Drohende Hinrichtung

Ergebnis dieser Urgent Action

Askari Abdullah Muhammad wurde am 7. Januar wegen der 1980 begangenen Ermordung eines Gefängniswärters hingerichtet. Er war seit vielen Jahren psychisch krank, unter anderem wurde paranoide Schizophrenie bei ihm diagnostiziert. Er saß nahezu 40 Jahre in der Todeszelle.

Häftling im Todestrakt in Pontiac, Illinois

Häftling im Todestrakt in Pontiac, Illinois

Der Gouverneur des US-Bundesstaats Florida hat einen Hinrichtungsbefehl für Askari Abdullah Muhammad ausgestellt. Der 62-jährige Askari Abdullah Muhammad war ursprünglich 1975 wegen eines Doppelmordes zum Tode verurteilt worden. Wegen der Ermordung eines Gefängniswärters wurde er 1983 ebenfalls zum Tode verurteilt. Er ist seit vielen Jahren psychisch krank, unter anderem wurde paranoide Schizophrenie bei ihm diagnostiziert.

Appell an

GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES FLORIDA
Governor Rick Scott, Office of the Governor, The Capitol
400 S. Monroe St. Tallahassee
FL 32399-0001, USA
(Anrede: Dear Governor/ Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Die E-Mail: Rick.scott@eog.myflorida.com ist inzwischen gesperrt.
Bitte schreiben Sie über das Kontaktformular: http://www.flgov.com/contact-gov-scott/email-the-governor/
Wählen Sie bei "Country" den Punkt "Out of State", dann kann die deutsche Adresse angegeben werden.

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn John Bonnell Emerson
Pariser Platz 2, 10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. Januar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte die Schwere der Verbrechen, die zum Todesurteil gegen Askari Abdullah Muhammad führten, in keiner Weise verharmlosen.

  • Ich lehne die Todesstrafe jedoch in allen Fällen ab, möchte in diesem Fall aber besonders darauf hinweisen, dass Askari Abdullah Muhammad seit langem an schweren psychischen Krankheiten leidet und seit Jahrzehnten in der Todeszelle sitzt.

  • Derzeit ist ein Hinrichtungsstopp in Kraft, bitte nutzen Sie diese Zeit und überdenken Sie Ihre Entscheidung, das Gnadengesuch von Askari Abdullah Muhammad abzulehnen.

Sachlage

Askari Abdullah Muhammad (vormals Thomas Knight) wurde 1975 wegen des im Juli 1974 in der Nähe von Miami begangenen Mordes an Sydney und Lillian Gans zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde dann 1988 zwar aufgehoben, aber 1996 verurteilte ein Gericht Askari Abdullah Muhammad erneut zum Tode. In einem weiteren Gerichtsverfahren wurde Askari Abdullah Muhammad 1983 wegen des 1980 begangenen Mordes an dem Gefängniswärter James Burke ebenfalls zum Tode verurteilt. Der Gouverneur von Florida hat im Oktober das Gnadengesuch von Askari Abdullah Muhammad abgelehnt und einen Hinrichtungsbefehl ausgestellt. Gegenwärtig besteht ein Hinrichtungsstopp für Askari Abdullah Muhammad, weil die Hinrichtungsmethode in Florida gerade gerichtlich überprüft wird. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, könnte jedoch innerhalb weniger Wochen ein neues Hinrichtungsdatum für Askari Abdullah Muhammad festgesetzt werden.

Die RechtsanwältInnen von Askari Abdullah Muhammad fechten gerade die Fairness des Begnadigungsverfahren an. Ein weiteres Rechtsmittel gegen das Todesurteil haben die AnwältInnen mit der Begründung eingelegt, dass Askari Abdullah Muhammad seit langem an einer psychischen Erkrankung leidet. Er wurde bereits 1971 in ein Krankenhaus eingeliefert und wegen des Frühstadiums von Schizophrenie behandelt. Vor dem Gerichtsverfahren 1975 diagnostizierte man paranoide Schizophrenie bei ihm. Während des Prozesses kam eine der ExpertInnen zu dem Schluss, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat rechtlich nicht zurechnungsfähig gewesen sei, drei der ExpertInnen teilten diese Auffassung nicht, räumten allerdings ein, dass Askari Abdullah Muhammad psychisch krank sei. In dem neuen Gerichtsverfahren zur Festsetzung des Strafmaßes im Verfahren wegen des Mordes an Sydney und Lillian Gans, das im Jahr 1996 stattfand, legte die Verteidigung ein Expertengutachten vor, aus dem hervorging, dass der Angeklagte an Schizophrenie leidet und die Morde teilweise auf diese Krankheit zurückzuführen sind.

Im Jahr vor der Tötung des Gefängniswärters James Burke stellte ein Arzt bei Askari Abdullah Muhammad die Diagnose paranoide Schizophrenie und erklärte, er sei ein Mann mit großen psychischen Problemen, die dringend medikamentös und anderweitig behandelt werden müssten. Im Gerichtsverfahren wegen des Mordes an James Burke lehnten zwei Richter den Antrag von Askari Abdullah Muhammad, sich selbst zu verteidigen, ab, weil die Frage der Zurechnungsfähigkeit nicht geklärt sei. Der erste dieser Richter hatte darauf hingewiesen, dass Askari Abdullah Muhammad "Symptome einer extremen Paranoia" aufweise und seine AnwältInnen erklärt hätten, er leide an einer "sehr behindernden psychischen Krankheit". Der Richter zog sich dann aus dem Verfahren zurück. Die VerteidigerInnen reichten daraufhin beim nachfolgenden Richter einen Antrag ein, in dem sie geltend machten, ihr Mandant leide an paranoider Schizophrenie, und eine Ärztin erklärte, Askari Abdullah Muhammad leide seit vielen Jahren an einer Krankheit schizophrener Art. Nachdem das Verfahren als fehlerhaft eingestuft worden war und es nicht zu einer gültigen Entscheidung kam, lehnte auch der zweite Richter die weitere Zuständigkeit für den Fall ab. Der dritte Richter erlaubte Askari Abdullah Muhammad dann, sich selbst zu verteidigen.

Im Berufungsverfahren wurde der Fall an das Gericht verwiesen, vor dem der ursprüngliche Prozess stattgefunden hatte. Dieses Gericht hob dann 2001 das Todesurteil auf, weil die Staatsanwaltschaft mutmaßlich Zeugenaussagen zurückgehalten hatte, die darauf hindeuteten, dass Askari Abdullah Muhammad zum Zeitpunkt des Mordes an James Burke an einer psychischen Krankheit gelitten hatte. Der Oberste Gerichtshof von Florida setzte das Todesurteil aber wieder in Kraft und begründete dies damit, dass das mutmaßliche Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft keine Auswirkungen auf den Ausgang des Verfahrens gehabt habe.