Mindestens zehn weitere Hinrichtungen geplant

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

In Indonesien steht die Hinrichtung von mindestens zehn Personen unmittelbar bevor. Drei Häftlinge wurden von den Behörden auf die Insel Nusa Kambangan gebracht, wo die Hinrichtungen vollstreckt werden sollen.

Appell an

PRÄSIDENT
H. E. Joko Widodo
Istana Merdeka, Jakarta Pusat, 10110 INDONESIEN
(Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 62) 21 386 4816 oder (00 62) 21 344 2233
E-Mail: dumas@setneg.go.id
Twitter: jokowi_do2

MINISTER FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE
Yasona H. Laoly
Jl. H.R. Rasuna Said Kav No. 4-5
Kuningan, Jakarta Selatan, 12950 INDONESIEN
(Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 62) 21 525 3095
E-Mail: rohumas@kemenkumham.go.id
Twitter: Humas_Kumham

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTER
Retno Marsudi
Jl. Pejambon No.6.
Jakarta Pusat, 10110
INDONESIEN
Fax: (00 62) 21 385 7316
E-Mail: kontak-kami@kemlu.go.id

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDONESIEN
S. E. Herrn Fauzi Bowo
Lehrter Straße 16-17
10557 Berlin
Fax: 030-4473 7142
E-Mail: info@indonesian-embassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Indonesisch, Englisch oder auf Deutsch.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie unverzüglich alle Vorbereitungen für die Hinrichtung aller zum Tode verurteilten Häftlinge.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Völkerrecht und internationale Standards für die Verhängung der Todesstrafe eindeutig festlegen, das die Vollstreckung von Hinrichtungen während eines laufenden Berufungsverfahrens unmissverständlich verboten ist und dass Personen, die an einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leiden, nicht zum Tode verurteilt bzw. hingerichtet werden dürfen.

  • Bitte verhängen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe, und wandeln Sie alle Todesurteile in Haftstrafen um.

  • Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es keinen hinreichenden Nachweis dafür gibt, dass die Todesstrafe eine höhere Abschreckung vor Verbrechen bietet als andere Strafen und dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indonesien globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft und einen Rückschritt für das Land darstellt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the authorities to immediately halt plans to carry out any executions.

  • Reminding them that international safeguards clearly state that no execution must be carried out while appeals are pending, and that the death penalty should not be imposed or implemented against people with mental disabilities.

  • Urging them to establish a moratorium on all executions with a view to abolishing the death penalty and to commute all death sentences to terms of imprisonment.

  • Pointing out that there is no convincing evidence that the death penalty deters crime more effectively than other punishments and that the decision to resume executions has set Indonesia against the global trend towards abolition of the death penalty and the country’s own progress in this area.

Sachlage

Am Morgen des 4. März haben indonesischen Behörden drei Häftlinge auf die Insel Nusa Kambangan in der Provinz Zentral-Java bringen lassen, wo ihre Todesurteile vollstreckt werden sollen. Die beiden australischen Staatsbürger Andrew Chan und Myuran Sukumaran wurden aus dem Kerobokan Gefängnis in Bali dorthin überstellt, der Nigerianer Raheem Agbaje Salami aus dem Madiun-Gefängnis in der Provinz Ost-Java. Bislang haben die Behörden weder die Gefangenen noch ihre Rechtsbeistände über die bevorstehende Hinrichtung informiert. Dies muss gesetzesgemäß 72 Stunden im Voraus geschehen.

Obwohl noch nicht offiziell bekannt gegeben wurde, wessen Hinrichtung bevorsteht, sollen auch der Indonesier Zainal Abidin, der Ghanaer Martin Anderson alias Belo, der Brasilianer Rodrigo Gularte und vier weitere Personen unmittelbar hingerichtet werden. Alle zehn sind wegen Drogenschmuggels zum Tode verurteilt worden. Die Todesstrafe darf laut dem Völkerrecht nur für "schwerste Verbrechen" verhängt werden. Drogenkriminalität kann dieser Kategorie nicht zugeordnet werden. Der indonesische Präsident Joko Widodo hatte die Gnadengesuche der Verurteilten im Dezember 2014 bzw. Januar 2015 abgelehnt. Die Rechtsbeistände von Andrew Chan, Myuran Sukumaran und Raheem Agbaje Salami haben bei den Verwaltungsgerichten Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Gnadengesuche durch den Präsidenten eingelegt. Mindestens zwei der zehn Verurteilten haben eine Überprüfung ihres Falles beim Obersten Gerichtshof beantragt. Bei Rodrigo Gularte wurden eine paranoide Schizophrenie und eine bipolare Störung mit psychotischen Symptomen diagnostiziert. Seit er sich in Haft befindet, hat sich sein Gesundheitszustand noch verschlechtert. Berichten zufolge führen die Behörden derzeit eine Bewertung seines Gesundheitszustands durch.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt und das Recht auf Leben verletzt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Über die Gefangenen, denen unmittelbar die Hinrichtung droht, liegen folgende Informationen vor:

