Amnesty Report 2014/2015: Asien und Pazifik
Überblick
Asien und die Pazifikregion nehmen die Hälfte der Erde ein und beherbergen mehr als 50% der Weltbevölkerung, darunter viele junge Menschen. Die politische und wirtschaftliche Stärke Asiens wächst seit Jahren, was dazu führt, dass sich die globale Verteilung von Macht und Reichtum sehr schnell verändert. China und die USA konkurrieren um Einfluss. Von zentraler Bedeutung ist aber auch das Verhältnis zwischen den asiatischen Großmächten Indien, China und der Südostasiatischen Staatengemeinschaft (ASEAN). Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte müssen vor diesem Hintergrund betrachtet werden.
Es gab 2014 vereinzelt positive Entwicklungen, wie Wahlsiege von Regierungen, die Verbesserungen hinsichtlich der Menschenrechte versprachen, insgesamt überwogen jedoch die Rückschritte. Die Lage war geprägt von Straflosigkeit, anhaltender Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen, der ungebrochenen Anwendung von Folter und Todesstrafe, massiven Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, der Unterdrückung der Zivilgesellschaft sowie Drohungen gegen Menschenrechtsverteidiger und Journalisten. Beunruhigend war auch die zunehmende Diskriminierung und Intoleranz gegenüber ethnischen und religiösen Minderheiten. Von staatlicher Seite wurde dies nicht entschieden bekämpft, sondern zum Teil unterstützt. In einigen asiatischen Ländern gab es 2014 weiterhin bewaffnete Konflikte, vor allem in Afghanistan, den Stammesgebieten Pakistans sowie in Myanmar und Thailand.
Die Vereinten Nationen veröffentlichten einen umfassenden Bericht zur Menschenrechtssituation in der Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea), der die systematische Verletzung fast aller Menschenrechte detailliert darstellte. Nach wie vor waren dort Hunderttausende Menschen in Gefangenenlagern und anderen Einrichtungen inhaftiert. Viele von ihnen waren nie wegen einer international anerkannten Straftat angeklagt oder verurteilt worden. Ende 2014 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution zu Nordkorea, und im Sicherheitsrat wurde die dortige Menschenrechtslage erörtert.
Für Flüchtlinge und Asylsuchende war die Situation weiterhin sehr schwierig. Malaysia, Australien und andere Länder verstießen gegen den internationalen Grundsatz des Non-Refoulement, indem sie Flüchtlinge und Asylsuchende in Länder abschoben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.
In vielen asiatischen Ländern wurde nach wie vor die Todesstrafe verhängt. Im Dezember 2014 verübten die pakistanischen Taliban ein Attentat auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar, bei dem 149 Menschen getötet wurden, darunter 132 Minderjährige. Es war der Terroranschlag mit den meisten Todesopfern in der Geschichte Pakistans. Als Reaktion darauf hob die Regierung ein Hinrichtungsmoratorium auf und ließ umgehend sieben Männer hinrichten, die zuvor wegen anderer terroristischer Straftaten verurteilt worden waren. Der Premierminister kündigte an, Terrorverdächtige künftig vor Militärgerichte zu stellen, was Anlass zu weiteren Befürchtungen gab, dass sie kein faires Verfahren bekommen würden.
Homosexualität war in vielen Ländern Asiens weiterhin strafbar. In Indien gewährte der Oberste Gerichtshof Transgendern rechtliche Anerkennung, und in Malaysia erklärte das Berufungsgericht ein Gesetz, das Transvestismus unter Strafe stellte, für verfassungswidrig. Es gingen jedoch weiterhin Berichte über Drangsalierungen und Gewalt gegen Transgender ein.
Zu den positiven Entwicklungen zählte, dass junge Menschen aufgrund preisgünstiger Kommunikationstechnologien Netzwerke knüpften und sich verstärkt engagierten. Ihre Forderungen nach mehr Rechten führten in vielen Ländern allerdings dazu, dass die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit beschnitten und versuchten, das zivilgesellschaftliche Engagement zu ersticken.
Verstärktes zivilgesellschaftliches Engagement
Junge Menschen nutzten Kommunikationstechnologien und soziale Medien, um gemeinsam ihre Rechte einzufordern. 2014 war in den Ländern Asiens ein zunehmendes gesellschaftliches Engagement zu verzeichnen. An der Spitze dieser Bewegungen standen häufig Frauen.
Oftmals bildeten Wahlen den Anlass dafür, dass Menschen ihre Sorgen äußerten und Veränderungen forderten. Die indonesischen Präsidentschaftswahlen im Juli 2014 gewann Joko Widodo, der im Wahlkampf versprochen hatte, die Menschenrechte zu stärken. In Fidschi fanden im September zum ersten Mal seit dem Militärputsch im Jahr 2006 Wahlen statt. Sie verliefen friedlich und lösten eine lebhafte Debatte in der Gesellschaft und in den Medien aus, obwohl die Meinungsfreiheit weiterhin stark eingeschränkt war. In der kambodschanischen Hauptstadt Phnom Penh waren friedliche Proteste Ende 2014 beinahe alltäglich, nachdem ein Jahr zuvor Wahlen und Massendemonstrationen stattgefunden hatten.
