Aktuell Erfolg 19. April 2019

Pauschalverbot aller LGBTI-Veranstaltungen in Ankara aufgehoben

Regenbogenfahne weht in der Luft vor blauem Himmel mit wenigen kleinen Wolken

Ein Verwaltungsgericht in Ankara hat am 19. April 2019 das pauschale Verbot aller Veranstaltungen in der türkischen Hauptstadt mit Bezug zu Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI) aufgehoben. Das Verbot war im November 2017 vor dem Hintergrund des damals geltenden Ausnahmezustands verhängt worden.

Fotis Filippou, Campaigns Director für Europa bei Amnesty International, freut sich: "Das ist ein bedeutender Tag für LGBTI in der Türkei und ein großer Sieg für die LGBTI-Aktivist_innen – wieder einmal hat die Liebe gewonnen. Seit November 2017 wurden LGBTI und ihre Verbündeten rechtswidrig daran gehindert, Veranstaltungen mit LGBTI-Bezug durchzuführen. Wir feiern dieses wichtige Gerichtsurteil – gerade weil im kommenden Monat die CSD-Saison losgeht!"

Die Provinzverwaltung in Ankara hatte die Verhängung dieses empörenden Verbots vor allem damit gerechtfertigt, dass sich einige Leute durch LGBTI-Events provoziert fühlen könnten. Diese Begründung wurde vom Verwaltungsgericht eindeutig abgelehnt. Es sei die Verantwortung des Staates, friedliche Versammlungen zu ermöglichen und zu schützen.

"Das ist nicht nur für LGBTI-Organisationen und Aktivist_innen eine gute Nachricht, sondern auch für alle anderen, deren friedliche Versammlungen widerrechtlich eingeschränkt oder verboten wurden", so Fotis Filippou.

Das Gericht stellte klar, dass unbefristete Pauschalverbote – wie das in Ankara – selbst in Zeiten eines Ausnahmezustands rechtswidrig sind.

"Obwohl der Ausnahmezustand im Juli 2018 wieder aufgehoben wurde, werden friedliche Versammlungen nach wie vor behindert. Wir fordern die Behörden auf, umgehend dafür zu sorgen, dass diese ungerechtfertigten und rechtswidrigen Verbote aufgehoben werden", meinte Fotis Filippou.

Hintergrund

Das Verbot aller LGBTI-Veranstaltungen war am 18. November 2017 im Kontext des damals geltenden Ausnahmezustands von der Provinzverwaltung in Ankara verhängt worden. Die LGBTI-Organisation Kaos GL aus Ankara hatte vor Gericht gefordert, dass das unbefristete Pauschalverbot aufgehoben werden müsse. Im November 2018 wurde der Antrag abgelehnt. Dem daraufhin eingelegten Einspruch gegen das Urteil erster Instanz hat das Verwaltungsgericht jetzt stattgegeben. Diese Entscheidung ist endgültig.

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