Urteile aufrechterhalten

Das medizinische Personal vor dem Berufungsgericht in Bahrain nach der Anhörung im November 2011

Das medizinische Personal vor dem Berufungsgericht in Bahrain nach der Anhörung im November 2011

Am 1. Oktober hat das höchste Berufungsgericht von Bahrain die Urteile im Verfahren gegen neun Angehörige des medizinischen Personals aufrechterhalten, die den Richterspruch eines Berufungsgerichts angefochten hatten. Sechs der HeilberuflerInnen müssen jederzeit mit ihrer erneuten Inhaftierung rechnen. Sollten sie ins Gefängnis müssen, wären sie gewaltlose politische Gefangene.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin ’Abdullah al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 17523 2661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O.Box 450
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 1284

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. November 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Das höchste Berufungsgericht von Bahrain mit Sitz in der Hauptstadt Manama hat am 1. Oktober alle Urteile und Strafmaße im Verfahren gegen neun Angehörige des medizinischen Personals aufrechterhalten. Derzeit befinden sich alle neun gegen Kaution auf freiem Fuß, doch die oben genannten fünf Männer und eine Frau, die ihre Haftstrafen noch nicht ganz verbüßt haben, könnten nun jederzeit wieder in Haft genommen werden.

Im Juni hatte das mit dem Fall befasste Berufungsgericht die gegen neun der Angeklagten wegen ihrer Mitwirkung an Demonstrationen für Reformen vom Februar und März 2011 verhängten Schuldsprüche bestätigt. Die Strafen wurden jedoch von Zeiträumen zwischen fünf und 15 Jahren auf Zeitspannen von einem Monat bis zu fünf Jahren herabgesetzt. Weitere neun Angeklagte wurden in allen Punkten freigesprochen.

Die meisten der neun Verurteilten gaben an, während der Haft 2011 gefoltert worden zu sein. Die erste Gerichtsverhandlung des Verfahrens gegen zwei Polizeibeamte, denen die Misshandlung von medizinischem Personal vorgeworfen wird, hat am 1. Oktober begonnen. Es ist jedoch unklar, ob ihnen zur Last gelegt wird, sie gefoltert zu haben. Weder das medizinische Personal noch die Rechtsbeistände wurden offiziell darüber unterrichtet, doch VertreterInnen der Verteidigung waren im Gerichtsaal anwesend. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor mitgeteilt, dass gegen fünf weitere PolizistInnen Anklage wegen Misshandlung des medizinischen Personals erhoben worden sei, dieses Verfahren hat jedoch noch nicht begonnen.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie sich bei der kürzlichen Regelmäßigen Universellen Überprüfung einverstanden erklärt haben, die gewaltlosen politischen Gefangenen freizulassen. Es bereitet mir große Sorge, dass 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri, Ebrahim 'Abdullah Ebrahim, Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif, Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji, Mahmood Asghar und Dhia Ibrahim Ja’far ebenfalls gewaltlose politische Gefangene wären, sollten sie in Haft genommen werden, um die Gefängnisstrafen der bestätigten Urteile zu verbüßen. Nach den vorliegenden Beweismitteln haben sie weder Gewalt befürwortet noch angewendet, sondern lediglich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, Schuldsprüche und Strafen gegen die Angehörigen des Ärztepersonals aufzuheben und alle zugrundeliegenden Anklagen fallenzulassen, die im Zusammenhang mit den Demonstrationen für Reformen in Bahrain im Februar und März 2011 erhoben wurden.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Ergebnisse aller Untersuchungen zu den von den HeilberuflerInnen erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfen öffentlich gemacht und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

[APPELLE AN]

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555
Rifa’a Palace
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin ’Abdullah al Khalifa
Ministry of Interior
P.O. Box 13
al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 17523 2661
Twitter: @moi_Bahrain

KOPIEN AN
MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
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Fax: (00 973) 1753 1284

