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Film ab für die Menschenrechte!
Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis wird seit 1998 alle zwei Jahre verliehen.
© Deutscher Menschenrechtsfilmpreis
Vorhang auf in Nürnberg: Ab sofort können Beiträge für den Deutschen Menschenrechts-Filmpreis eingereicht werden. Der Wettbewerb findet dieses Jahr zum 14. Mal statt. Amnesty International gehört von Beginn an zum Veranstalterkreis.
Von Jürgen Kiontke
Seit 1998 wird der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis verliehen. Im zweijährigen Rhythmus werden dort herausragende Film- und Fernsehproduktionen durch prominent besetzte Jurys ausgewählt. Die Beiträge nehmen sich verschiedenen Menschenrechtsthemen in unterschiedlichen Facetten an. Der Preis würdigt das Engagement von Filmemacher*innen. Ab 1. März bis zum 15. Juni 2024 können Filme in verschiedenen Kategorien eingereicht werden.
Viele Krisen und kriegerische Auseinandersetzungen beherrschen die Gegenwart. Daraus ergeben sich viele Stoffe, denen sich engagierte Regisseur*innen zuwenden. "Gerade hat sich der Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine zum zweiten Mal gejährt, international scheinen Diktaturen auf dem Vormarsch zu sein", beschreibt Klaus Ploth vom Veranstalterkreis, zu dem neben Amnesty International auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Anwaltsverein und weitere Organisationen gehören.
"Die Zukunft von Julien Assange hängt an einem seidenen Faden. In Deutschland und Europa wird über eine noch nie dagewesene Verschärfung des Asylrechts debattiert – das alles zeigt, dass Menschenrechte wie lange nicht mehr unter Druck geraten", sagt Ploth. Für den Veranstalterkreis des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises bedeutet das: "Auf jeden Fall weitermachen. Helfen, Menschenrechtsverletzungen sichtbar zu machen und für Menschenrechtsthemen zu sensibilisieren."
Kategorien
In den folgenden Kategorien können Kino- und Fernsehfilme sowie Webvideos eingereicht werden:
- Langfilm (professionelle Produktionen, ab 46 Minuten Spiellänge)
- Kurzfilm (professionelle Produktionen, bis 45 Minuten Spiellänge)
- Magazin (professionelle Kurzbeiträge, bis 15 Minuten Spiellänge)
- Hochschule (Produktionen von Studierenden, ohne Begrenzung der Spiellänge)
- Non Professional (Produktionen von nicht-kommerziell arbeitenden Filmemacher*innen, ohne Begrenzung der Spiellänge)
Alle Filme müssen nach dem 31. Dezember 2021 fertiggestellt worden sein. Die Arbeiten werden durch mehrere Fachjurys bewertet. Die besten Werke werden im Rahmen der Preisverleihung am 7. Dezember 2024 in der Nürnberger Tafelhalle geehrt. Jede Wettbewerbskategorie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro und einer individuell gestalteten Statue dotiert.
Sonderpreis Bildungsfilm
Zusätzlich wird ein Bildungspreis für einen Film verliehen, der sich in besonderer Weise zum Einsatz in Schule und Bildungsarbeit eignet. Eine direkte Bewerbung in dieser Kategorie ist aber nicht möglich.
Deutscher Menschenrechts-Filmpreis. Einsendeschluss: 15. Juni 2024. Filmanmeldung: www.menschenrechts-filmpreis.de/anmeldung
Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis
Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis ist ein unabhängiger Medienwettbewerb und wird im Rhythmus von zwei Jahren vergeben. Der Preis und wird aktuell von 20 Organisationen der Zivilgesellschaft gestaltet, finanziert und durchgeführt. Zu den Trägern gehören Organisationen der Menschenrechts-, Bildungs-, Kultur- und Medienarbeit, konfessionell geprägte Organisationen, Gewerkschaften sowie Wohlfahrtsverbände und kommunale Einrichtungen. Sie sind geeint im Ziel der Achtung und Wahrung der Menschenrechte. Zudem unterstützen Verbände und Einzelpersonen den Filmwettbewerb.