Politisch engagierte Bürger und Menschenrechtsverteidiger schlossen sich immer häufiger zusammen, um Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen. In Myanmar nahmen Bewohner der Gemeinde Michaungkan im März 2014 ihre Proteste wieder auf und veranstalteten in der Nähe des Rathauses von Rangun einen Sitzstreik, weil die Behörden nichts getan hatten, um ihren Landkonflikt zu lösen.
Engagierte Bürger, die für die Menschenrechte eintraten, suchten zunehmend Unterstützung auf internationaler Ebene. Die vietnamesischen Behörden erlaubten Amnesty International zum ersten Mal seit mehr als 20 Jahren einen Besuch im Land. Obwohl es mehrere neue Gruppen gab und Menschenrechtsverteidiger ihr Recht auf Meinungsfreiheit zunehmend in Anspruch nahmen, waren sie weiterhin harten Zensurmaßnahmen und Strafen ausgesetzt. Im April und Juni 2014 wurden in Vietnam zwar sechs Dissidenten vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen, mindestens 60 gewaltlose politische Gefangene befanden sich jedoch weiterhin in Haft.
In der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong begannen im September 2014 Massendemonstrationen für ein allgemeines Wahlrecht, die vor allem von Studierenden angeführt wurden. In ganz China wurden daraufhin etwa 100 Aktivisten festgenommen, weil sie die Proteste in Hongkong unterstützt hatten. Ende 2014 befanden sich noch 31 von ihnen in Gewahrsam.
Unterdrückung Andersdenkender
Angesichts wachsenden zivilgesellschaftlichen Engagements begannen staatliche Stellen in vielen asiatischen Ländern, die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung zu unterdrücken. Die chinesischen Behörden verschärften 2014 ihr Vorgehen gegen Proteste engagierter Bürger. Personen, die dem losen Aktivistennetzwerk "Neue Bürgerbewegung" zugerechnet wurden, erhielten Haftstrafen von zwei bis sechseinhalb Jahren. Die Menschenrechtsverteidigerin Cao Shunli starb im März 2014 in einem Krankenhaus, nachdem man ihr in der Haft die notwendige medizinische Behandlung verweigert hatte.
In Nordkorea gab es keine unabhängigen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Zeitungen oder politischen Parteien. Nordkoreaner mussten sich von Ordnungskräften durchsuchen lassen und konnten bestraft werden, wenn sie ausländische Medienerzeugnisse lasen, sahen oder hörten.
Militär und Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein, um kritische Stimmen noch stärker zu unterdrücken. In Kambodscha reagierten die Sicherheitskräfte auf friedliche Proteste mit unangemessener Gewalt. Sie gingen u.a. mit scharfer Munition gegen Demonstrationen von Beschäftigten der Textilindustrie vor und töteten dabei im Januar mehrere Personen. Aktivisten, die sich auf friedliche Weise für menschenwürdiges Wohnen einsetzten, wurden inhaftiert. Der Putsch in Thailand im Mai 2014 und die Verhängung des Kriegsrechts führten dazu, dass viele Menschen willkürlich festgenommen wurden. Politische Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen wurden verboten, und Zivilpersonen wurden vor Militärgerichte gestellt, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, Rechtsmittel einzulegen.
Auch Gesetze wurden dazu benutzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken. In Malaysia bezogen sich die Behörden auf das aus der Kolonialzeit stammende Gesetz gegen staatsgefährdende Aktivitäten, um gegen Menschenrechtsverteidiger, oppositionelle Politiker, Universitätsdozenten, Studierende sowie einen Journalisten strafrechtlich vorzugehen, sie anzuklagen und zu inhaftieren. Medienunternehmen und Verlage sahen sich mit drastischen Auflagen konfrontiert. So benötigten sie für gedruckte Publikationen Genehmigungen, die vom Innenministerium willkürlich widerrufen werden konnten. Unabhängige Medien hatten Schwierigkeiten, die entsprechenden Lizenzen zu erhalten.
In Indonesien wurden nach wie vor friedliche, politisch engagierte Bürger festgenommen und inhaftiert, insbesondere in Gebieten wie Papua und Maluku, in denen es eine lange Tradition von Unabhängigkeitsbestrebungen gab. In Myanmar waren die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit weiterhin stark eingeschränkt. Zahlreiche Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, politisch engagierte Bürger und auch Bauern wurden allein wegen der friedlichen Wahrnehmung dieser Rechte festgenommen und inhaftiert.
In einigen asiatischen Ländern waren Menschenrechtsverteidiger durchgehend schweren Repressalien ausgesetzt. In Sri Lanka wies ein Schreiben des Verteidigungsministeriums alle NGOs an, künftig keine Pressekonferenzen mehr abzuhalten und keine Pressemitteilungen mehr herauszugeben. Das Klima der Angst und Repression wurde damit noch weiter verschärft. Bereits zuvor waren Journalisten und Menschenrechtsverfechter immer wieder tätlichen Angriffen, Morddrohungen und politisch motivierten Anklagen ausgesetzt.
