Urteilsverkündung am 1. Oktober

Demonstrationen in Bahrain: Unfaire Gerichtsverfahren

Demonstrationen in Bahrain: Unfaire Gerichtsverfahren

Am 30. Juli hat das Kassationsgericht die Urteilsverkündung im Verfahren gegen neun Angehörige des medizinischen Personals, die den Richterspruch des Berufungsgerichts angefochten hatten, für den 1. Oktober 2012 in Aussicht gestellt. Sechs der HeilberuflerInnen müssen jederzeit mit ihrer erneuten Inhaftierung rechnen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin ’Abdullah al Khalifa
Ministry of Interior, P.O. Box 13, al-Manama
BAHRAIN (korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 17523 2661
Twitter: @moi_Bahrain

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR JUSTIZ UND ISLAMISCHE ANGELEGENHEITEN
Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
Ministry of Justice and islamic Affairs
P.O.Box 450
al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 6343

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri, Ebrahim 'Abdullah Ebrahim, Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif, Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji, Mahmood Ashgar um gewaltlose politische Gefangene handeln würde, falls sie ihre Haftstrafen antreten müssen. Die genannten Personen haben lediglich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, Schuldsprüche und Strafen gegen die Angehörigen des Ärztepersonals aufzuheben.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Ergebnisse einer etwaigen unabhängigen Untersuchung der von den HeilberuflerInnen erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe öffentlich gemacht und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Expressing concern that if jailed, the health professionals would be prisoners of conscience detained solely for peacefully exercising their rights to freedom of expression and assembly.

  • Urging the authorities to quash the health professionals’ convictions and overturn their sentences.

  • Urging them to publish the results of any independent investigation into their allegations of torture and other ill-treatment, and bring anyone responsible for abuses to justice.

Sachlage

Das Kassationsgericht mit Sitz in der bahrainischen Hauptstadt Manama hat am 30. Juli die Urteilsverkündung im Verfahren gegen neun Angehörige des medizinischen Personals für den 1. Oktober angekündigt. Einem Antrag der Verteidigung, die gegen die HeilberuflerInnen verhängten Freiheitsstrafen einstweilen auszusetzen, gab das Gericht nicht statt. Derzeit befindet sich zwar keiner der HeilberuflerInnen in Haft, doch müssen sechs von ihnen, deren Strafen noch nicht abgelaufen sind, bis zum 1. Oktober jederzeit mit ihrer neuerlichen Inhaftierung rechnen. Es handelt sich um 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri, Ebrahim 'Abdullah Ebrahim, Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif, Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji, Mahmood Asghar 'Abdulwahab und Dhia Ibrahim Ja’far.

Im Juni hatte das mit dem Fall befasste Berufungsgericht die gegen neun der Angeklagten wegen ihrer Mitwirkung an Demonstrationen vom Februar und März 2011 verhängten Schuldsprüche bestätigt, die Strafen jedoch auf Zeitspannen von einem Monat bis zu fünf Jahren herabgesetzt. In der Vorinstanz waren gegen die Angeklagten Gefängnisstrafen von fünf bis 15 Jahren ergangen. Sollten die Angehörigen des medizinischen Personals ihre Strafen antreten müssen, würde es sich bei ihnen um gewaltlose politische Gefangene handeln, die allein deshalb inhaftiert sind, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen haben. Die von 'Ali Hassan al-Sadadi und Qassim Mohammad 'Omran eingelegten Rechtsmittel wies das Gericht ab, weil die zwei Männer nicht zum Berufungsverfahren erschienen waren. Die gegen sie von einem Militärgericht verhängten Freiheitsstrafen von jeweils 15 Jahren bleiben bestehen. Weitere neun Angeklagte wurden in allen Punkten freigesprochen.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich bei 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri, Ebrahim 'Abdullah Ebrahim, Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif, Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji, Mahmood Ashgar um gewaltlose politische Gefangene handeln würde, falls sie ihre Haftstrafen antreten müssen. Die genannten Personen haben lediglich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen.

  • Ich fordere Sie höflich auf, Schuldsprüche und Strafen gegen die Angehörigen des Ärztepersonals aufzuheben.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Ergebnisse einer etwaigen unabhängigen Untersuchung der von den HeilberuflerInnen erhobenen Folter- und Misshandlungsvorwürfe öffentlich gemacht und die für Übergriffe Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

[APPELLE AN]

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace, al-Manama, BAHRAIN
(korrekte Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

INNENMINISTER
Shaikh Rashid bin ’Abdullah al Khalifa
Ministry of Interior, P.O. Box 13, al-Manama
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Fax: (00 973) 17523 2661
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KOPIEN AN
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Shaikh Khalid bin Ali bin Abdullah Al Khalifa
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Fax: (00 973) 1753 6343