  • Die Australier Myuran Sukumaran und Andrew Chan wurden im Februar 2006 vom Bezirksgericht Denpasar wegen des Versuchs, 2005 mehr als acht Kilogramm Heroin nach Australien zu schmuggeln, zum Tode verurteilt.

  • Der Ghanaer Martin Anderson (auch bekannt als Belo) wurde im Juni 2004 vom Bezirksgericht Süd-Jakarta zum Tode verurteilt, nachdem er im November 2003 in Jakarta des Besitzes von 50 Gramm Heroin überführt worden war.

  • Der Indonesier Zainal Abidin war im September 2001 vom Bezirksgericht Palembang wegen Schmuggels von 58,7 Kilogramm Marihuana ursprünglich zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Im Dezember 2001 verurteilte ihn das Hohe Gericht in Palembang jedoch zum Tode.

  • Raheem Agbaje Salami, ein nigerianischer Staatsbürger, war ursprünglich im April 1999 vom Bezirksgericht Surabaya zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er im September 1998 am Flughafen Juanda in der Provinz Ost-Java 5,3 Kilogramm Heroin nach Indonesien geschmuggelt haben soll. Im Mai 2006 verurteilte ihn der Oberste Gerichtshof jedoch zum Tode. Er konnte somit kein Rechtsmittel gegen das Todesurteil bei einem höherinstanzlichen Gericht einlegen. Dieses Recht wird jedoch in den Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht (Anhang zu Resolution 1984/50 des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen, angenommen am 25. Mai 1984), garantiert.

  • Der Brasilianer Rodrigo Gularte wurde im Februar 2005 vom Bezirksgericht Tangerang wegen des Schmuggels von sechs Kilogramm Kokain nach Indonesien am Flughafen Cengkareng in der Provinz Banten zum Tode verurteilt. Laut Angaben seines Rechtsbeistands leidet er an paranoider Schizophrenie und einer bipolaren Störung mit psychotischen Symptomen. Es wurde empfohlen, ihn in eine psychiatrische Klinik einzuweisen. Das Völkerrecht und internationale Standards für die Verhängung der Todesstrafe legen eindeutig fest, dass Personen, die an einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leiden, nicht zum Tode verurteilt bzw. hingerichtet werden dürfen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die geistige Behinderung oder Krankheit zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt bestand oder erst festgestellt wurde, nachdem die Person zum Tode verurteilt worden war.

Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR), dessen Vertragsstaat Indonesien ist, garantiert wird. Darüber hinaus heißt es in Artikel 6(6) des IPbpR: "Keine Bestimmung dieses Artikels darf herangezogen werden, um die Abschaffung der Todesstrafe durch einen Vertragsstaat zu verzögern oder zu verhindern". In einer allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses, der die Umsetzung des Paktes überwacht, zu Artikel 6 des IPbpR heißt es, dass Artikel 6 sich "allgemein auf die Abschaffung [der Todesstrafe] in einer Weise bezieht, die sehr nahe legt, dass die Abschaffung wünschenswert ist" und dass "alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als Fortschritt im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Leben betrachtet werden sollten".

Die Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht (Anhang zu Resolution 1984/50 des Wirtschafts- und Sozialrates der Vereinten Nationen, angenommen am 25. Mai 1984), sagen eindeutig, dass "die Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf während eines laufenden Berufungsverfahrens, bei anderen Rechtsmittelverfahren oder Verfahren, die im Zusammenhang mit einer Begnadigung oder Umwandlung der Strafe stehen" und dass "die Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf an schwangeren Frauen, Frauen, die kürzlich entbunden haben und an Personen, die an einer Geisteskrankheit leiden."

Amnesty International lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt und in allen Fällen ab und unterstützt ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen, wie es seit 2007 in fünf Resolutionen der UN-Generalversammlung gefordert wird. Insgesamt haben sich 140 Staaten in Gesetz oder Praxis gegen die Todesstrafe entschieden. Von 41 Staaten im asiatisch-pazifischen Raum haben bisher 17 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, weitere zehn führen sie in der Praxis nicht mehr durch, und Fidschi wendet sie nur noch bei außerordentlichen militärischen Verbrechen an.