesetzt, um die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit zu unterdrücken. Journalisten, Gewerkschafter und Oppositionspolitiker waren Angriffen ausgesetzt. Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen gab nach wie vor Anlass zu größter Besorgnis. Kaing Guek Eav (alias Duch) war der erste Angeklagte, der von den Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia - ECCC) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Herrschaft der Roten Khmer für schuldig befunden wurde.
Amnesty ReportJapan09.05.2011 Japan 2011 Das Untersuchungshaftsystem (daiyo kangoku) blieb weiterhin in Kraft und begünstigte missbräuchliche Verhörmethoden. Die Bewegung, die sich um Entschädigungen für die sogenannten Trostfrauen bemüht, machte spürbare Fortschritte, da mehrere japanische Städte auf die Regierung einwirkten, Überlebenden des "Trostfrauen"-Systems Entschädigungen zu zahlen und sich bei ihnen zu entschuldigen. Die Justizministerin setzte im Juli 2010 eine Arbeitsgruppe über die Todesstrafe ein; indes wurden im selben Monat zwei Personen hingerichtet. Flüchtlinge und Asylsuchende waren nach wie vor in Gefahr, Opfer von Übergriffen zu werden. Ein Mann kam bei seiner Abschiebung ums Leben; zwei Personen in Zuwanderungsgewahrsam verübten Selbstmord.
Amnesty ReportIndonesien09.05.2011 Indonesien 2011 Die Sicherheitskräfte folterten Gefangene oder misshandelten sie auf andere Weise. Sie gingen mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Protestierende vor, in einigen Fällen sogar mit Todesfolge. Es waren keine angemessenen Mechanismen zur Rechenschaftslegung vorhanden, die Gerechtigkeit gewährleisten oder als effektive Abschreckung gegen polizeiliche Willkür wirken konnten. Das Strafjustizsystem war nach wie vor nicht dazu geeignet, gegen die anhaltende Straflosigkeit bei aktuellen und zurückliegenden Menschenrechtsverletzungen vorzugehen. In Gebieten wie Papua und Maluku gab es massive Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Religiöse Minderheiten, Homo- und Bisexuelle sowie Transgender-Personen waren gewalttätigen Übergriffen und Diskriminierung ausgesetzt. Die Müttersterblichkeitsrate war weiterhin eine der höchsten in der Region Ostasien und Pazifik. Im Jahr 2010 erfolgte keine Hinrichtung.