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 12. November 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 14. Juni 2012 wies das Berufungsgericht für Strafsachen in Manama die gegen neun der 20 HeilberuflerInnen wegen ihrer Rolle bei den Demonstrationen vom Februar und März 2011 ergangenen Schuldsprüche aufrecht, verkürzte allerdings die Strafen auf Zeiträume von einem Monat bis hin zu fünf Jahren Freiheitsentzug. In der Vorinstanz waren Strafen zwischen fünf und 15 Jahren Haft ergangen. Die gegen 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri und Ebrahim 'Abdullah Ebrahim verhängten Strafen wurden auf fünf beziehungsweise drei Jahre Freiheitsentzg herabgesetzt. Beide Männer waren der "nicht genehmigten Versammlung und der Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen" sowie der "Anstachelung zum gewaltsamen Sturz der Regierung" schuldig gesprochen worden. Die gegen Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif und Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji wegen "Entführung mit terroristischem Hintergrund", "Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen und Protesten" sowie "Anstachelung zum Hass gegen eine andere Religionsgemeinschaft" verhängten Freiheitsstrafen wurden auf zwölf Monate Haft herabgesetzt. Für Mahmood Asghar 'Abdulwahab endete das Berufungsverfahren mit einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe, das Strafmaß gegen Dhia Ibrahim Ja’far wurde auf zwei Monate Haft verkürzt. Gegen Bassim Ahmed 'Ali Dhaif, Nader Mohammed Hassan Dewani und Abdulkhaleq 'Ali Hussain al-'Oraibi ergingen Freiheitsstrafen von jeweils einem Monat. Die fünf letztgenannten Männer waren der Teilnahme an "ungesetzlichen Versammlungen und nicht genehmigten Demonstrationen" schuldig gesprochen worden. Nach Kenntnis von Amnesty International haben die genannten HeilberuflerInnen weder Gewalt angewandt noch befürwortet. Gegen sie wurde strafrechtlich vorgegangen, weil sie internationale Medien über die Anwendung übermäßiger Gewalt gegen Demonstrierende unterrichtet hatten.

Die 20 Angeklagten zählen zu einer Gruppe von 48 Angehörigen des Ärztepersonals im Medizinischen Zentrum von Salmaniya, die in den Monaten März und April 2011 festgenommen worden waren. Einige von ihnen hatten die Regierung in Interviews mit ausländischen Medien bezichtigt, Protestteilnehmende in ihren Menschenrechten verletzt zu haben. Die 48 HeilberuflerInnen wurden über mehrere Wochen hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. In den meisten Fällen blieben ihre Familien während des größten Teils dieser Zeit ohne jede Kenntnis über den Verbleib der Gefangenen und durften sie bis zur Prozesseröffnung am 6. Juni vor dem Nationalen Sicherheitsgericht erster Instanz, einem Gericht der Militärjustiz, nicht ein einziges Mal sehen. Am 13. Juni 2011 teilte man die Angeklagten in zwei Gruppen auf. Gegen die eine Gruppe von 20 Personen erging Anklage wegen schwerer Straftaten, die übrigen Personen wurden minderschwerer Delikte angeklagt. Aus Protest gegen ihre anhaltende Inhaftierung und den gegen sie angestrengten Prozess trat ein Großteil der Gefangenen in den Hungerstreik, woraufhin sie im August und September 2011 sukzessive aus der Haft entlassen wurden.

Am 29. Juni 2011 verfügte der König von Bahrain, alle Fälle im Zusammenhang mit den Protesten im Februar und März 2011, die vor Militärgerichten anhängig waren, an zivile Gerichte der Strafjustiz zu übertragen. Am 18. August 2011 aber erließ er eine Verordnung (Verordnung 28/20011), derzufolge das Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz weiter für die Ahndung schwerer Straftaten und Gerichte der zivilen Justiz lediglich für minderschwere Vergehen zuständig sind. Seit Anfang Oktober 2011 haben keine Prozesse mehr vor Militärgerichten, sondern nur noch vor Gerichten der zivilen Justiz stattgefunden. Am 29. September 2011 wurden die 20 Angehörigen des Ärztepersonals vom Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren verurteilt. Gegen Kaution kamen sie aus der Haft frei.

In dem im November 2011 veröffentlichten Bericht der Unabhängigen Untersuchungskommission Bahrains (BICI) werden Hunderte Fälle von Menschenrechtsverletzungen seit Februar 2011 behandelt. Dazu zählen Fälle, in denen Protestierende von Sicherheitskräften geschlagen wurden, willkürliche Massenfestnahmen von AktivistInnen, die hauptsächlich der schiitischen Opposition angehören; sowie Folter, die in fünf Fällen während der Haft zum Tode führte. Insgesamt sind seit Februar 2011 mindestens 60 Personen in Verbindung mit den Protesten gestorben, unter ihnen auch fünf Angehörige der Sicherheitskräfte. In dem Bericht der BICI wurde die bahrainische Regierung außerdem aufgefordert, eine unabhängige Instanz bestehend aus VertreterInnen der Zivilgesellschaft, der Opposition sowie der Regierung zu gründen. Diese soll die Umsetzung der Empfehlungen der BICI überwachen, Gesetzesreformen zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards einleiten und die für Straftaten Verantwortlichen vor Gericht stellen. Die Regierung akzeptierte darüber hinaus im September 2012 mehr als 140 der 176 Empfehlungen der Regelmäßigen Universellen Überprüfung vor dem Menschenrechtsausschuss in Genf. Dazu gehörten auch Maßnahmen, die darauf abzielen, gewaltlose politische Gefangene freizulassen, die Garantien für faire Gerichtsverfahren zu stärken und Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die während und nach den massiven Proteste für demokratische Reformen im vergangenen Jahr begangen wurden.