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Mexiko: Positive Entwicklung im Prozess von Valentina Rosendo und Ines Fernandez gegen vier Militärs
Ines Fernández und Valentina Rosendo
© Centro de Derechos Humanos de la Montaña de Tlachinollan
13. Januar 2014 - Ein mexikanisches Zivilgericht hat vier Angehörige des Militärs in Untersuchungshaft genommen und Anklage wegen Folter und sexueller Gewalt an Valentina Rosendo und Ines Fernández erhoben. Die beiden indigenen Frauen aus dem Bundesstaat Guerrero kämpfen seit zwölf Jahren dafür, dass ihre Vergewaltiger zur Verantwortung gezogen werden. Diesem Ziel sind sie nun ein Stück näher gekommen.
Der erste Prozess in ihrem Fall wurde vor einem Militärgericht geführt. Damals wurde niemand für die Misshandlungen verantwortlich gemacht. Der Verlauf ähnlicher Fälle zeigt, dass dies kein Einzelfall war – daher fordert Amnesty International seit Jahren, dass Fälle von mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch Militärangehörige vor Zivilgerichten verhandelt werden müssen.
Nachdem die beiden Frauen vor dem Militärgericht nicht zur ihrem Recht kamen, zogen sie vor den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Rica, der 2010 zwei Urteile gegen den Staat Mexiko aussprach. Neben weiteren Maßnahmen wurde eine Überweisung des Falles an die zivile Gerichtsbarkeit angewiesen.
Die Ermittlungen des Zivilgerichts gegen die vier Militärangehörigen stellt einen wesentlichen Schritt zur Umsetzung der Urteile und zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Mexiko dar. Das Verfahren ist das Ergebnis des langen Kampfes von Rosendo und Fernández sowie all der MenschenrechtsverteidigerInnen, die sie auf ihrem jahrelangen Weg begleitet haben.
Amnesty International betont, dass die Strafverfolgung der Angeklagten gemäß den internationalen Standards für ein faires Verfahren durchgeführt werden muss. Dies beinhaltet die Wahrung der Unschuldsvermutung, die sowohl die Rechte der Täter als auch die der Opfer schützt. Vor diesem Hintergrund ruft Amnesty International die mexikanische Justiz dazu auf, einen effektiven und unabhängigen Prozess zu gewährleisten.
Außerdem fordert Amnesty International die mexikanischen Behörden dazu auf, die Urteile des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen und Artikel 57 des Militärgesetzbuches zu überarbeiten. Alle mutmaßlich von Militärangehörigen begangenen Menschenrechtsverletzungen müssen vor Zivilgerichten verhandelt werden.
Hintergrund
Amnesty International begleitet die Fälle von Valentina Rosendo und Ines Fernández seit 2002. Die beiden indigenen Frauen haben von Aktivistinnen und Aktivisten weltweit Unterstützung in ihrem mutigen Kampf für Gerechtigkeit erhalten.