Aktuell 14. Juli 2015

Sudan: Christinnen droht Auspeitschung wegen "anzüglicher Kleidung"

Freispruch statt Auspeitschung!

Freispruch statt Auspeitschung!

12. Juli 2015 – In der sudanesischen Hauptstadt Khartum wurden zehn christliche Frauen festgenommen und wegen des Tragens "anzüglicher Kleidung" angeklagt. Sollte man sie schuldig sprechen, drohen ihnen jeweils 40 Peitschenhiebe. Amnesty International fordert, dass die Frauen sofort freigelassen und die gegen sie erhobenen Anklagen fallengelassen werden.

Die sudanesische Polizei für öffentliche Ordnung (Public Order Police) hatte am 25. Juni zwölf Frauen vor der Baptisten-Kirche in Khartum Bahri festgenommen, wo sie an einer kirchlichen Zeremonie teilgenommen hatten.

Die Studentinnen im Alter zwischen 17 und 23 Jahren sind alle Christinnen und kommen ursprünglich aus den Nuba-Bergen, einem Kriegsgebiet im Bundesstaat Süd-Kordofan. Bei ihrer Festnahme trugen einige von ihnen Hosen, andere trugen Röcke. Zwei Frauen wurden zu einem späteren Zeitpunkt wieder freigelassen. Gegen die übrigen zehn Frauen wurde Anklage erhoben. Sie müssen zwischen dem 13. und 17. Juli vor Gericht erscheinen. Sollte man sie schuldig sprechen, könnten ihnen jeweils 40 Peitschenhiebe drohen.

Sarah Jackson, stellvertretende Regionaldirektorin für Ostafrika bei Amnesty International, erklärte: "Es ist unfassbar, dass diese Frauen ausgepeitscht werden könnten, nur weil sie sich dazu entschieden haben, einen Rock oder eine Hose zu tragen. Das Gesetz über die öffentliche Ordnung wird in diskriminierender und völlig unverhältnismäßiger Weise angewandt und verletzt Frauenrechte. Der Sudan muss die gegen die Frauen erhobenen Anklagen fallenlassen und sie sofort freilassen. Ein Rocksaum ist kein Verbrechen."

Amnesty International fordert die Behörden im Sudan darüber hinaus auf, dafür zu sorgen, dass das Tragen von "anstößiger Kleidung" nicht länger als Straftat betrachtet wird, wie es Artikel 152 des sudanesischen Strafgesetzbuchs von 1991 derzeit besagt.

Mit diesem Artikel erhält die Polizei für öffentliche Ordnung weitreichende Befugnisse, Personen festzunehmen, die "anzügliche Kleidung" tragen. Bei einem Schuldspruch gemäß Artikel 152 drohen den Betroffenen 40 Peitschenhiebe, eine Geldstrafe oder beides.

Bei den zehn Frauen handelt es sich um:

· Fardos Al Toum, 19 Jahre (Sie erschien am 6. Juli in Kleidung vor Gericht, die der Richter ebenfalls als "anstößig" betrachtete, und wurde zu einer Geldstrafe von etwa 80 Euro oder einem Monat Haft verurteilt.)
· Ishraga James, 20 Jahre
· Uthan Omer Eljaily, 22 Jahre
· Mawahib Suleiman, 19 Jahre
· Seema Ali Osman, 20 Jahre
· Inas Mohamad Elkomani, 23 Jahre
· Rehab Omer Kakoum, 18 Jahre
· Nasra Omera Kakoum, 20 Jahre
· Wigdan Abdallah Salih
· und eine 17 jährige Studentin, deren Name nicht bekannt ist (Sie wurde an ein Jugendgericht überstellt.)

Mit Ausnahme der 17-jährigen Studentin müssen die Frauen am 13., 16. und 17. Juli vor Gericht erscheinen.

Werden Sie aktiv! Beteiligen Sie sich an der "Urgent Action" von Amnesty International und forden Sie die Freilassung der zehn Frauen!

Hier geht es zur "Urgent Action" - jetzt mitmachen!

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Sudan Aktuell Frauen

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