Auch Gewerkschaften wurden in ihrer Arbeit immer weiter eingeschränkt. In Südkorea wurde der Gewerkschaftsführer Kim Jung-woo zu zehn Monaten Haft verurteilt, weil er versucht hatte, Beamte der Stadtverwaltung von Seoul daran zu hindern, Zelte einer Protestveranstaltung und einen Gedenkaltar abzubauen. Ihm könnte sogar noch eine höhere Strafe drohen, weil die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat. Auch gegen Gewerkschaften wurden Verfahren eingeleitet, und staatliche Stellen versuchten, einigen größeren Gewerkschaften die Zulassung zu entziehen.
Beunruhigend war auch, dass politisch motivierte Angriffe auf Journalisten zunahmen. In Pakistan wurden mindestens acht Journalisten im Zuge ihrer Berufsausübung getötet. Damit war das Land eines der weltweit gefährlichsten für Medienschaffende. In Afghanistan erhöhte sich 2014 die Zahl der getöteten Journalisten, besonders gefährdet waren diejenigen, die über die Präsidentschaftswahlen berichteten. Auf den Malediven wurden mehrere Journalisten von Tätern angegriffen, die straflos ausgingen.
Es gab zahlreiche Hinweise darauf, dass Medien zunehmend unter Druck gerieten. In Sri Lanka wurde die Zeitung Uthayan geschlossen, und staatliche Stellen schüchterten Journalisten weiterhin ein. In Bangladesch wurden Blogger und Menschenrechtsverteidiger festgenommen, vor Gericht gestellt und inhaftiert. In Pakistan wurde Fernsehsendern die Lizenz entzogen. In China versuchten staatliche Zensoren, Fotos und alle positiven Äußerungen über die Demonstrationen für mehr Demokratie in den Online-Medien zu unterbinden. Fernsehsender und Zeitungen durften nur Nachrichten veröffentlichten, die von der Regierung genehmigt waren.
Folter und andere Misshandlungen
In vielen Ländern Asiens waren die Regierungen weiterhin für Folter und andere Misshandlungen verantwortlich.
Auf den Philippinen wurde Folter durch die Polizei nur in den seltensten Fällen untersucht und bestraft. Obwohl das Land zwei wichtige internationale Abkommen gegen Folter ratifiziert hat, setzten Polizeibeamte weiterhin brutale Prügel, Elektroschocks und Waterboarding ein, um Geld oder "Geständnisse" zu erpressen. Im Dezember 2014 veröffentlichte Amnesty International den Bericht "Polizeifolter auf den Philippinen" (Above the Law: Police Torture in the Philippines). Er dokumentiert die Folterpraxis der Polizei, die aufgrund des herrschenden Klimas der Straflosigkeit unkontrolliert vor sich geht.
China konnte seine Stellung als bedeutender Hersteller und Exporteur einer immer größeren Palette von Ausrüstungsgegenständen für Sicherheitskräfte 2014 festigen. Dazu zählten sowohl Gegenstände für eindeutig rechtswidrige Polizeieinsätze, wie elektrische Schlagstöcke und mit Gewichten beschwerte Fußfesseln, als auch solche, die gesetzeskonform eingesetzt werden können, mit denen sich jedoch auch leicht Missbrauch betreiben lässt, wie Tränengas. Folter und andere Misshandlungen waren in China unvermindert an der Tagesordnung. Im März wurden vier Rechtsanwälte, die Folterberichten nachgingen, welche ein Schulungszentrum für Rechtserziehung in Jiansanjiang in der Provinz Heilongjiang betrafen, selbst willkürlich festgenommen und gefoltert. Ein Anwalt berichtete, man habe ihm eine Kapuze über den Kopf gestülpt, ihm die Hände hinter dem Rücken gefesselt und ihn an den Handgelenken aufgehängt, während Polizisten ihn verprügelten.
In Nordkorea wurden weiterhin Hunderttausende Menschen in politischen Straflagern und anderen Hafteinrichtungen festgehalten. Sie erlitten dort schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter und andere Misshandlungen oder wurden Opfer außergerichtlicher Hinrichtungen.
Mechanismen und Behördenstellen, die Foltervorwürfe untersuchen und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen sollten, erfüllten ihre Aufgabe in vielen Ländern Asiens nur unzureichend. Folteropfer und ihre Angehörigen erfuhren meist keine Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. In Afghanistan wurde der Geheimdienst nach wie vor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht, darunter Folter und Verschwindenlassen. In Sri Lanka waren Inhaftierte weiterhin häufig Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt.
In Indien stellten übermäßig lange Untersuchungshaftzeiten und eine starke Überbelegung der Gefängnisse ein gravierendes Problem dar. Verschärft wurde die Situation durch willkürliche Inhaftierungen, schleppende Ermittlungen und Prozesse, fehlende Angebote der Rechtshilfe und unzureichende Schutzmechanismen. Der Oberste Gerichtshof wies die Bezirksrichter an, herauszufinden, welche Untersuchungshäftlinge bereits mehr als die Hälfte des Strafmaßes verbüßt hatten, das ihnen im Falle einer Verurteilung drohen würde, und diese umgehend freizulassen.
