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Malediven: Regierung will Auspeitschung eines 15-Jährigen Mädchens verhindern
Landkarte Malediven
© wikimedia.org/tubs
06. März 2013 – Auf den Malediven wurde Ende Februar eine 15-Jährige wegen "Unzucht" zu 100 Peitschenhieben verurteilt. Als Reaktion auf die wachsende nationale und internationale Kritik an dem Urteil sicherte die maledivische Regierung zu, für den Schutz des Mädchens zu garantieren. Amnesty International begrüßt die Zusicherung der Regierung.
Das Mädchen, das sexuell missbraucht worden war, war am 26. Februar 2013 wegen "Unzucht" beziehungsweise wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs zu 100 Peitschenhieben und acht Monaten Hausarrest verurteilt worden.
Amnesty International hatte die maledivische Regierung dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass das Mädchen nicht ausgepeitscht wird, und dass diese Art von Bestrafung aus der maledivischen Gesetzgebung entfernt wird.
In einer Stellungnahme vom 28. Februar hat die Regierung anerkannt, dass das Mädchen als Opfer und nicht als Täterin behandelt werden müsste, und dass "ihre Rechte in vollem Umfang geschützt werden sollten."
Amnesty International teilt die Ansicht der Regierung, dass jeder Fall von Kindesmisshandlung, einschließlich sexuellen Missbrauchs, aus menschenrechtlicher Sicht betrachtet werden sollte auf Grundlage dessen, "was für das Kind am Besten ist."
Amnesty International sieht der Aufhebung der Prügelstrafe für das Mädchen freudig entgegen. Außerdem darf das Mädchen nicht unter Hausarrest gestellt werden, da es keine Straftat im Sinne internationaler Menschenrechtsgesetze begangen hat. Ihr Recht, sich frei und sicher zu bewegen, muss respektiert werden. Das Bedürfnis des Mädchens nach Schutz ist umso dringender, da sich religiöse Gruppierungen in den Malediven öffentlich für ihre Auspeitschung ausgesprochen haben.
Die Prügelstrafe stellt einen Verstoß gegen das ausnahmslose Verbot von Folter und anderweitiger grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe dar. Die Malediven sind der UN-Antifolterkonvention am 20. April 2004 beigetreten und müssen den darin enthaltenen internationalen Rechtsverpflichtungen nachkommen. Amnesty International ruft die maledivische Regierung dazu auf, sicherzustellen, dass niemand ausgepeitscht wird. Die Regierung muss außerdem sofort handeln, um die Bestimmungen, die die Prügelstrafe erlauben, aus dem maledivischen Recht zu entfernen.
Amnesty International fordert außerdem alle politischen Parteien dazu auf, den Aufruf nach der Abschaffung der Prügelstrafe in den Malediven zu unterstützen.
Außerdem trägt jede Bestrafung für "Unzucht" zur Kriminalisierung einvernehmlicher sexueller Handlungen bei und widerspricht dem Recht auf freie Meinungsäußerung, Privatsphäre und sexueller Unabhängigkeit. Aktuelle Medienberichte weisen darauf hin, dass fast 90 Prozent der Personen, die 2011 der "Unzucht" beschuldigt worden sind, Frauen waren. Die Malediven sind am 1. Juli 1993 dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau beigetreten. Sie sind daher verpflichtet, alle Gesetze und Bestimmungen, welche Frauen diskriminieren, abzuändern.
Zu diesem Zweck muss die Regierung sicherstellen, dass ein neuer Gerichtsprozess angesetzt wird mit dem Ziel, die Verurteilung wegen "Unzucht" aufzuheben.
Darüberhinaus muss die Regierung Maßnahmen ergreifen, um Bestimmungen, die "Unzucht" kriminalisieren, aus dem Gesetzbuch zu entfernen.
Als Vergewaltigungsopfer hat das Mädchen zudem das Recht auf Unterstützungsleistungen durch die Regierung. Diese Leistungen können Rehabilitation, medizinische Behandlung, Beratung und Gesundheits- und Sozialleistungen umfassen.
Amnesty International fordert, dass die maledivische Regierung sicherstellt, dass das Mädchen die Fürsorge und den Schutz, den es braucht, bekommt, und dass die Regierung weitere Maßnahmen ergreift, um andere Mädchen vor solchem Leid zu schützen.