Aktuell
09. September 2013
Die Forderungen von Amnesty International
Recht auf Privatsphäre
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Alle Staaten müssen bei der Durchführung von Überwachungsmaßnahmen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung wahren.
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Überwachungsmaßnahmen müssen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, ein legitimes Ziel verfolgen und verhältnismäßig eingesetzt werden. "Flächendeckende" Überwachung ist nie verhältnismäßig und kann auch nicht mit terroristischen Bedrohungen gerechtfertigt werden.
- Alle Überwachungsmaßnahmen müssen in einem rechtsstaatlichen Verfahren gerichtlich überprüfbar sein.
Recht auf freie Meinungsäußerung
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Whistleblower, die im Interesse der Öffentlichkeit Missstände oder sogar schwere Menschenrechtsverletzungen aufdecken, handeln im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit. Sie müssen vor exzessiven Sanktionen geschützt werden.
- Das öffentliche Interesse, in dem Whistleblower aktiv werden, muss im strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder sonstigen Verfahren berücksichtigt werden. Bei der Zumessung der Sanktion muss auch eine Rolle spielen, ob der Staat durch die Enthüllungen tatsächlich Schaden genommen hat.