Aktuell Ägypten 06. Juni 2013

Ägypten: Haftstrafen für NGO-Mitarbeiter

Gefangene MitarbeiterInnen von NGOs vor einem Gerichtsverfahren im März 2012 in Kairo

Gefangene MitarbeiterInnen von NGOs vor einem Gerichtsverfahren im März 2012 in Kairo

6. Juni 2013 - Am 4. Juni 2013 verurteilte das Kairoer Strafgericht 43 NGO-Mitarbeiter zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren. Ihnen wurde zur Last gelegt, bei nicht registrierten Nichtregierungsorganisationen zu arbeiten und illegale ausländische Fördermittel erhalten zu haben. Amnesty International fordert die ägyptischen Behörden dazu auf, die Vereinigungsfreiheit zu respektieren und das Urteil aufzuheben.

Die ägyptischen Behörden müssen das Urteil gegen die 43 Personen aufheben, denen zur Last gelegt wird, bei nicht registrierten Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Ägypten zu arbeiten und illegale ausländische Fördermittel erhalten zu haben. Die NRO-Mitarbeiter wurden vom Kairoer Strafgericht zu Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren verurteilt.
Amnesty International fordert die ägyptischen Behörden dazu auf, die Vereinigungsfreiheit zu respektieren und es Nichtregierungsorganisationen zu ermöglichen, ihrer Arbeit ohne Hinderungen nachzugehen. "Mit dem Urteil soll der ägyptischen Zivilgesellschaft offenbar ein tödlicher Stoß verpasst werden," sagte Philip Luther, Direktor der Abteilung für den Mittleren Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

"Die ägyptischen Behörden müssen nun handeln, um die unabhängige Zivilgesellschaft im Land zu schützen und ihren Einsatz für die Menschenrechte respektieren. Die Entscheidung des Gerichts signalisiert jedoch, dass die ägyptischen Behörden Nichtregierungsorganisationen aufgrund ihrer Arbeit zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen weiterhin mit Argwohn betrachten."

Fünf der 43 NRO-Mitarbeiter wurden zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 1000 ägyptischen Pfund (109€) verurteilt. Drei von ihnen sind ägyptische Staatsbürger - Sherif Mansour und Mohamed Abdel-Aziz, die beide zum Zeitpunkt der Anklageerhebung für die Organisation Freedom House arbeiteten sowie Yehia Zakaria vom International Centre for Journalists. Zwei weitere kommen aus dem Ausland - der US-Amerikaner Robert Becker, der für das National Democratic Institut arbeitete sowie die Deutsche Christina Baade, die für die Konrad-Adenauer-Stiftung tätig war. Mindestens zwei von ihnen befinden sich derzeit in Ägypten und sind damit möglicherweise von Festnahme und Haft durch die Behörden bedroht, während der Termin für ein Berufungsverfahren noch nicht feststeht.
27 weitere Angeklagte, sowohl Ägypter als auch Ausländer, wurden unter Abwesenheit zu Haftstrafen von fünf Jahren verurteilt. Sie sollen sich jedoch nicht in Ägypten befinden, wodurch ihnen derzeit keine Verhaftung droht. Die übrigen elf Nichtregierungsorganisationen-Mitarbeiter (alle ägyptische Staatsbürger) erhielten einjährige Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Das Urteil fiel in einem Zeitraum, in dem das Oberhaus des ägyptischen Parlaments, der Schura-Rat, derzeit über ein neues NRO-Gesetz verhandelt. Das neue Gesetzt sieht massive Einschränkungen der Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor und würde den ägyptischen Behörden weitgehende Befugnisse einräumen, um in die Registrierung, Aktivitäten und Finanzierung von NRO einzugreifen. Das Gesetz wurde von Menschenrechtsgruppen sowie dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte scharf kritisiert, da es das Vereinigungsrecht verletzt.

Amnesty International fordert die ägyptischen Behörden auf, das Vereinigungsrecht zu achten, das durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte geschützt ist, den auch Ägypten unterzeichnet hat. Dafür müssen die Urteile aufgehoben und willkürliche Einschränkungen für Nichtregierungsorganisationen zurückgenommen werden.

Zudem ordnete das Gericht die dauerhafte Schließung von fünf internationalen, in Ägypten operierenden Nichtregierungsorganisationen sowie die Beschlagnahmung ihrer Finanzmittel an. Davon betroffen sind die US-amerikanischen Organisationen Freedom House, International Republican Institute, National Democratic Institute und International Centre for Journalists sowie die deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung.

Schon vor dem Urteil mussten die Organisationen unter einer repressiven Gesetzgebung agieren, welche die Registrierung nationaler und internationaler
Nichtregierungsorganisationen in Ägypten erschwert hat. Die ägyptischen Behörden reagierten oft schlichtweg nicht auf die formellen Registrierungsanträge der internationalen Nichtregierungsorganisationen und zwangen sie dadurch, in einer rechtlichen Grauzone zu arbeiten – ohne offizielle Erlaubnis, aber gleichzeitig ohne eine offizielle Ablehnung ihrer Anträge.

Die harte Vorgehen gegen internationale Nichtregierungsorganisationen begann schon im Juli 2011 während der 17-monatigen Militärregierung. Sie wurden von den ägyptischen Behörden unter Präsident Mohamed Mursi fortgesetzt, der im Juni 2012 gewählt wurde. Im Dezember 2011 wurden in mindestens sieben NRO-Büros Razzien durchgeführt, wobei Dokumente, Computer, Equipment, Bücher sowie Geld beschlagnahmt wurden. Das Verfahren gegen die Mitarbeiter der Nichtregierungsorganisationen lief seit Februar 2012.

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