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S.E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7, 10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. September 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Am 14. Juni 2012 wies das Berufungsgericht für Strafsachen in Manama die gegen neun der 20 HeilberuflerInnen wegen ihrer Rolle bei den Demonstrationen vom Februar und März 2011 ergangenen Schuldsprüche aufrecht, verkürzte allerdings die Strafen auf Zeiträume von einem Monat bis hin zu fünf Jahren Freiheitsentzug. In der Vorinstanz waren Strafen zwischen fünf und 15 Jahren Haft ergangen. Die gegen 'Ali 'Esa Mansoor al-'Ekri und Ebrahim 'Abdullah Ebrahim verhängten Strafen wurden auf fünf beziehungsweise drei Jahre Freiheitsentzug herabgesetzt. Beide Männer waren der "nicht genehmigten Versammlung und der Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen" sowie der "Anstachelung zum gewaltsamen Sturz der Regierung" schuldig gesprochen worden. Die gegen Ghassan Ahmed 'Ali Dhaif und Sa’eed Mothaher Habib Al Samahiji wegen "Entführung mit terroristischem Hintergrund", "Teilnahme an nicht genehmigten Versammlungen und Protesten" sowie "Anstachelung zum Hass gegen eine andere Religionsgemeinschaft" verhängten Freiheitsstrafen wurden auf zwölf Monate Haft herabgesetzt. Für Mahmood Asghar 'Abdulwahab endete das Berufungsverfahren mit einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe, das Strafmaß gegen Dhia Ibrahim Ja’far wurde auf zwei Monate Haft verkürzt. Gegen Bassim Ahmed 'Ali Dhaif, Nader Mohammed Hassan Dewani und Abdulkhaleq 'Ali Hussain al-'Oraibi ergingen Freiheitsstrafen von jeweils einem Monat. Die fünf letztgenannten Männer waren der Teilnahme an "ungesetzlichen Versammlungen und nicht genehmigten Demonstrationen" schuldig gesprochen worden. Nach Kenntnis von Amnesty International haben die genannten HeilberuflerlerInnen weder Gewalt angewandt noch befürwortet. Gegen sie wurde strafrechtlich vorgegangen, weil sie internationale Medien über die Anwendung übermäßiger Gewalt gegen DemonstrantInnen unterrichtet hatten.

Die 20 Angeklagten zählen zu einer Gruppe von 48 Angehörigen des Ärztepersonals im Medizinischen Zentrum von Salmaniya, die in den Monaten März und April 2011 festgenommen worden waren. Einige von ihnen hatten die Regierung in Interviews mit ausländischen Medien bezichtigt, Protestteilnehmende in ihren Menschenrechten verletzt zu haben. Die 48 HeilberuflerInnen wurden über mehrere Wochen hinweg ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. In den meisten Fällen blieben ihre Familien während des größten Teils dieser Zeit ohne jede Kenntnis über den Verbleib der Gefangenen und durften sie bis zur Prozesseröffnung am 6. Juni vor dem Nationalen Sicherheitsgericht erster Instanz, einem Gericht der Militärjustiz, nicht ein einziges Mal sehen. Am 13. Juni 2011 teilte man die Angeklagten in zwei Gruppen auf. Gegen die eine Gruppe von 20 Personen erging Anklage wegen schwerer Straftaten, die übrigen Personen wurden minderschwerer Delikte angeklagt. Aus Protest gegen ihre anhaltende Inhaftierung und den gegen sie angestrengten Prozess trat ein Großteil der Gefangenen in den Hungerstreik, woraufhin sie im August und September 2011 sukzessive aus der Haft entlassen wurden.

Am 29. Juni 2011 verfügte der König von Bahrain, alle Fälle im Zusammenhang mit den Protesten im Februar und März 2011, die vor Militärgerichten anhängig waren, an zivile Gerichte der Strafjustiz zu übertragen. Am 18. August 2011 aber erließ er eine Verordnung (Verordnung 28/20011), derzufolge das Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz weiter für die Ahndung schwerer Straftaten und Gerichte der zivilen Justiz lediglich für minderschwere Vergehen zuständig sind. Seit Anfang Oktober 2011 haben keine Prozesse mehr vor Militärgerichten, sondern nur noch vor Gerichten der zivilen Justiz stattgefunden. Am 29. September 2011 wurden die 20 Angehörigen des Ärztepersonals vom Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz zu Freiheitsstrafen zwischen fünf und 15 Jahren verurteilt. Gegen Kaution kamen sie aus der Haft frei.

Die Unabhängige Untersuchungskommission Bahrains (BICI) wurde am 29. Juni 2011 im Auftrag des Königs ins Leben gerufen, um die Verstöße in Verbindung mit den Protesten vom Februar und März sowie in den darauffolgenden Monaten zu untersuchen. Der vollständige Bericht wurde am 23. November 2011 veröffentlicht. Der Bericht enthält Hunderte Fälle. Darunter waren auch Fälle, in denen Protestierende von Sicherheitskräften geschlagen wurden, willkürliche Massenfestnahmen von AktivistInnen, die hauptsächlich der schiitischen Opposition angehören; sowie Folter, die in fünf Fällen während der Haft zum Tode führte.

Insgesamt sind seit Februar 2011 mindestens 60 Personen in Verbindung mit den Protesten gestorben, unter ihnen auch fünf Angehörige der Sicherheitskräfte. In dem Bericht der BICI wurde die bahrainische Regierung außerdem aufgefordert, eine unabhängige Instanz bestehend aus VertreterInnenn der Zivilgesellschaft, der Opposition sowie der Regierung zu gründen. Diese soll die Umsetzung der Empfehlungen der BICI überwachen, Gesetzesreformen zur Einhaltung der internationalen Menschenrechtsstandards einleiten und die für Straftaten Verantwortlichen vor Gericht stellen.