In Japan erlaubte das Untersuchungshaftsystem daiyo kangoku der Polizei, Straftatverdächtige bis zu 23 Tage lang festzuhalten, bevor Anklage erhoben wurde. Dies begünstigte den Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen bei Verhören, um "Geständnisse" zu erpressen. Das Land unternahm keine Schritte, um dieses System abzuschaffen oder gemäß internationalen Standards zu reformieren. Aus Thailand gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen in Militär- und Polizeigewahrsam ein.
Bewaffnete Konflikte
In Afghanistan wurde 2014 der NATO-geführte Einsatz nach 13 Jahren offiziell beendet. Man verständigte sich jedoch darauf, einen Teil der internationalen Truppen zunächst noch im Land zu belassen. Bewaffnete Gruppen verübten weiterhin zahlreiche Menschenrechtsverstöße. Die Zahl der Angriffe war im ersten Halbjahr 2014 so hoch wie nie zuvor. In Pakistan ging der interne bewaffnete Konflikt in den Stammesgebieten weiter. Im Juni startete die Armee eine umfassende Militäroffensive in Nord-Waziristan, und die USA nahmen die Drohnenangriffe wieder auf. Im Dezember 2014 ereignete sich das schwerste Attentat in der Geschichte des Landes, als pakistanische Taliban eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar angriffen, gezielt auf Lehrer und Schüler schossen und sich in die Luft sprengten. Dabei wurden 149 Menschen getötet, darunter 132 Kinder, und zahlreiche weitere Personen verletzt.
In Myanmar ging der bewaffnete Konflikt im Staat Kachin und im Norden des Staates Shan in sein viertes Jahr. Beide Konfliktparteien waren für rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen sowie Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt verantwortlich und verstießen damit gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen. In Thailand gab es weiterhin bewaffnete Auseinandersetzungen in den drei südlichen Provinzen Pattani, Yala, Narathiwat sowie in Teilen Songkhlas. Während die Sicherheitskräfte rechtswidrige Tötungen sowie Folter und andere Misshandlungen begangen haben sollen, wurden bewaffneten Gruppen gezielte Angriffe auf Zivilpersonen zugeschrieben, die das ganze Jahr über stattfanden, wie Bombenanschläge auf öffentliche Plätze.
Straflosigkeit
Ein Thema, das so gut wie alle asiatischen Staaten betraf, war die anhaltende Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen. Dies galt sowohl für die Gegenwart als auch für die Vergangenheit und nicht zuletzt für bewaffnete Konflikte. In Indien gelang es den Behörden oft nicht, Straftaten gegen die eigenen Staatsbürger zu verhindern. In einigen Fällen waren sie sogar selbst daran beteiligt. Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen zogen häufig keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Das überlastete indische Strafjustizwesen trug dazu bei, dass Opfer von Misshandlungen keine Gerechtigkeit erfuhren und Beschuldigte keinen fairen Prozess erhielten. Die Gewalt bewaffneter Gruppen brachte weiterhin Zivilpersonen in Gefahr.
In einigen Fällen gab es 2014 Verurteilungen und Gefängnisstrafen für frühere Vergehen. Die Außerordentlichen Kammern der Kambodschanischen Gerichte (Rote-Khmer-Tribunal) sprachen Nuon Chea, den ehemals zweithöchsten Funktionär der Roten Khmer, und Khieu Samphan, den ehemaligen Staatschef des Regimes, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig und verurteilten beide zu lebenslanger Haft. Auf den Philippinen wurde im August der pensionierte General Jovito Palparan festgenommen und wegen Entführung und illegaler Inhaftierung von Studierenden angeklagt.
In Indonesien forderten Opfer von Menschenrechtsverletzungen weiterhin Gerechtigkeit, Wahrheit und Wiedergutmachung für Völkerrechtsverbrechen, die unter der Herrschaft des ehemaligen Präsidenten Haji Mohamed Suharto (1965–98) und während der anschließenden Reformasi-Periode verübt wurden. Hinsichtlich der zahlreichen Fälle mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen, die die indonesische Menschenrechtskommission (Komnas HAM) der Generalstaatsanwaltschaft vorgelegt hatte, waren seit einer vorläufigen Untersuchung keine weiteren Fortschritte mehr zu verzeichnen.
Im Falle Sri Lankas setzte der UN-Menschenrechtsrat 2014 eine internationale Kommission ein, um Berichten über Kriegsverbrechen während des Bürgerkriegs nachzugehen. Vertreter und Unterstützer der Regierung warnten Menschenrechtsverteidiger, Kontakt zu der Kommission aufzunehmen oder zu den Ermittlungen beizutragen. In Nepal verabschiedete das Parlament ein Gesetz zur Einrichtung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission sowie einer Kommission zu Fällen "verschwundener" Personen. Beide waren befugt, selbst in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen Amnestien zu empfehlen, obwohl der Oberste Gerichtshof im Januar 2014 entschieden hatte, dass eine ähnliche Verordnung aus dem Jahr 2013, die ebenfalls eine Befugnis für Amnestieempfehlungen enthalten hatte, gegen internationale Menschenrechtsnormen und den Geist der Übergangsverfassung von 2007 verstieß.
Flüchtlinge und Migranten
Mehrere asiatische Länder verstießen 2014 gegen den internationalen Grundsatz des Non-Refoulement (Abschiebungsverbot), indem sie Flüchtlinge und Asylsuchende in Länder abschoben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten. Die malaysischen Behörden schoben im Mai zwei Flüchtlinge und einen Asylsuchenden, die unter dem Schutz des UNHCR standen, trotz drohender Folter nach Sri Lanka ab. Sri Lanka inhaftierte Asylsuchende und schob sie ab, ohne ihren Asylanspruch angemessen zu prüfen.
Nach Angaben des UNHCR stellten afghanische Staatsbürger 2014 einen hohen Anteil der Flüchtlinge weltweit. Allein die Nachbarländer Iran und Pakistan beherbergten 2,7 Mio. afghanische Flüchtlinge. Im März sprach der UNHCR von 659961 afghanischen Binnenvertriebenen, die wegen des bewaffneten Konflikts, der sich verschärfenden Sicherheitslage oder aufgrund von Naturkatastrophen ihre Heimatorte verlassen hatten. Es gab Befürchtungen, dass die Zahl der Vertriebenen nach der vollständigen Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanischen Streitkräfte Ende 2014 noch zunehmen könnte, da Aufständische um die Vormacht in Gebieten kämpften, die zuvor unter der Kontrolle der internationalen Streitkräfte gestanden hatten.
In China waren Wanderarbeiter von Diskriminierung betroffen. Eine Änderung des Systems der Haushaltsregistrierung (Hukou) machte es zwar für die Landbevölkerung einfacher, in kleine oder mittelgroße Städte zu ziehen. Schulbesuch, Gesundheitsversorgung und andere staatliche Leistungen blieben jedoch an den Hukou-Status geknüpft, wodurch es weiterhin zu einer Ungleichbehandlung kam. Das Hukou-System zwang viele Wanderarbeiter dazu, ihre Kinder in ihren Heimatdörfern zurückzulassen.
In zahlreichen Ländern wurden Arbeitsmigranten weiterhin misshandelt und diskriminiert. In Hongkong begann Ende 2014 ein aufsehenerregender Prozess, der drei indonesische Hausangestellte betraf. Ihrer früheren Arbeitgeberin wurden 21 Anklagepunkte zur Last gelegt, darunter schwere vorsätzliche Körperverletzung und nicht ausgezahlte Löhne. Im Oktober veröffentlichte Amnesty International einen Bericht über Arbeitsmigranten in der südkoreanischen Landwirtschaft, die unter dem System der Arbeitsgenehmigungen (Employment Permit System) exzessive Arbeitszeiten und Unterbezahlung erdulden mussten. Sie berichteten außerdem, dass man ihnen ihren Anspruch auf einen bezahlten freien Tag pro Woche sowie ihren Jahresurlaub verweigere und ihre Arbeitskraft illegal weitervermittle. Ihre Lebensbedingungen waren armselig. Viele wurden zudem am Arbeitsplatz aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert.
Australien behielt seine harte Gangart gegenüber Asylsuchenden bei. Personen, die in Booten ankamen, wurden entweder in das Land zurückgeschickt, aus dem sie aufgebrochen waren, in Hafteinrichtungen auf der zu Papua-Neuguinea gehörenden Insel Manus beziehungsweise nach Nauru gebracht oder in Australien selbst inhaftiert.
Wachsende Intoleranz
Es gab 2014 deutliche Hinweise darauf, dass in den Ländern Asiens die Diskriminierung und Intoleranz gegenüber ethnischen und religiösen Minderheiten zunahm. Von staatlicher Seite wurde dies nicht entschieden bekämpft, sondern vereinzelt unterstützt. In Pakistan bestand nach wie vor ein enger Zusammenhang zwischen den Blasphemiegesetzen und Gewalttaten selbsternannter Religionsverteidiger. In einigen Fällen war die Polizei darüber informiert, dass Personen der Blasphemie bezichtigt und bedroht wurden, leitete jedoch keine entsprechenden Maßnahmen zu deren Schutz ein. Auch in Indonesien förderten die Blasphemiegesetze ein Klima der Intoleranz. Im November 2014 forderte Amnesty International die indonesische Regierung auf, die Blasphemiegesetze abzuschaffen und alle Gefangenen, die auf ihrer Grundlage inhaftiert waren, unverzüglich freizulassen.
Es gab nach wie vor sehr viele religiös oder ethnisch motivierte gewaltsame Angriffe. Gleichzeitig war ein völliges Versagen der Regierungen festzustellen, die zunehmende Intoleranz gegenüber religiösen und ethnischen Minderheiten zu bekämpfen. In Myanmar und Sri Lanka unternahmen die Regierungen trotz gewaltsamer Vorfälle nichts, um dem nationalistischen, rassistischen und religiösen Hass und der zunehmenden Aufstachelung zu Gewalt durch buddhistisch-nationalistische Gruppen zu begegnen. Außerdem verwehrte die Regierung von Myanmar den Rohingya weiterhin den gleichberechtigten Zugang zur Staatsbürgerschaft. In Pakistan töteten bewaffnete Gruppen Schiiten und verübten Angriffe auf Ahmadiyya und Christen. In Sri Lanka waren bewaffnete Gruppen für Gewalt gegen Muslime und Christen verantwortlich. Die Polizei ergriff weder Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen, noch untersuchte sie die Vorfälle.
In China wurden Tibeter 2014 unvermindert diskriminiert und in ihren Rechten auf freie Religionsausübung, freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit beschnitten. In Kardze (chinesischer Name: Ganzi) in der Provinz Sichuan schossen Polizei und Sicherheitskräfte dem Vernehmen nach auf tibetische Demonstrierende, als sich eine Menschenmenge versammelte, um gegen die Festnahme eines Dorfvorstehers zu protestieren. Uiguren waren weitreichender Diskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Wohnen sowie Beschränkungen bei der Religionsausübung ausgesetzt und wurden zudem politisch ausgegrenzt.
In einigen Fällen benutzten staatliche Stellen die Religion, um Diskriminierung aufrechtzuerhalten. In Malaysia war es einer christlichen Zeitung weiterhin verboten, das Wort Allah zu benutzen. Ein entsprechendes Verbot der Regierung wurde 2014 von einem Gericht in letzter Instanz bestätigt. Die Behörden behaupteten, die Verwendung des Wortes in nicht-muslimischen Publikationen sei verwirrend und könne Muslime veranlassen zu konvertieren. Das Verbot führte zu Einschüchterungsversuchen und Schikanen gegen Christen.
In Indien jährte sich zum 30. Mal das Massaker an den Sikhs im Jahr 1984, ohne dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden wären. Straflosigkeit herrschte auch in Bezug auf andere Angriffe, bei denen zahlreiche Angehörige religiöser Minderheiten getötet worden waren.
Diskriminierung
In zahlreichen asiatischen Ländern litten Menschen 2014 unter Diskriminierung, insbesondere dort, wo die Behörden nichts unternahmen, um die Betroffenen und ihre Gemeinschaften zu schützen.
In Nepal hielt die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Kastenzugehörigkeit, sozialer oder ethnischer Herkunft und Religionszugehörigkeit unvermindert an. Die Betroffenen wurden Opfer von Ausgrenzung, Folter und anderen Misshandlungen sowie sexueller Gewalt. Am stärksten litten Frauen, die mehrfach diskriminiert wurden, weil sie ausgegrenzten Gruppen wie den Dalits angehörten oder sehr arm waren. Auch in Indien waren Frauen und Mädchen der Dalits in vielfacher Weise von Diskriminierung und Gewalt betroffen. Selbsternannte Dorfräte verfügten unbefugt Strafen gegen Frauen wegen angeblicher Überschreitung sozialer Normen.
Die japanische Regierung sprach sich weder gegen diskriminierende Formulierungen aus, noch bekämpfte sie die Verwendung rassistischer Bezeichnungen und Schikanen gegen ethnische Koreaner und deren Nachkommen, die gemeinhin als Zainichi (wörtlich "in Japan lebend") bezeichnet werden. Im Dezember verbot das Oberste Gericht der Gruppe Zainichi Tokken wo Yurasanai Shimin no Kai, bei ihren Demonstrationen in der Nähe einer koreanischen Grundschule Koreaner mit rassistischen Begriffen zu belegen.
In Sri Lanka wurden weiterhin Angehörige ethnischer, sprachlicher und religiöser Minderheiten diskriminiert, darunter Tamilen, Muslime und Christen. Außerdem wurden ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit willkürlich beschnitten.
Sexuelle und reproduktive Rechte
In vielen asiatischen Ländern gab es Nachholbedarf, was die Achtung, den Schutz und die Umsetzung sexueller und reproduktiver Rechte betraf.
Im April 2014 bestätigte das Oberste Gericht der Philippinen das Gesetz über reproduktive Rechte. Es schuf die Voraussetzung für staatliche Zuschüsse für moderne Verhütungsmethoden und Aufklärungsunterricht im Bereich reproduktive Gesundheit und Sexualität an Schulen. Dennoch galt in dem Land nach wie vor eines der strengsten Abtreibungsgesetze weltweit, das einen Schwangerschaftsabbruch unter allen Umständen und ohne jegliche Ausnahme verbietet. In Indonesien wurde im Juli 2014 ein Gesetz verabschiedet, wonach Vergewaltigungsopfer nur noch in den ersten 40 Tagen einer Schwangerschaft die Möglichkeit haben, einen straffreien Abbruch vornehmen zu lassen. Es war zu befürchten, dass aufgrund der verkürzten Frist weniger Frauen die Möglichkeit eines sicheren Schwangerschaftsabbruchs in Anspruch nehmen könnten.
In Nepal unternahm die Regierung nicht genug, um die Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu bekämpfen. Sie waren eingeschränkt in der Wahrnehmung ihrer sexuellen und reproduktiven Rechte, der Verweigerung der Frühverheiratung, der Gewährleistung medizinischer Versorgung vor und nach der Geburt eines Kindes und des Zugangs zu einer ausgewogenen Ernährung. Außerdem waren sie dem Risiko häuslicher Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe ausgesetzt. Dies führte u.a. dazu, dass nepalesische Frauen häufig schon in sehr jungen Jahren dem hohen Risiko einer Gebärmuttersenkung ausgesetzt waren. Amnesty-Generalsekretär Salil Shetty startete die internationale Kampagne "My Body, My Rights" mit Frauen im ländlichen Nepal, da sie von diesem Problem besonders stark betroffen sind.
Gewalt gegen Frauen
In ganz Asien waren Frauen mit Gewalt konfrontiert – nicht zuletzt in Fällen, in denen sie ihre Rechte wahrnahmen. So drohte in Pakistan ein lokaler Stammesrat (Jirga), bestehend aus Anführern der Uthmanzai aus Nord-Waziristan, Frauen mit Gewalt, sollten sie in Flüchtlingslagern um humanitäre Hilfe bitten.
In Indien setzten die Behörden neue, 2013 beschlossene Gesetze zum Schutz von Frauen vor Verbrechen nicht wirksam um und leiteten auch keine Reformen ein, um ihre Umsetzung zu gewährleisten. Vergewaltigung in der Ehe galt nach wie vor nicht als Straftat, wenn die Ehefrau älter als 15 Jahre war.
In einigen asiatischen Ländern wurden Minderjährige Opfer von Zwangsverheiratungen. Morde im Namen der "Familienehre" wurden sowohl aus Afghanistan als auch aus Pakistan gemeldet. In Afghanistan stieg die Zahl der Strafanzeigen, die unter Berufung auf das Gesetz zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen erstattet wurden. Es blieb jedoch unklar, ob dies auf einen Anstieg der Delikte oder auf ein verändertes Anzeigeverhalten von Frauen zurückzuführen war. Gewaltsame Verbrechen, die an Frauen verübt wurden, zählten nach wie vor zu den am seltensten angezeigten Straftaten. Die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission verzeichnete 2014 allein in der ersten Jahreshälfte bereits 4154 Fälle von Gewalt gegen Frauen.
Frauen- und Menschenrechtsgruppen begrüßten die Entscheidung von Präsident Hamid Karzai, die vom afghanischen Parlament verabschiedete Reform der Strafprozessordnung nicht zu unterzeichnen. Sie sah vor, dass Angehörige eines Angeklagten in einem Strafverfahren nicht mehr als Zeugen hätten auftreten können. Da die meisten der erfassten Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt in der Familie verübt werden, hätte diese Änderung eine erfolgreiche Strafverfolgung de facto verhindert. Opfer von Vergewaltigung und häuslicher Gewalt sowie Frauen und Mädchen, die von Zwangsverheiratungen betroffen waren, hätten nach dieser Regelung kaum eine Chance gehabt, Gerechtigkeit zu erlangen.
In Japan wurden die Ergebnisse einer von der Regierung in Auftrag gegebenen Studie veröffentlicht, die den Entstehungsprozess des Kono-Statements nachvollzog. Dabei handelt es sich um eine vor 20 Jahren abgegebene Entschuldigung der Regierung gegenüber Opfern des Systems der sexuellen Sklaverei des japanischen Militärs vor und während des Zweiten Weltkriegs. Mehrere prominente Persönlichkeiten gaben Erklärungen ab, in denen sie das System leugneten oder rechtfertigten. Die Regierung lehnte es nach wie vor ab, den Begriff "sexuelle Sklaverei" offiziell zu verwenden, und verweigerte den überlebenden Opfern Wiedergutmachung.
Es gab weiterhin Berichte über Frauen und Minderjährige in Papua-Neuguinea, die man der Hexerei bezichtigte und die Opfer von Gewalttaten wurden, die in einigen Fällen zum Tod führten. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen äußerte sich überaus besorgt über die Tötungen im Zusammenhang mit Hexereivorwürfen.
Todesstrafe
Mehrere asiatische Länder hielten weiterhin an der Todesstrafe fest. Vor allem China machte in hohem Maße Gebrauch von der Todesstrafe.
Auch in Japan wurden Todesurteile weiterhin vollstreckt. Im März 2014 ordnete ein Gericht an, Iwao Hakamada unverzüglich freizulassen und seinen Fall neu aufzurollen. Er war 1968 nach einem unfairen Gerichtsverfahren auf Grundlage eines erzwungenen "Geständnisses" zum Tode verurteilt worden und war der am längsten inhaftierte Todeskandidat weltweit.
In Vietnam wurden weiterhin Hinrichtungen vollzogen; mehrere Personen wurden wegen Wirtschaftsverbrechen zum Tode verurteilt.
Kritik aus dem In- und Ausland blieb nicht wirkungslos. So wurden in Malaysia die Hinrichtungen von Chandran Paskaran und Osariakhi Ernest Obayangbon aufgeschoben. Allerdings wurden in dem Land weiterhin Todesurteile verhängt, und Berichte deuteten darauf hin, dass Hinrichtungen im Geheimen stattfanden.
Im Januar 2014 befand der Oberste Gerichtshof Indiens, dass es Folter gleichkomme, wenn die Vollstreckung von Todesurteilen unangemessen lang hinausgezögert werde, und dass die Hinrichtung psychisch kranker Menschen gegen die Verfassung verstoße. Außerdem legte das Gericht Richtlinien fest, um die Rechte von Personen zu gewährleisten, die zum Tode verurteilt wurden.
Nach dem Attentat der pakistanischen Taliban auf eine Schule in Peshawar im Dezember 2014 hob Pakistan ein Moratorium auf und begann, Häftlinge hinzurichten, die wegen terroristischer Straftaten zum Tode verurteilt worden waren. Berichten zufolge drohte mehr als 500 Personen die Vollstreckung von Todesurteilen.
Afghanistan verhängte nach wie vor Todesurteile, häufig nach unfairen Gerichtsverfahren. Im Oktober wurden im Kabuler Pul-e-Charkhi-Gefängnis sechs Männer hingerichtet. Die Gerichtsverfahren gegen mindestens fünf der Männer, denen eine Gruppenvergewaltigung zur Last gelegt wurde, wurden von Kritikern als unfair bezeichnet. Während Politik und Öffentlichkeit das Gericht drängten, ein hartes Urteil zu verhängen, erklärten die Angeklagten, sie seien in Polizeigewahrsam durch Folter zu einem "Geständnis" gezwungen worden.
Unternehmensverantwortung
Unternehmen sind verantwortlich dafür, die Menschenrechte zu respektieren. In einigen Ländern Asiens schien es jedoch an diesem Respekt zu mangeln. In Indien waren Tausende Menschen nach wie vor in Gefahr, zugunsten großer Infrastrukturmaßnahmen und Industrievorhaben aus ihren Häusern und von ihrem Land vertrieben zu werden. Besonders bedroht waren Adivasi-Gemeinschaften, die in der Nähe neuer oder expandierender Bergbauvorhaben und Staudammprojekte lebten. In Papua-Neuguinea eskalierten die Auseinandersetzungen zwischen dem Betreiber der Porgera-Goldmine und den Bewohnern vor Ort. Im Juni zündete die Polizei etwa 200 Häuser an, um eine rechtswidrige Zwangsräumung durchzusetzen. In Berichten war davon die Rede, dass die Polizei bei der Räumung körperliche und sexuelle Gewalt einsetzte.
Im Dezember jährte sich zum 30. Mal die Giftgaskatastrophe im indischen Bhopal, bei der 1984 große Mengen giftigen Gases aus einem Leck ausgetreten waren. Die Überlebenden leiden noch immer unter schweren gesundheitlichen Spätfolgen, und von dem nach wie vor verseuchten Fabrikgelände ging weiterhin eine ernste Gefahr für die Menschen in der Umgebung aus. Die Dow Chemical Company und ihr Tochterunternehmen Union Carbide Corporation reagierten nicht auf eine Vorladung durch ein Gericht in Bhopal. Die indische Regierung hatte das kontaminierte Fabrikgelände Ende 2014 noch immer nicht gereinigt.
In Kambodscha gab es weiterhin Landkonflikte und rechtswidrige Zwangsräumungen. Diese führten zunehmend zu Protesten und Zusammenstößen, an denen oft lokale Behörden und Privatunternehmen beteiligt waren. Im Oktober übergab eine Gruppe internationaler Rechtsexperten dem Internationalen Strafgerichtshof Informationen im Namen von zehn Opfern, die geltend machten, dass der von der Regierung Kambodschas betriebene "weitverbreitete und systematische" Landraub ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen
Homosexualität war in vielen Ländern Asiens weiterhin strafbar. Positiv war ein bahnbrechendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Indien zu werten, der im April 2014 Transgendern rechtliche Anerkennung gewährte. Das Gericht wies die Behörden an, die Selbsteinstufung von Transgendern als männlich, weiblich oder "drittes Geschlecht" anzuerkennen, Maßnahmen der Sozialfürsorge für Transgender zu ergreifen und in den Bereichen Bildung und Beschäftigung Quotenregelungen für sie einzuführen. Es gab jedoch weiterhin Berichte darüber, dass Transgender Schikanen und Gewalt ausgesetzt waren.
In einem wegweisenden Urteil entschied das Berufungsgericht in Malaysia im November, dass ein Scharia-Gesetz im Bundesstaat Negeri Sembilan, das Transvestismus für ungesetzlich erklärt hatte, verfassungswidrig sei. Jedoch gingen nach wie vor Berichte bei Amnesty International ein, wonach Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle allein aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert, festgenommen und inhaftiert wurden.
Im Oktober bestätigte der Oberste Gerichtshof Singapurs die Gültigkeit des Paragraphen 377A des Strafgesetzbuchs, der einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe stellt. In Brunei sah das neue Strafgesetzbuch die Todesstrafe durch Steinigung für Handlungen vor, die international nicht als Straftaten anerkannt sind, wie außerehelicher Geschlechtsverkehr und einvernehmliche homosexuelle Beziehungen, sowie außerdem für Straftaten wie Diebstahl und Vergewaltigung.
Insgesamt lässt sich sagen, dass angesichts der geopolitischen und wirtschaftlichen Umwälzungen in den Ländern Asiens und des Pazifikraums ein verstärkter Schutz der Menschenrechte und die Bekämpfung von Missständen als besonders dringlich erscheint, damit alle Menschen ohne Angst vor Sanktionen ihre Bürgerrechte tatsächlich in Anspruch nehmen können.